News:
| Glyphosat - Kein Gift auf unserem Acker 23.06.2017 Glyphosat
erlauben oder verbieten?
Die EU-Länder werden in den kommenden Wochen erneut
darüber diskutieren. Die Debatte soll im Herbst abgeschlossen sein, sagt eine
Kommissionssprecherin. Bis Jahresende muss alles entschieden sein, denn dann
läuft die derzeitige Zulassung für Glyphosat in Europa aus.
Deutsche und
europäische Behörden sollen beim Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat
signifikante Krebsrisiken nicht berücksichtigt haben. Das warf ihnen der
Statistikexperte Professor Christopher Portier am Sonntag in einem Brief an
EU-Kommissionschef Jean Claude Juncker vor. Die EU-Kommission will nach
Medienberichten trotzdem vorerst bei ihrem Urteil bleiben.
Aufgrund zahlreicher
wissenschaftlicher Erkenntnisse haben wie bereits am 16.6.2011 einen Antrag im
Nationalrat eingebracht, der eine Aussetzung der Zulassung Glyphosat-hältiger
Pflanzenschutzmittel in Österreich fordert.
Der Brief von Portier an Junker:
http://blog.pan-germany.org/wp-content/uploads/2017/05/Letter-to-Juncker28May2017.pdf
Mein Antrag:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01602/fname_223475.pdf
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| 23.06.2017
Während die Regierungsparteien unseren Bienenschutzantrag von
Landwirtschaftsausschuss zu Landwirtschaftsausschuss vertagen, fpordert die
SPÖ-EU-Abgeordnete Kadenbach genau das, was unser Antrag zum Inhalt hat: Ein
Verbot der bienengefährlichen Neonicotinoide.
"Die
EU-Kommission schlägt nun mit einem Verbot für drei der Bienenkiller
Neonicotinoid den richtigen Weg ein. Das ist gut und dafür hat sie meine volle
Unterstptzung", verlautbart Kadenbach in einer aktuellen Aussendung. Und
weiter heißt es: "Deshalb müssen wir das bereits seit 2013 bestehende
teilweise Verbot von drei besonders gefährlichen Insektiziden ausweiten",
so die Umweltsprecherin der SPÖ-EU-Delegation.
Zuletzt hat
die SPÖ am 15.3.2017 gemeinsam mit der ÖBP unseren diesbezüglichen ANtrag
vertagt.
Sich auf
EU-Ebene fortschrittlich zu geben und in Österreich zu mauern, das ist für mich
keine glaubwürdige Politik!
Mein
Bienenschutz-Antrag:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01145/index.shtml#tab-Uebersicht
Die
Aussendung der SPÖ-EU-Abgeordneten Kadenbach:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170621_OTS0145/kadenbach-bienen-vor-pestiziden-schuetzen
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| Wahrheiten à la Bauernbund 17.07.2013Minister Berlakovich lädt zu einer Enquete zur Saatgutverordnung. "Es soll eine abgestimmte, gemeinsame Position für den Erhalt der genetischen Vielfalt im Sinne der österreichischen Produzenten und Konsumenten gefunden werden, damit wir in Brüssel mit einer Stimme sprechen", heisst es im Einladungstext.
Irritierend ist, dass der Minister schon Ende April medienwirksam die Arche Noah/GLOBAL 2000-Petition unterzeichnet hat und dass der EU-Unterausschuss eine bindende österreichische Verhandlungsposition zur Saatgutverordnung einstimmig beschlossen hat. Als bei der Enquete durch den Landwirtschaftsreferenten der Grünen auf diesen Umstand hingewiesen wurde, meinte der Minister, die Grünen seien doch eine "Gruppierung", die immer diskutieren wollten. Ja, schon, aber wir diskutieren erst und beschließen dann. Die Gepflogenheiten scheinen bei der ÖVP anders zu sein.
Was sich dann aber der Direktor des Bauernbundes erlaubte, grenzt an Verleumdung. In einer OTS titelte er:
"Abentung: Grüne schwänzen Enquete zur Rettung des Saatgutes"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130711_OTS0165/abentung-gruene-schwaenzen-enquete-zur-rettung-des-saatgutes
Im Gegensatz zum Bauernbund-Direktor Abentung war jedoch ein Vertreter der Grünen bei der Enquete und beteiligte sich an der Diskussion mit VertreterInnen der Saatgutindustrie und NGOs.
In seiner Aussendung fabulierte Abentung weiter:
"Alle anderen eingeladenen Vertreter angefangen bei den NGOs (Global 2000, Arche Noah), genauso wie die Vertreter von Landwirtschaft, Handel, der AGES und der Saatgutwirtschaft nehmen heute die gebotene Gelegenheit, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, gerne wahr."
Da Abentung eben nicht vor Ort war konnte er nicht wissen, dass weder ein Vertreter oder eine Vertreterin der SPÖ, noch von der FPÖ, noch vom Team Stronach anwesend waren. Auch ÖVP-Agrarsprecher Jakob Auer fand offenkundig keine Zeit für dieses Treffen.
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| Amtsgeheimnis statt Transparenz bei Pestiziden 03.05.2013Umwelt- und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) verteidigt sein Vorgehen in Sachen Pestizide in Österreich. „Grundsätzlich ist es absolut notwendig, dass wir hier Transparenz haben", sagte Berlakovich im Ö1-Mittagsjournal. Das Umweltministerium handle in der Frage der Pestizide auf Basis des Umweltinformationsgesetzes!
Berlakovich musste sich dazu äußern, nachdem ich konkret dieses Schreiben der AGES veröffentlicht habe, welches sich auf Datenschutz und Amtsgeheimnis beruft, um keine Informationen über die in Verkehr gebrachten Pestizid-Wirkstoffe bekanntgeben zu müssen.
Berlakovich wehrte sich im ORF-Interview auch gegen den Vorwurf, er sei ein Lobbyist der Chemieindustrie. Das sei völlig lächerlich. Ihm gehe es um bäuerliche Existenzen, und die würden diese Mittel brauchen. Wenn sich erweisen sollte, dass diese Mittel Schäden verursachen, müsse man natürlich handeln, so der Umwelt- und Landwirtschaftsminister. Auch aus den eigenen Reihen wurden offen Bedenken geäußert: ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath meldete sich via Twitter zu Wort: „Berufung auf Amtsgeheimnis betreffend Pestizideinsatz absurd."
Grüne: Chemiekonzerne sind Minister wichtiger
Berlakovich würde ja nicht nur mit dem Amtsgeheimnis, sondern auch mit dem Datenschutz der Betroffenen argumentieren. „Was damit gemeint sein soll, entzieht sich meiner Interpretation", so Glawischnig. Es stünden beim ÖVP-Minister hier „eindeutig Firmen- vor Umweltinteressen", so ihr Vorwurf.
Sie werde nun „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", kündigte die Grünen-Chefin an. Sie werde daher sowohl beim Minister selbst als auch bei der AGES Information bezüglich der Pestizide nach dem Auskunftspflicht- sowie dem Umweltinformationsgesetz beantragen.
Berlakovich habe dann laut Gesetz acht Wochen Zeit zu reagieren. Sollte er die Auskunft verweigern, werde sie diesen Entscheid beim Unabhängigen Verwaltungssenat und in der Folge auch beim Verwaltungsgericht prüfen lassen, so Glawischnig. Das Gleiche gelte für die AGES
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| Pferdefleisch-Skandal offenbart Lücken im österreichischen Gütezeichenrecht! 21.02.2013
Der Kärntner Fall von Pferdefleisch in Kärntner Hauswürstel und Lavanttaler Bauernwürstel offenbart die Lücken im österreichischen Lebensmittelrecht. Derzeit gibt es kein österreichisches Gütezeichen-Gesetz welches klar regelt welche Bezeichnungen zulässig sind und wie mit Regionsbezeichnungen geworben werden darf. Der Ausdruck „Bauernwürstel" sollte eigentlich ausschließlich bäuerlichen Direktvermarktern vorbehalten sein. Bei Fleischprodukten sagt zum Beispiel die rot-weiß-rote Österreich-Fahne nichts über die Herkunft des Fleisches aus, sondern nur, dass dieses in Österreich verarbeitet wurde. Ein 5-Parteien-Antrag vom Oktober 2009 betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln wurde bis heute von der Regierung nicht umgesetzt wurde. In diesem Antrag der Abgeordneten Maier (SPÖ), Tamandl (ÖVP), Zanger (FPÖ), Dolinschek (BZÖ) und Pirklhuber (GRÜNE) wird unter anderem gefordert, dass die Mitglieder der Bundesregierung dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten haben, „welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen".
Derzeit importieren wir jährlich mehr als 500 000 Lebend-Schweine und 100 000 Lebend-Rinder zur Schlachtung und Verarbeitung in Österreich. Die verarbeiteten Produkte werden dann als österreichische Qualitäts-Fleischwaren auf den Markt gebracht! Das ist eine Irreführung und Konsumententäuschung der Sonderklasse und gehört umgehend abgestellt.
Weitere Infos auf der Grünen Homepage: http://www.gruene.at/themen/justiz/pferdefleischskandal-wo-bleiben-die-gesetze
Die im österreichischen Lebensmittel-Codex geregelten Fleisch- und Wurst-Rezepturen sind zwar eine wichtige Voraussetzung für eine österreichische Qualitätsproduktion, allerdings sind die aktuellen „Leitlinien über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben" weder ausreichend noch haben diese einen rechtsverbindlichen Charakter, der einklagbar wäre.
Nur ein Gütesiegel-Gesetz, welches die Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität und die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst, kann dem Konsumenten im Kennzeichnungs-Dschungel Sicherheit verschaffen!
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