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Arbeit


Antrag 2249/A - Geschaeftsordnungsgesetz 1975
28.06.2017

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 188. Sitzung am 28.6.2017


Antrag 2249/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
Redezeit: 23.03 bis 23.06


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Am Ende eines langen Plenartages vielleicht noch einmal eine demokratiepolitische Besin­nungsminute. Es geht einfach um ein Begehren, um ein Anliegen der Bevölkerung und eigentlich auch aller Parteien, soweit ich mich erinnere, nämlich die direkte Demokratie in Österreich zu verbessern, auszubauen. Kollege Pendl hat ja gesagt, dass wir nach der Enquete-Kommission zur direkten Demokratie schon fast bei einem Abschluss gewesen sind. Kollege Pendl, so ist es!


Jetzt sage ich: Das war 2015. Wir haben jetzt 2017. Im Sinne von Effizienz haben wir, Kollege Bernhard und ich, überlegt, dass wir zumindest einen Initiativantrag herein­bringen für die erste Stufe der direkten Demokratie, nämlich den Bürgerinitiativen- und Petitionenbereich. Schwieriger ist es sicherlich, wenn wir gleich auf die Volksbegeh­rens- und Volksabstimmungsebene weitergehen, weil davon sehr viele Grundrechts­fragen betroffen sind und diskutiert werden müssen und wir die Zeit dafür nicht mehr haben.


Kollege Pendl! Du hast es ja richtig gesagt, es spricht überhaupt nichts dagegen - auch Kollege Schmuckenschlager hat das unterstützt -, dass man Online-Eingaben von Bürgerinitiativen möglich macht. Ich möchte auch ein Dankeschön an die Kollegen Lipitsch und Gahr richten, die im Ausschuss immer wieder aktiv und gut mitdiskutiert haben. Es ist nämlich so, dass dieser Vorschlag mit der Parlamentsdirektion akkordiert ist. Was wir hier vorgeschlagen haben, ist sofort umsetzbar und kostet fast keinen Cent mehr. Fast, sage ich, weil die Überprüfung der Online-Einbringer, ob die im Wähler­ver­zeichnis sind - also ein ganz einfaches Verfahren -, natürlich von der Parlaments­direktion durchgeführt werden muss.


Und wir wollen auch, dass die Petenten in Zukunft ein Schreiben bekommen. Wenn man eine Petition, eine Bürgerinitiative einbringt, dann hat man zumindest, finde ich, auch das Recht, eine ordentliche Antwort zu bekommen, wie das Verfahren war, wie es gelaufen ist und was die Ergebnisse waren. Das ist Kern des Anliegens.


Zu den Ausführungen des Kollegen Hafenecker: Man kann selbstverständlich noch die eine oder andere Verbesserung machen. Ob man 3 000 oder 5 000 Unterstüt­zungs­unterschriften als Schwellenwert nimmt, damit ein Erstunterzeichner verbindlich einge­laden werden muss, das kann man diskutieren.


Meine Damen und Herren! Kollege Pendl! Kollege Schmuckenschlager! Wenn wir so einhellig der Auffassung sind, dass es auf dieser Ebene eigentlich keine Gründe gibt, um nicht hier noch rasch sozusagen Nägel mit Köpfen zu machen, würde ich vor­schlagen - und ich werde den morgen gerne einbringen -, einen Fristsetzungsantrag bis zum 19. September zu beschließen. Wir können gerne auch noch einen kleinen Ausschuss vor dem nächsten Plenum im September oder vor einem der nächsten Plena im September machen und zumindest diese eine kleine Änderung, die eine Verbesserung ist, die umsetzbar ist, die bürgerfreundlich ist, auch einmal gemeinsam, also nicht gegeneinander, sondern tatsächlich alle Parteien in diesem Haus gemein­sam, beschließen. Das wäre ein Signal an die Bevölkerung, dass wir trotz Wahlkampfs an sie denken und ihre Interessen in diesem Haus auch im Sinne einer demokra­tischen Weiterentwicklung stärken wollen.


Daher bitte ich Sie wirklich, morgen diesen Fristsetzungsantrag zu unterstützen und gemeinsam diesen Weg einzuschlagen. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bernhard.)


 


 






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