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Pirklhuber zu EUGH-Urteil: Honig mit Gentech-Pollen ist Sondermüll
07.09.2011

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Pirklhuber zu EUGH-Urteil: Honig mit Gentech-Pollen ist Sondermüll


Grüne fordern klare Schutzregelungen für Imker und Haftung für Biotech-Konzerne bei Kontamination


"Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass nicht zugelassene Gentech-Pflanzen nichts in unseren Lebensmitteln verloren haben, bestätigt die Grüne Position. Es ist ein klares Bekenntnis zur Nulltoleranz gegenüber diesen Risikoprodukten und stärkt damit die Position der gentechfreien Regionen sowie das Recht auf Gentechnik-Freiheit. Honig, in dem sich Pollen des Gentech-Mais von Monsanto befinden, darf nicht mehr verkauft werden, er ist Sondermüll", freut sich Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.


"Das Urteil ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz und Schutz für die KonsumentInnen. Gentech-Pollen sind eine Zutat und sie müssen, so der EUGH, bevor sie in ein Lebensmittel dürfen, als solche zugelassen werden. Die Zulassung des Monsanto-Mais MON810 ist beschränkt und erstreckt sich nicht auf Lebensmittel. Mit Gentech-Pollen verunreinigter Honig muss damit aus dem Handel genommen werden. Die Forderung der Grünen, bei der Debatte um Koexistenz auch die Interessen der ImkerInnen zu berücksichtigen, hat sich als richtig erwiesen. Unsere Initiativen für gentechnikfreie Regionen, an erster Stelle der Versuch des grünen Landesrates Rudi Anschober in Oberösterreich, Gentechnikanbau per Gesetz zu verbieten, sehe ich hiermit bestätigt ", analysiert Pirklhuber.


"Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission, die sich bisher über die Interessen der Imker und Imkerinnen hinweggesetzt hat. Jetzt ist die Lehre aus diesem Urteil zu ziehen. Die Imker haben ein Anrecht darauf, vom unerwünschten Eintrag genetisch veränderten Materials geschützt zu werden. Das Recht auf Gentechnikfreiheit muss EU-weit verankert werden. Dafür braucht es klare europaweite Schutzregelungen. Im Fall einer etwaigen Kontamination, muss das Verursacherprinzip gelten: diejenigen, die mit der Risikotechnologie Gewinn machen wollen, sollen den entstandenen Schaden der Imker und Imkerinnen begleichen. Dafür brauchen wir EU-weite Haftungsregelungen", fordert Pirklhuber.


"Minister Berlakovich ist jetzt gefordert, den Rückenwind für die Gentechnikfreiheit durch dieses Urteil zu nutzen und einen sofortigen Anbaustopp von Gentechpflanzen in Europa einfordern, bis das Recht auf Gentechnikfreiheit verbindlich in der EU verankert ist", meint Pirklhuber.


 




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