Pirklhuber zu Agro-Gentechnik: Kommission lässt sich vor Karren der Industrie spannen
Grüne: Kommission hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht
Sollen die EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten haben gentechnisch veränderte Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet (GVO) zu verbieten oder zu beschränken? Auf Vorschlag der Kommission wird dies im heutigen EU-Umweltausschuss diskutiert. "Wir kämpfen für die Selbstbestimmung der Länder, dennoch muss man sich fragen, warum die Kommission die Zulassungen von GVO bei Saatgut, Futter- und Lebensmitteln beschleunigen will. Die Kommission lässt sich offenbar vor den Karren der Industrie spannen", so Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.
Die Kommission hat ihre Hausaufgaben hinsichtlich der mangelnden Risikobewertung nicht gemacht", warnt Pirklhuber. Bereits am 4. Dezember 2008 wurde die EU-Kommission von den 27 Umweltministern aufgefordert, die Unzulänglichkeiten bei der Prüfung durch die EFSA (European Food Safety Authority) zu beseitigen. "Die EFSA-Beurteilung basiert lediglich auf den Daten der zulassungswerbenden Gentechnik-Firmen und deren Testreihen beschränken sich in der Regel auf 90 Tage. Langzeit- sowie Wechselwirkungen der GVO auf die Umwelt und Gesundheit bleiben weitgehend unberücksichtigt", kritisiert Pirklhuber.
"Bezüglich Recht auf Selbstbestimmung müssen alle Länder, Kommunen und Regionen ein unumstößliches und juristisch nicht anfechtbares Recht auf Gentechnikfreiheit erhalten. Laut dem Kommissions-Vorschlag können Mitgliedstaaten nämlich nur vage definierte, schwer messbare und juristisch leicht zu beanstandende ethische Beweggründe für ein Verbot anführen. Ein Verbot aufgrund von Gesundheits- oder Umweltschutzgründen oder zum Schutz vor Kontaminierung anderer Produkte wäre demnach nicht zulässig. Anstatt mehr Klarheit und konkrete Rechte für die EU-Mitgliedstaaten zu bringen, könnte die neue Regelung daher zu einer Rechtsunsicherheit führen", erläutert Pirklhuber.
Pirklhuber weist darauf hin, dass alle im österreichischen Parlament vertretenen Parteien sich auf eine Mitteilung an die Kommission mit folgenden Forderungen geeinigt hatten: Ja zum Selbstbestimmungsrecht über den Anbau von GVO, Argumente des Gesundheits- und Umweltschutzes müssen als Begründung von Anbauverboten akzeptiert werden und eine rechtlich verbindliche und umsetzbare Regelung muss möglichst bald in Kraft treten.
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