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Percy Schmeiser in Österreich

04.11.2008

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Unser Saatgut im Visier von Monsanto! Über seinen Kampf gegen den Gentech-Konzern Monsanto sprach am 4. November in Linz Percy Schmeiser, Träger des Alternativen Nobelpreises.

Eingeladen hatten die Grünen Bäuerinnen und Bauern, weitere Kooperationspartner waren zudem Attac, Bio Austria, Diözese Linz, Erde & Saat und Südwind. Gekommen waren mehr als 250 TeilnehmerInnen.

Klaus Buttinger von den OÖN moderierte die Veranstaltung


Percy Schmeiser, kanadischer Bauer und Saatgutzüchter war vom Saatgut- und Chemiemulti Monsanto verklagt worden, weil auf seinem Acker - durch Pollenflug eingekreuzte - Gen-Rapspflanzen wuchsen. In einem langwierigen Gerichtsverfahren das international große Aufmerksamkeit erhielt kam es zu einem kuriosen Gerichtsurteil. Alle Pflanzen auf Percy's Feldern, die kontaminiert waren und die Monsanto-Gene enthielten seien automatisch Eigentum des Konzerns wurde beschieden. Schmeiser  ging in die Gegen-Offensive und klagte seinerseits Monsanto auf Schadenersatz für die Verunreinigung. Monsanto solle die Kosten für die Entsorgung der GVO-Pflanzen von Schmeisers Feldern übernehmen. Im März 2008 gab der Konzern nun klein bei und zahlte.

Der 78-jährige begeisterte das Publikum durch den authentischen Bericht über seine fast 10-jährige Leidensgeschichte im GVO-Widerstand. Anschließend gabs Stellungnahmen vom Podium: Franziskus Forster (ATTAC): „Die Privatisierung des gesellschaftlichen Gemeinguts Natur ist eine Krise für unseren Zugang zu Ressourcen". Landesrat Rudi Anschober erläutert die Strategie der Grünen: „OÖ will bis 2009 ein Verbotsgesetz für Gentechnik-Raps- und -Maisanbau erreichen. Im zweiten Anlauf wollen wir alle im Boot haben - von den Saatgutfirmen bis zu den ImkerInnen". Johann Neumayer von der Erzdiözese Salzburg stellt die ethische Dimension in den Mittelpunkt : „Dürfen manche die Vorteile einer Technik nutzen, wo andere gravierende Nachteile tragen?"; und Martin Tragler (Obmann von Bio-Austria OÖ): „Biolandbau ist ein Problemlöser und Garant für Gentechnikfreiheit".

In der anschließenden Publikumsdiskussion bestand Konsens:
Koexistenz ist nicht möglich. Wahlfreiheit besteht nur durch eine gentechnikfreie Landwirtschaft!
 


am Podium:

Thomas Waitz (GBB), Percy Schmeiser, Wolfgang Pirklhuber, Franziskus Forster (Attac), Rudi Anschober, Johann Neumayer (Kirche)  und Martin Tragler (Bio-Austria)

 

Percy Schmeiser's Kampf

Percy Schmeiser, Bauer und Saatgutzüchter aus Kanada wurde weltweit zum Symbol der GentechnikgegnerInnen. Seit er 1998 vom Saatgut- und Chemie-Multi Monsanto auf Lizenzzahlungen verklagt wurde, weil auf seinem Acker - vermutlich durch Pollenflug eingekreuzte - Gen-Rapspflanzen wuchsen und damit seine jahrzehntelange Zuchtarbeit zerstört wurde, kämpft er gegen die Gentechnik. 2007 wurde ihm und seiner Frau dafür in Stockholm der alternative Nobelpreis verliehen. Nach einem langen Weg durch alle Instanzen bis zum Obersten Kanadischen Gerichtshof musste Monsanto im März 2008 die Verantwortung für die Kontamination auf Schmeisers Feldern übernehmen. Trotz weltweiter Widerstände bleibt es das Ziel von Monsanto und anderer Gentechnik-Konzerne, möglichst viel Verfügungsgewalt über das Saatgut und damit auch über unsere Nahrungsmittel zu erlangen.

 



Europa: Erfolg der Umweltbewegung; Gentechnik-Anbau konnte in Grenzen gehalten werden; Kritik an der Europäischen Zulassungsbehörde EFSA

Derzeit wird EU-weit auf rund 108.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. Bei 172 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in der EU sind das lediglich 0,06% der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es wird ausschließlich der Bt-Mais MON 810 in der praktischen Landwirtschaft genutzt. Zwar haben noch zwei weitere gv-Maislinien (Events Bt176, T25) eine Zulassung, jedoch sind keine Sorten dazu auf dem Markt. Dagegen sind zahlreiche Sorten, die aus MON810-Mais hervorgegangen sind, in mehreren EU-Ländern zugelassen. Anfang 2008 waren 70 Sorten in den "gemeinsamen Sortenkatalog" der EU eingetragen.

 

Anbau von gv-Pflanzen in der EU in Hektar

2005

2006

2007

2008

Spanien

53.225

53.667

75.148

79.269

Frankreich

492

5.000

21.147

-

Tschechien

150

1.290

5.000

8.380

Portugal

750

1.250

4.500

4.851

Deutschland *

342

947

2.685

3.173

Slowakei

-

30

900

1.900

Rumänien

**110.000

**90.000

350

7.146

Polen

-

100

320

3.000

Summe gv-Mais

54.959

62.284

110.050

107.725

Quelle: Industrieverband EuropaBio. Bis auf Polen sind die genannten Flächen von den jeweiligen nationalen Behörden bestätigt.

* Quelle: Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

** Anbau von gv-Soja

Derzeit wird heftige Kritik an der Risikobewertung im Rahmen der EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) geübt. Der dafür zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird vorgeworfen, fast ausschließlich die Unterlagen der Zulassungswerber zu prüfen und industriefreundliche Empfehlungen abzugeben. Daher hatte Frankreich, das bis Ende des Jahres den EU-Ratsvorsitz hat, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für Änderungen an dem derzeitigen Zulassungsverfahren zu erarbeiten. Im letzten Umweltministerrat am 20. Oktober gab es eine Debatte darüber, auf der Ratstagung im Dezember soll abschließend darüber entschieden werden. Im Wesentlichen geht um die Erarbeitung der Richtlinien, die den Sicherheitsbewertungen der EFSA zugrunde liegen sollen und um folgende Fragestellungen:

1)      Soll Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, in bestimmten ökologisch sensiblen oder  
         geschützten Regionen den Anbau von gv-Pflanzen zu verbieten?

2)      Sollen bei der Zulassung von GVO auch sozio-ökonomische Kriterien herangezogen werden?

3)      Sollen oder können langfristige Umweltauswirkungen von gv-Pflanzen bei der Zulassung berücksichtigt
         werden?

4)      Welchen Spielraum für Importverbote gibt es im Rahmen der Verträge der Welthandelsorganisation WTO?

 

Österreich: Gentechnikfreier Anbau durch mehrere Maßnahmen abgesichert

Reinheitsgebot für Saatgut

Die österreichische Saatgut-Gentechnik-Verordnung legt Grenzwerte für Verunreinigungen von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) fest. Zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen dürfen bei der Erstuntersuchung bei der Zulassung und Anerkennung von Saatgut nicht vorhanden sein.  Bei der Nachkontrolle - im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle - darf der Grenzwert von 0,1% (Nachweisgrenze) nicht überschritten werden.
 
Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung

Diese Verordnung ermöglicht den Ländern zusätzlich, geschlossene Anbaugebiete zur Sicherung der Saatgutqualität einzurichten.

Importverbote

In Österreich gelten derzeit Importverbote für den Bt-Mais MON 810, den Bt-Mais T25, den gv Mais MON 863, den gv Ölraps GT73 und den gv Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3. Die meisten Importverbote kamen aufgrund von einstimmigen Beschlüssen des österreichischen Parlaments zustande.

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00532/fname_107430.pdf

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00532/fname_107429.pdf


Gentechnik-Vorsorge-Gesetze der Bundesländer - „Koexistenzmaßnahmen"

Ein Kernpunkt der österreichischen Strategie gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft sind die Gentechnik-Vorsorgegesetze. Bei diesen Landesregelungen handelt sich um Vorsorgenmaßnahmen für den derzeit nicht existierenden Fall, dass der GVO-Anbau in Österreich gestattet ist. Die Gesetze sind so streng formuliert, dass dieser Anbau unattraktiv ist.


Einstimmiger Beschluss des Nationalrates zur Erhaltung des gentechnikfreien Anbaues in Österreich

Auf Initiative der Grünen kam es im Nationalrat vor der Sommerpause zu einem weitreichenden einstimmigen Entschließungsantrag:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/A/A_00779/fname_112025.pdf


„Koexistenz" ist nicht möglich

Die EU-Kommission hat im Juli 2003 unverbindliche Leitlinien zur „Koexistenz" (ein Nebeneinander von Bio-Landwirtschaft, traditioneller und Gentechnik-Landwirtschaft) vorgelegt. In den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es daher einen Flickenteppich an unterschiedlichen Koexistenz-Vorschriften. Aus folgenden Gründen ist das von der EU-Kommission vorgelegte „Koexistenz-Modell" weder akzeptabel noch praktikabel:

  1. In Österreich sind nahezu 12 % aller landwirtschaftlichen Betriebe Biobetriebe. Sie  bewirtschaften mehr als 13 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und sind zur gentechnikfreien Produktion verpflichtet. Beim Anbau von Gentechnik-Produkten wären sie infolge der kleinteiligen Agrarstrukturen in Österreich in ihrer Existenz gefährdet.
  2. Für KonsumentInnen und Handel ist Gentechnikfreiheit ein Qualitätsmerkmal. Daher werden Gentechnik-Produkte in Österreich weder angeboten noch nachgefragt.
  3. Beim Anbau von Gentechnik-Saatgut müssten umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Sicherheitsabstände, Pollenbarrieren, getrennte Produktions- und Warenströme. Der Anbau von GVO würde das unwiderrufliche Ende einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Österreich bedeuten! In Österreich wären aufgrund der spezifischen Gegebenheiten (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, ökologisch sensible Gebiete wie die Alpen, konventionelle Betriebe, die auf den Einsatz der Gentechnik verzichten wollen) die notwendigen Maßnahmen viel zu aufwändig.

Geheime Pro-Gentechnik-Offensive der EU-Kommission

Der britischen Zeitung „The Independent" vom 26. Oktober 2008 ist zu entnehmen, dass der Vorsitzende der EU-Kommission Barroso das Thema Gentechnik zur Chefsache erklären und gemeinsam mit den europäischen Regierungen an einem geheimen Plan arbeiten will, gentechnisch veränderte Pflanzen bzw. Produkte mit aller Macht in Europa durchzusetzen und entsprechend zu bewerben.

Der hochrangige Agrarexperte der EU-Kommission Russell Mildon stellte in Aussicht, auf Basis einer Studie des Europäischen Parlaments „das eklatante Proteinversorgungsproblem der Viehwirtschaft in der EU durch raschere Zulassungen der Inverkehrbringung von GVO-Futtermittelimporten" entschärfen zu wollen. Offenbar soll damit ein Signal an die Futtermittelexporteure USA, Brasilien und Argentinien gegeben und das Tor zur Gentechnik in der EU geöffnet werden. Laut American Soybean Association (ASA) waren in den USA im Jahr 2007 95 Prozent der Sojaernte, in Argentinien 99 Prozent und in Brasilien mehr als 60 Prozent der Sojaernte aus dem Anbau von gentechnisch veränderten Sorten. Daher fordert die ASA im Gleichklang mit der EU-Futtermittelindustrie FEFAC neben schnelleren Zulassungsverfahren in der EU auch die Anhebung der Toleranzgrenze für unbeabsichtigte Verunreinigungen. „2% wären gerade praktikabel mit viel Aufwand, 5% wären realistisch", so die Vertreter der US-Sojaproduzenten.

Vorsorgeprinzip im WTO-Abkommen nicht verankert

Aufgrund des Urteils der Welthandelsorganisation WTO im Handelsstreit zwischen der EU und den USA musste Österreich die Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten MON 810 und T25 als Lebens- und Futtermittel zwar aufheben, das Importverbot als Saatgut bleibt jedoch weiterhin aufrecht.
Im WTO-Regelwerk steht nach wie vor das Freihandelsprinzip im Zentrum des Interesses. Eine explizite Nennung des Vorsorgeprinzips besteht - im Unterschied zum Umweltrecht (Cartagena-Protokoll) -  im WTO-Recht nicht. Das UN-Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit, das im September 2003 in Kraft trat, erlaubt dem Empfängerland, die Einfuhr von GVO zu verbieten, wenn begründete Argumente bezüglich Sicherheit für die Umwelt, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit bestehen. Unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip können die Mitgliedstaaten damit Importverbote verhängen. Das Vorsorge-Prinzip muss daher auch im WTO-Recht verankert werden.

Grüne Anti-Gentechnik-Offensive

  1. Österreich muss gentechnikfrei bleiben: Nationale Gentechnik-Importverbote müssen verteidigt und durch weitere unabhängige Gutachten abgesichert und ausgeweitet werden.
  2. EU-Anerkennung des Rechts auf gentechnikfreie Regionen: Die EU muss die Möglichkeit der Schaffung von gentechnikfreien Regionen gesetzlich absichern.
  3. Reform der EFSA: Die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) muss reformiert werden: Konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips, Heranziehung von sozio-ökonomischen Kriterien und Berücksichtigung der langfristigen Umweltauswirkungen bei der Zulassung. Etablierung einer fundierten und unabhängigen Gentechnik-Risikoforschung.
  4. Reform der WTO: Das Vorsorge-Prinzip muss im WTO-Abkommen verankert werden, das WTO-Abkommen mit den multilateralen Umweltabkommen (wie z.B. die Biodiversitäts-Konvention) in Einklang gebracht werden. Keine Patentierung von Pflanzen und Lebewesen.
  5. Haftung nach dem Verursacherprinzip: Verankerung des  „Polluter pays" - Prinzips in allen einschlägigen Gesetzen auf nationaler und EU-Ebene.
  6. Keine Verwendung von Gentechnik-Saatgut als Voraussetzung für die Teilnahme am österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL.
  7. Der einstimmige Entschließungsantrag der letzten Gesetzesperiode muss auch für die neue Bundesregierung gelten.



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