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Bäuerliche Direktvermarktung stärken!

19.08.2008

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Ausweg aus der Lebensmittel-Teuerung: Bäuerliche Direktvermarktung stärken - preiswerte Lebensmittel aus der Region!

„Es ist ein Gebot der Stunde, die bäuerliche Direktvermarktung zu stärken. Wertvolle Lebensmittel können zu angemessenen Preisen auf Bauernmärkten und direkt ab Hof eingekauft werden. Nur wenn es eine entsprechende Vielfalt des Angebots gibt, wird der Preiswettbewerb auch im Sinne der KonsumentInnen positiv wirken", sagt Wolfgang Pirklhuber.



Grete Ployer: „Die derzeitigen bürokratischen Hürden und sozialrechtlichen Schikanen für die Bäuerinnen und Bauern sind völlig ausufernd. Immer weniger Bäuerinnen und Bauern schaffen die Mehrarbeit. Zudem werden Sie durch die Zahlung zusätzlicher Sozialversicherungsbeiträge für die Direktvermarktung bestraft."



Entwicklung der Direktvermarktung in Österreich: TENDENZ SINKEND!



Dazu gibt es Daten aus dem Lebensmittelbericht 2008 des BMLFUW, S 110:



Direktvermarktung - Einkäufe von Agrarprodukten





Einkäufe nach Menge

Einkäufe nach Wert

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

2006

in 1.000 kg

Veränderung zu 2002 in %

Ab-Hof-Verkauf

92.112

-25,7

183.499

-22,5

Bauernmarkt

16.989

-31,7

47.161

-21,1

Zustelldienste

13.392

-2,8

84.051

+17,6

Quelle: RollAMA, AMA Marketing (2007)



Die beliebtesten Produkte bei der Direktvermarktung sind laut Lebensmittelbericht nach Menge in %: Eier (35%), gefolgt von Erdäpfel (21,8%), Frischmilch (13,3%) und Fleisch- und Geflügel (9,9%), Frischgemüse (4,6%), Frischobst (4,1%), Wurst und Schinken (2,3%), Käse (1,4%) und Butter (0,7%).



Pirklhuber: „Der starke Rückgang von 20 bis 25 % bei der Direktvermarktung von Lebensmitteln hat nicht den Grund, dass die KonsumentInnen nicht mehr nachfragen würden, sondern, dass immer weniger Bäuerinnen und Bauern diese Zusatzarbeit bei den derzeitigen Rahmenbedingungen leisten können."



Die Grünen Bäuerinnen und Bauern haben eine Recherche dazu durchgeführt.



Folgende Hauptgründe werden von den Bäuerinnen und Bauern angegeben:

  • Zusätzliche Hygienevorschriften: z.B. soll nach der Fleischhygiene-Verordnung ein eigener Umkleideraum für die TierärztInnen am Hof zur Verfügung stehen; oder Betriebe, die Milch direkt vermarkten, müssen die Milch 2 x pro Monat auf Zellzahl und Keimzahl untersuchen - auch wenn die Rohmilch sofort zu Käse verarbeitet oder pasteurisiert wird.

 

  • Vermehrte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten: Wenn eine Bäuerin z.B. täglich die Milch pasteurisiert, um Joghurt herzustellen, müssen täglich Aufzeichnungen über die Menge der pasteurisierten Milch und der Zusätze für das Joghurt aufgeschrieben werden. Überprüft wird die Vollständigkeit der Aufzeichnungen von der Lebensmittelbehörde.

 

  • Erhöhte Sozialversicherungsbeiträge: BäuerInnen müssen bis 31. März ihre Einkünfte aus der Direktvermarktung an die Sozialversicherung melden. Es gibt eine Urproduktionsliste, die bestimmte Produkte von der Meldungspflicht für die Sozialversicherung befreit. Bei all den anderen Produkten sind ab einem Umsatz von 3.700 Euro für die gesamten Einnahmen zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.



Dazu kommen der hohe Arbeits- und Zeitaufwand und damit wenig Ertrag bzw. geringe Rentabilität.

Doppelte Versicherung und doppelte Kammerumlage



Die Regelungen sind inzwischen sehr vielschichtig und teilweise widersprüchlich. So gibt es unterschiedliche Abgrenzungen zwischen Landwirtschaft und Gewerbe im Steuerrecht und nach der Gewerbeordnung - im Gewerberecht nach der so genannten Urproduktionsliste, im Steuerrecht nach der Art der Einnahmen. Fällt ein bäuerlicher Direktvermarkter unter das Gewerbe, so ist er zusätzlich pflichtversichert nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und zahlt Wirtschaftskammer-Umlage - und damit doppelte Versicherung und doppelte Kammerumlage!



Überfällige Regelungen abschaffen



Pirklhuber: „In einer Anfragen-Serie an die zuständigen Ministerien - Wirtschafts-, Sozial- Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium - habe ich Druck gemacht, dass überfällige Regelungen für die bäuerliche Direktvermarktung endlich angegangen und abgeschafft werden."



Denn seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 steht eine Verordnung des Wirtschaftsministers aus, die eine Abgrenzung be- und verarbeiteter Produkte von den landwirtschaftlichen Urprodukten ziehen soll. Diese wurde nun endlich vorgelegt.



Urprodukte-Verordnung derzeit in Begutachtung



Noch bis 31. August 2008 ist nun eine Urprodukte-Verordnung des Wirtschaftsministeriums in Begutachtung, die eine Erleichterung bei der Einstufung so genannter Urprodukte mit sich bringen wird. Neu sind die Zuordnung von Obstsäften, diversen Milchgetränken, Joghurt und Speiseölen zu den Urprodukten.



Ployer: „Die Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern jedoch eine grundlegende Aufwertung der bäuerlichen Direktvermarktung. Zusätzliche Aufzeichnungspflichten und Abgaben für die Sozialversicherung müssen entfallen."





Überbordende Bürokratie



Pirklhuber: Besonders makaber ist, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern dem zuständigen Minister Buchinger auf meine Anfrage, wie hoch die eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge aus der Direktvermarktung in den vergangenen Jahren tatsächlich waren, keine Antwort geben konnte. Zitat: „Zur Anfrage bezüglich der Einnahmen des Sozialversicherungsträgers wurde mir seitens des Hauptverbandes mitgeteilt, dass (...) eine Auswertung der Beiträge, welche ausschließlich auf die Nebentätigkeit Be- und Verarbeitung entfällt, derzeit mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist."



Damit wird klar: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Den Bäuerinnen und Bauern werden leichtfertig allerhand Berichts- und Aufzeichnungspflichten zugemutet, selbst ist man jedoch weder bereit noch fähig, dem zuständigen Ministerium bzw. dem Parlament entsprechende Auskünfte zu erteilen.







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