]Lunacek: EU missachtet Vorsorgeprinzip bei der Gentechnik-Zulassung
Pirklhuber fordert Änderung der WTO- und EU-Spielregeln =
"Da die Konsumentinnen und Konsumenten Europas gentechnikfreie Lebensmittel mit großer Mehrheit befürworten und die Risiken der Agro-Gentechnik in keiner Weise erforscht sind, muss sich sowohl am WTO- als auch am EU-Rechtsbestand etwas ändern", fordern Ulrike Lunacek Grüne Spitzenkandidatin für die Wahl zum Europäischen Parlament und Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen anlässlich der heutigen Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Derzeit sind die Rechtsbestimmungen der EU bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ausschließlich an den Verträgen der Welthandelsorganisation WTO ausgerichtet. Das WTO- und damit auch das EU-Recht verlangen eine strikte wissenschaftliche Begründung, wenn ein Mitgliedstaat wie z.B. Österreich den Import oder Anbau von GVO verbietet. "Selbst wenn ein Mitgliedstaat dann wissenschaftliche Begründungen liefert wie zum Beispiel Österreich bei den Gentechnik-Maissorten MON810 und T25, werden diese aus fadenscheinigen Gründen von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und in Folge von der Kommission nicht anerkannt. Durch diese Vorgangsweise wird das Vorsorgeprinzip grob missachtet", kritisiert Wolfgang Pirklhuber.
Die Grünen fordern eine dringende Änderung der Rechtsbestimmungen auf EU-Ebene dahingehend, dass das Vorsorgeprinzip in den Mittelpunkt gestellt und das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf Gentechnikfreiheit anerkannt wird. Lunacek und Pirklhuber fordern die Europäische Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass das Vorsorge-Prinzip im WTO-Abkommen massiv ausgebaut wird. Das bedeutet, dass die WTO-Verträge mit den multilateralen Umweltabkommen (wie z.B. dem UN-Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit) in Einklang zu bringen sind.
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