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Pirklhuber fordert Straffreiheit für Nicht-Impfen gegen Blauzungenkrankheit
05.02.2009

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



Pirklhuber fordert Straffreiheit für Nicht-Impfen gegen Blauzungenkrankheit

Grüne: Massive Blauzungen-Impfverweigerung bei Biobauern und Kleinbetrieben

"Seit Tagen laufen bei den Grünen Bäuerinnen und Bauern die Telefone heiß, weil sich von der Zwangsimpfung betroffene Biobauern und Kleinbetriebe melden, die aus Tierschutz-, Management- oder Vorsorgegründen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit verweigern", informiert der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber und kritisiert die Ignoranz der Landwirtschaftskammer Österreich und der Veterinärbehörden angesichts der massiven Proteste.

"Selbst das Ministerium spricht offiziell davon, dass bei den bisher in Untersuchungen im Jahr 2008 gefundenen 21 Fälle von Blauzungenkrankheit auf zehn Betrieben (Bregenz 2, Schärding 19) kein einziges Tier klinische Symptome einer Erkrankung zeigte. Alle Untersuchungen der Schafe und Ziegen brachten negative Ergebnisse. Trotzdem sollen heuer rund 18,5 Mio. Euro und in den Folgejahren dann jeweils rund elf Mio. Euro für die Impfung gegen das Blauzungenvirus ausgegeben werden", kritisiert Pirklhuber.

"Wir fordern daher umgehend die Straffreiheit für Bäuerinnen und Bauern, die die Zwangs-Impfung aus Tierschutz- und Management-Gründen und aufgrund ungesicherter Faktenlage verweigern", erläutert Pirklhuber und verweist darauf, dass eine diesbezügliche Petition im Parlament bereits eingebracht wurde. Auch der steirische Landtag hat auf Initiative der Grünen eine entsprechende Resolution an die Bundesregierung beschlossen.

Die EU-Verordnung 1266/2007 hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sieht keinen automatischen Impfzwang vor, sondern ermöglicht ein Bündel von Maßnahmen zur Risikominimierung. In Österreich gilt seit 15. Dezember 2008 jedoch eine flächendeckende Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit. Andererseits sind bestimmte Tierkategorien sowieso ausgenommen. Nämlich Masttiere und -ochsen in Boxen, Test- und Besamungsstiere, Beobachtungs-("Sentinel")tiere und Tiere die bis zum Frühjahr geschlachtet werden. "Diese massive Ungleichbehandlung tierhaltender Betriebe wird von den Bäuerinnen und Bauern nicht verstanden und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz", argumentiert Pirklhuber.

Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland keine flächendeckende Impfung und in den Niederlanden wird auf freiwilliger Basis geimpft. Die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern ein mehrstufiges Vorsorgeprogramm, welches neben einer Informationsoffensive über die Krankheit, den Ausbau der Monitoringmaßnahmen, alternative Testungen mittels Erreger-Identifizierungstests und die Ausweisung saisonal virusfreier Regionen und Zeiträume vorsieht.

Dass das Ministerium bereits akzeptiert hat, dass viele Bäuerinnen und Bauern ihre Tiere nicht impfen lassen werden, zeigt die Änderung der österreichischen Blauzungen-Verordnung vom Jänner 2009. In der Verordnung heißt es, dass "Nicht geimpfte Tiere, die einer amtlichen Schutzimpfung entgegen der Aufforderung der Behörde nicht gestellt wurden, dürfen nach dem Ende des Impfzeitraumes nur verbracht werden, wenn der Tierhalter nachweist, dass die Tiere frühestens sieben Tage vor der Verbringung einem Erreger-Identifizierungstest gemäß dem OIE-Handbuch für Landtiere unterzogen wurden", informiert Pirklhuber. "Statt Strafen für die Impfverweigerer fordern wir daher im Unterschied zur aktuellen Verordnung eine Übernahme der alternativen Testungen durch Bund und Länder", so Pirklhuber abschließend.