Pestizid-Höchstmengenregelung gefährdet KonsumentInnen
Grüne kündigen Antrag in der kommenden Gesetzesperiode an
"Es ist unverantwortlich, dass es bisher noch keine Maßnahmen der Gesundheitsministerin zur EU-Höchstmengenregelung für Pestizidrückstände gegeben hat", kritisiert der Sprecher der Grünen für Lebensmittelsicherheit Wolfgang Pirklhuber. Laut einer Studie würde bei 570 der von der EU erlassenen Höchstmengen die Akute Referenzdosis für Kinder und bei 94 EU-Grenzwerten die so genannte akzeptable tägliche Aufnahmemenge überschritten. Bei der EU-Höchstwerte-Festsetzung blieben auch mögliche Kombinationswirkungen ("Cocktaileffekte") zwischen den Pestizidwirkstoffen unberücksichtigt.
"Alle Höchstmengen für Pestizidrückstände, bei deren Ausschöpfung Kinder gefährdet oder chronische Gesundheitsschäden möglich sind, müssen umgehend verboten oder zumindest herabgesetzt werden. Auf EU-Ebene muss die Höchstmengenregelung für Pestizide zurück an den Start und nach dem Vorsorgeprinzip neu festgelegt werden", fordert Pirklhuber und weiter: "Das bedeute: keine Zulassung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften, die Berücksichtigung der Mehrfachbelastungen und die besondere Berücksichtigung von Kindern, Schwangeren und älteren Menschen. In Österreich muss die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit endlich handeln und umgehend eine Bewertung der mit den EU-Grenzwerten verbundenen Gesundheitsrisiken für die österreichischen KonsumentInnen vorlegen".
Im September 2008 traten durch die Verordnung 396/2005/EG europaweit für über 200 Wirkstoffe neue Höchstmengen für Pestizidrückstände in Lebensmitteln in Kraft. Eine von Global und Greenpeace durchgeführte Studie, bei der insgesamt 170.000 EU-Grenzwerte daraufhin überprüft wurden, ob bei der Festlegung die EU-eigenen Sicherheitsstandards eingehalten wurden, belegt schwerwiegende Fehler: Bei 570 EU-Höchstmengen wird die so genannte Akute Referenzdosis (ARfD) für Kinder überschritten. Bei 94 EU-Grenzwerten wird die so genannte Akzeptable Tägliche Aufnahmemenge (ADI) nicht eingehalten. Beim Überschreiten der ADI sind chronische Gesundheitsschäden wie Krebs, Fortpflanzungsstörungen oder Hormonstörungen möglich.
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