Sorgen der Imker und Imkerinnen sowie der KonsumentInnen müssen bei der Feuerbrandbekämpfung berücksichtigt werden.
Mit der Zulassung des Antibiotikums Streptomycin und der Möglichkeit, dass die zuständigen Landesbehörden gefährdete Gebiete definieren können, öffnete BM Pröll Tür und Tor für eine großflächige Anwendung von Streptomycin.
Für Streuobstbestände ist das Antbiotikum jedoch nicht zugelassen!
Seit 10. März 2008 ist dieses Antibiotikum für den Erwerbsobstbau wieder
zugelassen, obwohl es EU-weit verboten ist, kann es bei Gefahr in Verzug zugelassen werden. Streptomycin hat keine kurative Wirkung bei Feuerbrand, sondern kann lediglich die Krankheitssymptome kurzfristig unterdrücken.
Apfelblüte (rosa) und Birnenblüten (rein-weiß)
Bisher war das Antibiotikum nur in Vorarlberg zum Einsatz gekommen. Ab heuer soll es im Erwerbsobstbau in allen Bundesländern außer Salzburg und Wien eingesetzt werden.
Mit Datum 3. März 2008 waren 5300 ha als potentielle Einsatzfläche von den Bundesländern gemeldet worden. Das entspricht 68 % aller Apfel- und Birnenanlagen im Erwerbsobstbau. Der Großteil der Flächen, nämlich 4600 ha liegen in der Steiermark (siehe Download unten!).
Die Feuerbrand-Symptome verursacht durch ein Bakterium (Erwinia amylovora): rasch absterbende Blattbüschel
Bei der Bekämpfung des Feuerbrandes zum Schutz der Obstbäume sollte nicht das streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel das Mittel der ersten Wahl sein, sondern nach wie vor die mechanische Bekämpfung sowie eine Verhinderung der Verbreitung und Einschleppung. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit der Obstbäume gefunden werden wie z.B. das Züchten von feuerbrandtoleranten Obstsorten, das Aussetzen von Pflanzen mit geringerer Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand und die verstärkte Anwendung und Erforschung alternativer Pflanzenschutzmittel. Für diesen Zweck sind der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit AGES mehr Forschungsmittel zur Verfügung zu stellen und die bestehende, von der EU geförderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Feuerbrand um diese Aspekte zu erweitern.
Auch wenn das Antibiotikum nur in den Nachtstunden bis 23 Uhr ausgebracht werden darf, werden die Bienen am nächsten Tag den kontaminierten Pollen aufnehmen, - damit besteht die Gefahr der Verunreinigung des Honigs und der Honigprodukte!
Bei der Anwendung von Streptomycin droht insbesondere den Imkereien ein Image-Schaden durch Rückstände von Antiobiotika in ihren Produkten (insbesondere Bio-Honig wird dadurch unverkäuflich) und auch die KonsumentInnen werden potentiell gefährdet. Daher sollte im Sinne des Vorsorgeprinzips auf den Einsatz dieses Antibiotikums zur Feuerbrandbekämpfung verzichtet werden, da es ein österreichisches Alternativ-Pflanzenschutzmittel mit ähnlicher Wirksamkeit gibt.
Ein ,Imkersterben' hätte weitreichende Auswirkungen auf die Bestäubung der Kultur- und Wildpflanzen – und damit insbesondere auch auf den Obstbau.
Das Alternative Präparat blossom protect besteht aus bestimmten Hefestämmen und hat eine geprüfte Wirksamkeit, die etwa nur um 10 % geringer ist als die des Antibiotikums. Das Mittel wurde von österreichischen WissenschafterInnen der Universität für Bodenkultur entwickelt und ist die bio-logische Antwort:
Weitere INFOS zu blossom protect siehe http://www.bio-ferm.com bzw. um das Mittel gleich zu bestellen, siehe http://www.biohelp.at.
Bundesminister Pröll muss den Einsatz des alternativen Pflanzenschutzmittels, ein Hefepräparat, in der Beratung daher forcieren und den Einsatz bei den Obstbauern auch finanziell unterstützen. Die AGES sollte die notwendige Praxis-Begleitforschung zur Optimierung der Anwendung durchführen.
Wechselvolle Zulassungspraxis von Streptomycin:
Die Zulassung von Streptomycin erfolgte formal durch die BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) . Die Verantwortung für die Zulassung liegt allerdings bei Landwirtschaftsminister Josef Pröll. Streptomycin war zuletzt 2001 für kurze Zeit zugelassen. Aufgrund von mit Streptomycin kontaminiertem Honig in Deutschland wurde diese Zulassung zurückgezogen, noch bevor eine Anwendung stattfinden konnte. In den Jahren 2002 bis 2004 wurde trotz massiven Drängens der Vorarlberger Landwirtschaftskammer keine Zulassung mehr erteilt. Im Jahr 2004 verlor Streptomycin im Rahmen der EU-weiten Neubewertung von Pflanzenschutzmittel seine Zulassung. Landwirtschaftsminister Pröll setzte den Wirkstoff im März 2004 gemäß §17 des Pflanzenschutzmittelgesetzes auf die Liste der verbotenen Wirkstoffe. In den folgenden Jahren führten der Druck der Vorarlberger Landwirtschaft und das Schlupfloch der § 13 Zulassung bei Gefahr in Verzug zu wiederholten Zulassungen von Streptomycin.
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