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Agrarzahlungen: Offenlegung bestätigt extreme Unausgewogenheit
23.06.2008

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



Agrarzahlungen: Offenlegung bestätigt extreme Unausgewogenheit

Agrar- und Lebensmittelindustrie nascht gehörig mit am Agrar-Förderkuchen


Die Grünen sehen in der heutigen Offenlegung der EU-Agrarzahlungen in Österreich das extreme Ungleichgewicht bei der Verteilung der Mittel bestätigt. Zu den Profiteuren zähle besonders die österreichische Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, so Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft der Grünen, Montag zur APA.

Die Offenlegung der Agrarförderungen zeige weiters einen bedenklichen Trend in der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft, kritisierte Pirklhuber. Entsprechend der Offenlegung erhielten 60 Prozent der Betriebe weniger als 5.000 Euro, 20,6 Prozent der Betriebe erhielten zwischen 5.000 und 10.000 Euro an Direktzahlungen.

Dagegen erhielten im oberen Bereich 232 "Leistungsempfänger" mehr als 100.000 Euro, darunter auch Unternehmungen der öffentlichen Hand wie die Heeresforstverwaltung Allensteig oder die Wiener Neustädter Stadtwerke. 391 Betriebe erhielten mehr als 70.000 Euro, 743 mehr als 50.000 Euro.
"Die Tatsache, dass laufend landwirtschaftliche Betriebe aufgeben müssen, bestätigt schon seit Jahren, dass diese Förderungen keinerlei beschäftigungswirksamen Effekt haben, sondern - im Gegenteil - durch die Verteilung der Förderung die Abwanderung aus der Landwirtschaft beschleunigt wird", argumentierte Pirklhuber. Dennoch wurden bis jetzt keine Förderobergrenzen pro Betrieb eingeführt, wird die ökologische Mehrarbeit von Biobetrieben und Bergbauernbetrieben nicht entsprechend abgegolten und wurde bisher bei den Förderungen kein Arbeitskraft-Bezug hergestellt, wodurch die Abwanderung aus der Landwirtschaft hätte abgemildert werden können.

Der Grüne Agrarsprecher fordert daher, dass der aktuelle "Gesundheits-Check" der EU-Agrarpolitik zum Anlass genommen wird, dass der Arbeitseinsatz als Kriterium zur Gewährung der Direktzahlungen herangezogen wird und die Agrarexport-Förderungen so rasch wie möglich für sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung umgeschichtet werden müssen.