Bewertung des endgültigen Pogrammes für die ländliche Entwicklung (ELER), welches am 19. September 2007 im ELER-Ausschuss der EU genehmigt wurde!
Verhandlungserfolge für Grüne - Prämien-Kürzungen bleiben Wermutstropfen!
In den letzten Monaten war in der Bauernbund-Zeitung eine regelrechte Vernaderungspolitik in Sachen Agrar-Umwelt-Programm durchgezogen worden (siehe Download unten!). Im Zentrum der Kritik standen meine Aktivitäten eine weitere Intensivierung der österreichischen Landwirtschaft abzuwehren und eine gerechte Förderverteilung anzustreben. Zur Information für alle nocheinmal die 10 wichtigsten Kritik-Punkte der Grünen am ursprünglichen Entwurf (siehe Download unten!)
Welches sind unsere größten direkten Verhandlungserfolge?
Gemeinsam mit den Grünen Bäuerinnen und Bauern und einigen aktiven Umwelt- und Bauernorganisationen ist es uns gelungen die geplante Intensivierungsstrategie im ÖPUL zu verhindern. Ein Ergebnis davon ist z.B. der Wegfall der zusätzlichen 1,2 GVE-Grenze für die Grünland-Bauern und die Aufrechterhaltung der GVE-Grenzen für alle UBAG-Betriebe. Ein weiterer Erfolg ist die Anhebung der Mittel für die Bildungsmaßnahmen und die grundsätzliche Förderungsbeteiligung bei NATURA 2000-Projekten durch den Bund. Der Einsatz von Pestiziden auf Almen bleibt verboten und für bergbäuerliche Spezialmaschinen können erstmals direkte Investitionsförderungen vergeben werden.
Welches sind die größten Schwächen des beschlossenen Programmes?
Im Kern bleibt ein großer Wermutstropfen, weil das ÖPUL gemäß vorgelegtem Finanzrahmen um fast 20 % gegenüber 2006 gekürzt wurde. Dies wirkt sich vor allem bei der Kalkulation der Prämienhöhe in den einzelnen Maßnahmen aus. So sind die Fördersätze im Biolandbau für Acker um 13 % und im Grünland zwischen 5 und 31 % gekürzt worden. Zusätzlich erhöht sich diese Kürzung noch durch das Wegfallen der Grundförderung.
2006 wurden knapp 654 Mill € für Agrarumweltmaßnahmen ausgegeben, ab 2007 sollen es laut Plan nur mehr 527 Mill € sein. Jährlich könnten jedoch 88,6 Mill € mehr verwendet werden, wenn Österreich den möglichen max. 80 %-Anteil an den Gesamtmitteln für die ländliche Entwicklung ausschöpfen würde. Glücklicherweise hat die EU-Kommission darauf bestanden, dass die ursprünglich vorgesehene Deckelung aufgehoben wurde und damit grundsätzlich mehr Mittel verwendet werden dürfen. Das heißt, wenn mehr Betriebe in BIO neu einsteigen als erwartet, kommt es damit zu keinen Förderreduktionen!
Stimmt es, dass sich die Grünen für die Düngerbeschränkung auf 150 kg/ha eingesetzt und zusätzliche Naturschutzauflagen auf Acker- und Grünland gefordert haben, wie dies in allen Bauernbund-Pamphleten zu lesen ist?
Nein, in dieser Form ist das völlig unkorrekt! Wir haben aber für die Beibehaltung der GVE-Grenzen gekämpft und dies auch durchgesetzt. Im österreichischen Parlament haben wir einen Antrag eingebracht, in dem wir gefordert hatten, dass im Rahmen des vorbeugenden Grundwasserschutzes Betriebe bis 2,5 GVE einsteigen und innerhalb der Programmperiode auf 2 GVE abstocken sollen. Siehe unseren parlamentarischen Antrag zur ländlichen Entwicklung, S. 5:
http://www.pirklhuber.at/downloads/Gruener Antrag Laendliche Entwicklung 2007 bis 2013.pdf
Die 150 kg-Grenze ist von den EU-BeamtInnen damit argumentiert worden, dass die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie (max. 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger) ja ohnehin schon mit den Cross-Compliance-Verpflichtungen abgedeckt ist und das ÖPUL über diesen Standard hinausgehen müsse. Warum der GVE-Schlüssel abgeändert wurde (Ferkel ab 8 kg und Kälber werden neu eingestuft) , ist mir nicht bekannt!
Blüh- und Nützlingsstreifen bzw. die 5 % Regelung bei Grünland (maximal 2 Nutzungen) wurden von Naturschutzorganisationen in die Diskussion eingebracht, wie dies BM Pröll in einer Anfragebeantwortung auch zugibt, und von der EU-Kommission als verhältnismäßig und machbar bewertet. Vom Landwirtschaftsministerium gab es niemals einen Alternativ-Vorschlag dazu. Zur allgemeinen Informationspolitik von Landwirtschaftsminister Pröll vergleiche die Anfragebeantwortungen (siehe Downloads!)
Gibt es weitere Kritik-Punkte am Programm?
Ja, erstens wurde die Chance versäumt den Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut zum Schutz der Bio-Diversität im Programm zu verankern. Zweitens: Die Tierschutzmaßnahmen – insbesondere die Weide- und Auslaufförderung (Ktn., Tirol, Vbg.) wurde nicht auf ganz Österreich ausgedehnt und Drittens: Die erstmalige Förderung der sogenannten integrierten Produktion für Zuckerrüben mit 150 €/ha halte ich einfach für völlig inakzeptabel, weil gleichzeitig die BIO-Prämiensätze je Hektar deutlich gekürzt wurden.
Weiters stellt die Förderung der bodennahen Gülleausbringung mit 1 €/m3, eine massive Benachteiligung jener Bäuerinnen und Bauern dar, die Festmist- oder Kompost ausbringen und dafür nichts bekommen, obwohl damit ein aktiver Beitrag zum Humus-Aufbau und Klimaschutz geleistet wird.
Für Betriebe bis 200 Millionen € Umsatz bzw. 750 MitarbeiterInnen gibt es keine Förderobergrenzen für Investitionsförderungen, womit zu befürchten ist, dass bäuerliche und gewerbliche Regional-Projekte das Nachsehen haben werden!
Weiters verweigert Bundesminister Pröll den AgrarsprecherInnen der Parteien die Teilnahme am Begleitausschuss zur ländlichen Entwicklung. Offensichtlich befürchtet der Minister, dass unsere berechtigten und ernsten kritischen Argumente in diesem ständigen Begleitausschuß Gehör finden könnten.
ELER-Download
Das gesamte Programm samt aller Anhänge kann unter folgender Adresse des Landwirtschaftsministeriums angesehen bzw. heruntergeladen werden (mehrere hundert Seiten!)
http://www.lebensministerium.at/article/archive/8486/
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