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Agrarfördermodell gescheitert - Novelle des Marktordnungsgesetzes erforderlich
15.05.2007

Betriebsprämien-Modell nicht verfassungskonform, Tierprämien- und Milchgarantiemengenverordnung vom Verfassungsgerichtshof bereits aufgehoben!

Der seit mehr als drei Jahren teils heftige Streit um die Rechtmäßigkeit der Betriebsprämien-Regelung von Minister Pröll aus dem Jahr 2004 ist immer noch ungelöst. Ich unterstütze die Anliegen der enteigneten Landwirte und habe zahlreiche Initiativen aktiv im Parlament eingebracht. Bisher haben allerdings die Petitionen und Anträge nichts gefruchtet, obwohl hinter vorgehaltener Hand auch ÖVP-Funktionäre zugeben, dass es zu zahlreichen ungelösten Härtefällen gekommen ist.



„Ich fordere ein Fördermodell beim dem alle Bewirtschafter gerecht und gleich behandelt werden. Schon im Jahr 2004 hat die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht zu Recht festgestellt, dass „offenbar in der Praxis bestimmte berücksichtigungswürdige Fallkonstellationen“ nicht erfasst werden“.

Durch die jüngste Gesetzesvorlage Prölls nämlich die Novelle des Marktordnungsgesetzes, soll der bisher "verfassungswidrige Zustand" im Bereich der Agrarförderungen endlich behoben werden.

Erst durch zahlreiche kritische Signale, wie die Aufhebung der Tierprämienverordnung 2000 durch den Verfassungsgerichtshof im Dezember 2005, und den Rechnungshofbericht vom März 2007 ist das Ministerium aus seinem Dornröschenschlaf aufgewacht und hat das Marktordnungsgesetz 2007 eingebracht.

Grund für die plötzliche Einsicht des Ministeriums ist die VfGH-Feststellung, dass in Fällen in denen die EU mehrere verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten vorsieht einfache Verordnungen (ohne Befassung des Parlamentes) nämlich nicht ausreichend.

Da bei der gesetzlichen Reperatur des Marktordnungsgesetzes eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist, herrscht ein heftiges Tauziehen, wobei sich die ÖVP-Parlamentarier und das Ministerium derzeit eingebunkert haben und keine "inhaltlichen" Änderungen zulassen wollen.

Die Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ waren vorerst wenig ergiebig - es soll nun bis zum nächsten Landwirtschaftsausschuß am 26. Juni weiterverhandelt werden.


Unser Forderungspaket


1) Wir fordern ein Agrarfördermodell bei dem alle BewirtschafterInnen gleich und gerecht behandelt werden und jeder Bäuerin, jedem Bauern dieselben Prämien je Hektar Bewirtschaftung im Acker- und im Grünland zustehen, denn nur dies sichert Wettbewerbs- und Chancengleichheit.

2) Wir erwarten uns ein klares Bekenntnis dieser Bundesregierung und insbesondere von Landwirtschaftsminister Pröll sich im Rahmen des EU-Health-Check für die Weiterentwicklung der EU-Agrarreform in Richtung solcher regional einheitlicher Acker- und Grünlandprämien ab 2008 auszusprechen.

3) Wir begrüßen die Einschränkung der Verordnungsermächtigung und damit der „freihändigen“ agrarpolitischen Entscheidungsgewalt des Landwirtschaftsministers ohne Befassung des Gesetzgebers (Parlament) erwarten aber eine präzise Einschränkung im § 1 des Marktordnungsgesetzes der auch die Rechte des Parlamentes konkret darstellt (2/3-Mehrheit erforderlich!).

4) Wir fordern die Aufstockung der Härtefondmittel auf 3 % und sofern erforderlich darüber hinaus um alle Härte- und Sonderfälle auch wirklich vollständig und umfassend berücksichtigen zu können.

5) Wir fordern eine Korrektur bei den Grenz- und Schwellenwerten für die Anerkennung als Härtefall auf Basis der eingelangten Berufungen im Landwirtschaftsministerium und die Möglichkeit diese bis 31. 12. 2007 rückwirkend geltend zu machen.

6) Wir fordern eine gesetzliche Regelung für Pachtverträge, die vor dem 1. 1. 2005 abgeschlossen wurden, die die Eigentümer im Sinne des Vertrauensgrundsatzes gleichberechtigt mit den Pächtern stellt und damit ihren Rechtsanspruch auf Prämien bei Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung an Dritte sicherstellt.


Die Unterlagen der gemeinsamen Pressekonferenz finden Sie unter den Downloads ebenso einige Stellungnahmen zur aktuellen agrarpolitischen Debatte dazu in den Medien!




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