WTO-Bericht bestätigt Gentechnik-Kritiker
UEU-Kommission muss in ihrer Stellungnahme das Vorsorgeprinzip argumentieren
"Der WTO-Zwischenbericht zu Gentechnik beweist einmal
mehr, dass das WTO-Vertragswerk das Sicherheits- und Schutzbedürfnis
der Menschen ignoriert, weil - im Gegensatz zum
Liberalisierungsprinzip - das Vorsorgeprinzip nicht verankert ist",
kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaftssprecher
der Grünen.
"Das WTO-Panel erklärte ausdrücklich, dass es weder Aussagen darüber
getroffen habe, ob Gentechnikprodukte sicher sind oder nicht oder ob
sie gleichwertig wie konventionelle Produkte zu behandeln sind. Der
Zwischenbericht kümmert sich ausschließlich um formale Aspekte des
EU-Moratoriums zwischen 1999 und 2003. Damit bestätigt der
WTO-Zwischenbericht die Gentechnik-KritikerInnen, die weltweit immer
schon darauf hingewiesen haben, dass in Umwelt- und Gesundheitsfragen
die WTO inkompetent sei", erläutert Pirklhuber.
"Das WTO-Panel kümmert sich auch nicht um die Probleme der BäuerInnen
bei der Anwendung der Gentechnik. Die Probleme, die sie erwarten,
werden offensichtlich, wenn sie in Richtung USA, Kanada oder
Argentinien schauen: Dort werden durch den Anbau von
Gentechnik-Pflanzen die Felder von Öko-BäuerInnen zwangsläufig
verseucht und es ist gar nicht mehr möglich, gentechnikfreie Produkte
herzustellen. Das hat bereits vielen Öko-Betrieben die Existenz
gekostet", informiert der Grün-Abgeordnete.
Die Regeln der WTO sind kein Naturereignis, sondern können jederzeit
geändert werden. Es müssen international gültige Abkommen wie das
Bio-Safety-Protokoll, welches im Sinne des Vorsorgeprinzips ein
Importverbot für Gentech-Produkte vorsieht, auch vor der WTO
anerkannt werden, fordern die Grünen.
"Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft muss dafür genützt
werden, Überzeugungsarbeit bei den Mitgliedstaaten für eine
WTO-Reform zu leisten. Die nationalen Gentechnik-Importverbote müssen
durch unabhängige Gutachten abgesichert und sowohl auf EU-Ebene als
auch vor der WTO verteidigt werden", fordert Pirklhuber abschließend,
der darauf hinweist, dass kein einziges EU-Gesetz durch diesen WTO
Bericht aufzuheben sei.
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