Keine Patentierung von Leben
Grüne für Änderung der EU-Biopatent-Richtlinie
Anlässlich der heutigen Debatte im Parlament zur Änderung des Patentgesetzes kritisieren die Grünen die unkritische Übernahme der EU-Biopatentrichtlinie, die seit 2005 in Österreich umgesetzt wird. "Die damalige Bundesregierung unter Schüssel hat die Schwächen, Unklarheiten und Widersprüche der EU-Biopatent-Richtlinie weitgehend übernommen. Einer der schwersten Mängel ist die fehlende Grenze des Patentrechts zur belebten Natur. Tiere, Pflanzen und Gene sind damit unter bestimmten Bedingungen patentierbar", kritisiert der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber.
"Durch den Patentschutz ist es wirtschaftlich lohnend, alle wichtigen Nutzpflanzen und -tiere gentechnisch zu verändern, um so in den Genuss von Eigentumsrechten zu kommen", erklärt Pirklhuber. Es bestehe die Gefahr, dass nur noch solche Hochleistungssorten und Tierrassen entwickelt werden, die der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft gerecht werden. Der Rückgang von traditionellen, regional angepassten Sorten werde damit weiter beschleunigt und patentgeschützte Monopole drängen die biologische Vielfalt noch mehr zurück.
Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag, dass die EU-Biopatent-Richtlinie dahingehend geändert wird, dass Gene, Pflanzen, Tiere und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden können. Weiters fordern sie, dass die Rechte am geistigen Eigentum der Welthandelsorganisation WTO (TRIPS-Abkommen) dahingehend reformiert werden, dass Bäuerinnen und Bauern ihr Saatgut ohne Einschränkung durch Patente wieder verwenden können. "Das TRIPS-Abkommen muss zusätzlich auch mit multilateralen Umweltabkommen in Einklang gebracht werden und im Streitfall müssen die Umweltrechte Vorrang haben", fordert Pirklhuber.
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