Gentechnik-Risikobewertung in der EU unverantwortlich
Europäische Lebensmittelbehörde höchst reformbedürftig
Als "unverantwortlich" bezeichnet der
Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, die
Zulassungspraxis der EU-Kommission im Zusammenhang mit gentechnisch
veränderten Organismen (GVO). "Die EU-Kommission entscheidet bei der
Zulassung von GVO durchwegs positiv und beruft sich dabei auf die
Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA). Die EFSA
wiederum orientiert sich lediglich an den Unterlagen der
Gentechnik-Industrie und ignoriert jede weitere Risikobewertung," so
Pirklhuber, anlässlich des EU-Umweltministerrates am 9. März, der
sich mit diesen Fragen beschäftigen wird.
Wichtige Ergebnisse für die Sicherheitsbewertung würden
zurückgehalten, warnt Pirklhuber. So musste Greenpeace vor Gericht
erstreiten, dass die Ergebnisse einer Studie mit Ratten, die mit dem
Gentech-Mais MON 863 gefüttert wurden, von der Firma Monsanto
veröffentlicht wurden. Die Ratten hatten ein verändertes Blutbild und
Nierenschäden und dennoch hatte die EFSA bescheinigt, dass der Mais
unbedenklich sei. "Solange es keine unabhängige, seriöse
Risikobewertung auf EU-Ebene gibt, sind jedenfalls nationale
Importverbote zu verhängen. Ministerin Rauch-Kallat muss daher aus
Vorsorgegründen unbedingt ein Importverbot für MON 863 verhängen",
fordert Pirklhuber. Keinesfalls dürfe dem Drängen der Kommission
nachgegeben werden, die drei in Österreich bestehenden nationalen
Importverbote auf Gentechnik-Mais aufzuheben. Auch sei das geplante
Importverbot des Gentech-Rapses GT 73 umzusetzen.
"Die Grünen fordern eine Reform der Europäischen Lebensmittelbehörde
und die Etablierung einer unabhängigen GVO-Risikoforschung. Alle
vorgebrachten Bedenken von Mitgliedstaaten müssen bei der
Sicherheitsbewertung berücksichtigt und auch unabhängige Gutachten
herangezogen werden", so Pirklhuber.
Auch der Entscheidungsprozess bei der Zulassung müsse dahingehend
geändert werden, dass einfache Mehrheiten entscheiden können."
Bekanntlich genügt es nicht, wenn eine einfache Mehrheit der
Mitgliedstaaten im Rat die Zulassung eines Gentechnik-Konstruktes
ablehnt, sondern es ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Andernfalls entscheidet die Kommission für eine Zulassung", schließt
Pirklhuber.
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