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EU-Bio-Verordnung zurueck an den Start
29.03.2007

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



EU-Bio-Verordnung zurück an den Start

Grüne: BM Pröll muss Forderungen von BIO-Austria und EU-Parlamentes im Agrarministerrat unterstützen


"Die Rückverweisung der EU-Bio-Verordnung an den Agrarausschuss ist ein großer Erfolg für die europäische Biobewegung und bietet die Chance, dass die vom europäischen Agrarministerrat im Dezember 2006 beschlossenen Fassung nun doch noch in die richtige Richtung abgeändert werden kann", freut sich Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen anlässlich der heutigen Abstimmung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Neufassung der Verordnung zum ökologischen Landbau.

"Der Einsatz von Gentechnik muss in der neuen Biolandbau-Verordnung absolut verboten bleiben. Der Agrarministerrat hat jedoch in seinem derzeitigen Entwurf eine Flexibilitätsregelung aufgenommen, die es erlauben würde, für bestimmte Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe (z.B. Vitamine) im Falle von Versorgungsnotfällen auch gentechnisch hergestellte Stoffe zu verwenden. Dies muss zurückgezogen werden", fordert Pirklhuber.

Positiv kommentiert Pirklhuber die Forderung des Europäischen Parlaments eine bessere Definition der Prinzipien des Ökolandbaus, effizientere Kontrollen auch für Einfuhren aus Nicht-EU Ländern sowie die Einbeziehung von Textilien und Kosmetika in die Gültigkeit der Verordnung vorzusehen. "Weiters muss in den Geltungsbereich der Verordnung auch die Außer-Haus-Verpflegung aufgenommen werden, denn Bio als Qualitätsmerkmal ist mehr und mehr auch für Restaurants und Catering beliebt. Damit kein Missbrauch des guten Namens betrieben wird, müssen auch hier EU-weite Kontrollregeln greifen. Die Verordnung geht daher über den Geltungsbereich der Landwirtschaft hinaus und erstreckt sich auf Angelegenheiten des Binnenmarkts", erläutert der Grün-Abgeordnete. "Bundesminister Pröll muss sich daher im Agrarministerrat dafür einsetzen, dass die Forderungen der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern umgesetzt und das EU-Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahren in die Beschlussfassung der neuen Bio-Verordnung verbindlich einbezogen wird", so Pirklhuber abschließend.