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Programm laendliche Entwicklung 2014-2020

13.08.2014

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In 176 Fragen an den Landwirtschaftsminister Rupprechter kritisiert die EU-Kommission das neue Programm zur ländlichen Entwicklung 2014-2020

1,1 Mrd € für die ländliche Entwicklung 2014-2020:
Massive Kritik der EU-Kommission am österreichischen Programm


 
EU-Kommission kritisiert geplante Kürzungen für Umwelt- und Klimaschutz im österreichischen Programmentwurf für die ländliche Entwicklung und fordert inhaltliche Nachbesserungen in zentralen Bereichen.

Die Ausgaben für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sinken von bisher 2,9 Mrd oder 73 % auf nur mehr 2,5 Mrd oder 65 % so die Hauptkritik der EU-Kommission. 400 Mio € weniger für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen - im Gegenzug dazu werden die Investitionsförderungen kräftig aufgestockt. Dies befördert eher eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft und damit fehlen auch die Mittel, um die Umwelt- und Klimaschutz-Leistungen der Landwirtschaft ausreichend abzugelten.

Die 10 Hauptkritik-Punkte aus Grüner Sicht betreffen neben der generellen Kürzung der Umwelt- und Klimaschutzmittel (1) vor allem die Schwäche der Strategie und der Zielformulierungen (2), der fehlende Ausbau des biologischen Landbaus bei gleichzeitiger massiver Erschwernis in den Förderkriterien (3), keine ausreichenden Beschränkungen beim Pestizid-Einsatz und gegen eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft (4), eine extreme Bürokratisierung und damit Fehleranfälligkeit im Bereich des Biodiversitätsschutzes (5), ein völlig unausgegorener Versuch Verpflichtungen aus der ersten Säule (Greening) durch förderfähige Äquivalenzmaßnahmen im Agrarumweltbereich zu kompensieren (6), weiters bisher erfolgreiche Einzelmaßnahmen wie die Förderung von Streuobstbeständen oder die Begrünung von Ackerflächen mit Kleegras (bisherige Maßnahme H) einfach zu eliminieren (7); zusätzlich bleibt das geplante Maßnahmenpaket extrem fehleranfällig (8), innerhalb der Agrarmarkt Austria werden sowohl die Zahlungen als auch die Kontrollen (technische Hilfe) abgewickelt, da fehlts massiv an Transparenz insbesondere auch was die Sanktionen betrifft (9) und das innovative Programm für die wirtschaftliche Vernetzung der Akteure im ländlichen Raum (LEADER) wird um 150 Mio € gekürzt (10).

Grüne Forderungen:

1)      Mindestens 200 Mio €mehr Mittel für Agrarumwelt und Klimaschutzmaßnahmen durch 
          Umschichtung der Mittel von den Investitionsförderungen


2)      Klare Prioritätensetzung innerhalb des Programmes - Einfache und klar kontrollierbare
          Maßnahmen mit einem evaluierbaren Mehrwert und konkreten Zielbestimmungen


3)     Deutliche Stärkung des Biolandbaus bei gleichzeitiger Vereinfachung der Maßnahme und
         Förderzuschläge (TOP-UPs) für freiwillige Maßnahmen im Natur-, Biodiversitäts- und
         Fruchtfolgebereich


Jetzt ist es ein Gebot der Stunde alle Karten auf den Tisch zu legen! Ich fordere Landwirtschaftsminister Rupprechter auf die gesetzlich zuständige § 7 Kommission einzuberufen, um dort die geplanten Programmänderungen zur Diskussion zu stellen und auch das Parlament in die Entscheidungsfindung einzubinden.

Die 10 Hauptkritik-Punkte der EU-Kommission (Auszugsweise Zitate - gesamter Text - siehe Download)

 1)    zum Finanzierungsplan - Abschnitt 10

Anmerkung 160:             
 „Auf der Grundlage der Zahlen im Kapitel 10 sinken für den Zeitraum 2014-2020 jedoch die ELER-Mittel  für Umwelt/Klima im Vergleich zu 2007-2013 in absoluten und relativen Zahlen. Nach den vorliegenden Zahlen (...) verausgabte Österreich im Zeitraum 2007-2013 rund 73 % (2,9 Mrd € von insgesamt 4,0 Mrd €) auf den Maßnahmen des Schwerpunkts 2. Dies ist wesentlich höher als das, was für die neue Förderperiode für Umwelt und Klima veranschlagt wird; rund 2,5 Mrd € (...) von insgesamt 3,9 Mrd € (= 65 %). Dies entspricht nicht dem 22. Erwägungsgrund der Verordnung 1305/2013, welcher eine Beibehaltung der Höhe der Mittel aus dem ELER für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vom Mitgliedsstaat einfordert."

2)    zur Beschreibung der Strategie - Abschnitt 5

Anmerkung 13:                               
„Es läßt sich nur schwer nachvollziehen, warum eine kontinuierlich hohe finanzielle Förderung für den Umweltbereich (...) und eine hohe Inanspruchnahme seitens der Landwirte zu keiner konkreten Verbesserung der Umweltqualität führt. Es stellt sich die Frage, ob die Gestaltung der Maßnahmen dem Anforderungsgrad angemessen ist und ob die Maßnahmen effizient genug sind. Das Programm muss über die Strategie widerspiegeln, wie die bisherigen Erfahrungen, aber besonders die Erfahrungen der letzten Förderperiode, in dieses Programm eingeflossen sind.(...)"

3)      zum Biologischen Landbau - Maßnahme 11

Anmerkung 11:               
„Ökologischer Landbau: Gemäß Kontextindikator 19 (S. 103) waren im Jahr 2010  353100 ha Fläche ökologisch bewirtschaftet und 48010 ha wurden umgestellt. Gemäß SWOT-Analyse wurden im Jahr 2012 533230 ha Fläche ökologisch bewirtschaftet. Diese Zahl wird in der Beschreibung der Maßnahme M11 auf Seite 550 wiederholt. Eine Erklärung ist notwendig.       



Anmerkung 15:                               
„Angesichts der Tatsache, dass Österreich innerhalb der EU einer der Wegbereiter für ökologische/biologische Landwirtschaft ist, ist es bemerkenswert, dass keinerlei Förderung für die Umstellung von konventioneller auf ökologische/biologische Landwirtschaft vorgesehen ist. Diese Entscheidung wird nicht begründet, obwohl die ökologische/biologische Landwirtschaft zahlreiche Vorteile für die Umwelt mit sich bringt und die besondere Bedeutung der biologischen Landwirtschaft sowohl im Partnerschaftsvertrag als auch in der SWOT beschrieben wird."

Anmerkung 109:             
„Diese Maßnahme ist mit zusätzlichen Verpflichtungen überlastet, die für Ökobetriebe laut EU-Verordnung 834/2007 nicht notwendig sind. Dieser Ansatz wird zu einer deutlichen Erhöhung der Fehlerrate in der Maßnahme 11 führen. Die zusätzlichen Verpflichtungen sollten außerhalb der BIO-Maßnahme über andere Vorhaben abgegolten - wenn mit BIO kombinierbar - werden.

Anmerkung 110:             
„Österreich sollte auch erklären, warum die Prämien im Vergleich zum letzten Programmplanungszeitraum reduziert wurden, obwohl die Verpflichtungen anspruchsvoller geworden sind. Handelt es sich bei den angegebenen Prämien um eine Teil- oder Vollabgeltung. Teilabgeltungen aus Budgetgründen sollten nicht vorgenommen werden.

Anmerkung 112:             
„M 11 enthält keine Untermaßnahme für die Umstellung auf ökologischen Landbau. Dies steht nicht im Einklang mit den in der SWOT-Analyse (S.69) beschriebenen zahlreichen Nutzen der biologischen Landwirtschaft und dem Ziel die biologische Landwirtschaft weiter auszubauen. Was sind die genauen Gründe für diese Entscheidung? Österreich hat durch den Einstiegs-Stop der letzten Jahre hier sicherlich Nachholbedarf."


4) betreffend Pestizide und Intensivierung der Landwirtschaft

Anmerkung 7:  
„Pestizide: Es gibt nur sehr wenige Daten über Pestizide. Obwohl Pestizide in den Abschnitten 4.1.1 und 4.1.3 behandelt werden, bleibt diese Problematik unklar. Darüber hinaus gibt es keine Angaben über den aktuellen Stand des integrierten Pflanzenschutzes. (...)

Anmerkung 50:               
„Die Intensivierung der Landwirtschaft als Entwicklung kann die biologische Vielfalt gefährden. Österreich sollte erklären, welche Vorkehrungen ergriffen werden, um mögliche Spannungen zwischen der Förderung von Investitionen und Artenvielfalt bzw. ökologischen Interessen zu minimieren."

Anmerkung 91:               
„e. Mindestanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie Mindestkriterien und -tätigkeiten müssen definiert werden. Die derzeitige Definition ist zu vage (...)".

„k. Für einige der Vorhaben wäre es zulässig, die Kulturen am Ende der Verpflichtung im Laufe eines Jahres durch den Einsatz von Totalherbiziden zu beseitigen [gemeint hier Begrünung von Ackerflächen]. Aus Umweltgesichtspunkten und im Hinblick auf die biologische Vielfalt ist dies in einem Umweltprogramm nicht akzeptabel und muss daher durch mechanische Vernichtung ersetzt werden.

5)    Maßnahme Umweltgerechte u. biodiversitätsfördernde Bewirtschaft (UBB)

Anmerkung 92:                               
„Vorhaben 01: (UBB - Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung). (...) Das Vorhaben ist generell sehr kompliziert und daher auch fehleranfällig. Die UBB sollte besser in wenige individuelle, verständliche und handhabbare Vorhaben getrennt werden. Auch ist die geplante Berechnung der Prämie für die UBB an Produktionsintensitäten gekoppelt. Dies steht nicht im Einklang mit den Anforderungen der WTO und ist daher nicht mit der „Green Box" vereinbar. Biodiversitätsflächen und Bienenweiden dürfen nicht mit Totalherbiziden vernichtet werden.

 
6)    Äquivalenzmaßnahmen zum Greening der 1. Säule (allg. Öko-Auflagen)

Anmerkung  91:              
„c. Die Komplementarität mit der ersten Säule sollte besser dargestellt werden. Vor allem die Verbindung zu den Verfahren, die nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gemeldet werden müssen, fehlt. Komplementarität der Maßnahmen gemäß Artikel 28 der ELER-Verordnung über landwirtschaftliche Praktiken, die dem Klima und der Umwelt zugutekommen, sowie die entsprechenden Verfahren („Greening") im Rahmen der ersten Säule müssen klar beschrieben werden.

7)    Begrünung von Ackerflächen

Anmerkung 97:               
„(...) Die Mindestackerfläche für die Teilnahme wurde auf 3 ha erhöht, dies scheint für Österreich hoch und würde kleinere Betriebe benachteiligen. Warum wurde die Variante „H" des vorangegangenen Programmplanungszeitraums aufgegeben, obwohl diese Variante am deutlichsten zur Erhöhung der organischen Substanz und biologischen Vielfalt beigetragen hat? (...)

8)    Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit der Maßnahmen (M 10)

Anmerkung 29:                               
„Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit müssen auf der Ebene der Maßnahmen beschrieben werden. Für die Maßnahme M 10 sollte die Beschreibung auf Ebene der jeweiligen Vorhaben erfolgen. Dies gilt insbesondere für Österreich, wo die Fehlerquote für AUKMs relativ hoch ist. Gegebenenfalls muss auch auf erfolgte Kontrollberichte und den Aktionsplan „Fehlerquoten" Bezug genommen werden (...)."

Anmerkung 91:                               
„a. Die baselines für alle Verpflichtungen und die Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit der Verpflichtungen sind nicht hinreichend festgelegt. Diese sollten für jedes einzelne Vorhaben klar beschrieben werden. 
b.  Es gibt keinen Verweis Kontrollergebnisse aus der abgelaufenen Programmperiode, auf den Aktionsplan für Fehlerraten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Österreich hohe Fehlerraten in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hat, sind dieser Verweis und die Beschreibung von geplanten Abhilfemaßnahmen zwingend erforderlich."

9)    Technische Hilfe  (Förder- und Kontrollabwicklung)

Anmerkung 155:                             
„Es ist nicht klar ersichtlich, wie Personal der nationalen Behörden im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden soll: Welche Behörden, Vergütungen oder Zuschläge, Kriterien usw. sind vorgesehen? Außerdem ist die Zahlstelle [AMA] für die Durchführung der Direktzahlungen zuständig, während sie gleichzeitig Förderungen aus dem ELER für technische Hilfe erhält. Wie soll die finanzielle Trennung dieser Aufgaben der Zahlstelle geregelt werden? Die Überprüfbarkeit und Messbarkeit der Verwaltungskosten bei der technischen Hilfe muss jedenfalls gewährleistet sein."

 

Anmerkung 158:             
„(...)Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort unterliegen. Diese Kontrollen sollten von einer Einrichtung durchgeführt werden, die funktional von der die Zahlung genehmigenden Stelle unabhängig ist (...). Ein internes Verwaltungs- und Kontrollsystem muss sichergestellt sein; Österreich wird gebeten dies auszuführen.

10)           Maßnahme 19 - LEADER

Anmerkung 149:             
„Österreich wird im Vergleich zum vorherigen Programmplanungszeitraum den nationalen Beitrag für LEADER um 150 Mio € verringern. Dies erscheint unangebracht, da LEADER in der SWOT-Analyse und der Partnerschaftsvereinbarung als Stärke / Chance beschrieben wurde. Ähnliche Anmerkungen wurden auch seitens der Ex-ante-Evaluatoren gemacht. Österreich wird gebeten auszuführen, weshalb ein erhöhter Kofinanzierungssatz von 80 % ausdrücklilch und ausschließlich für die LEADER-Maßnahme gilt.

 

Abkürzungen

AMA       -              Agrarmarkt Austria (Zahlstelle für die Abwicklung der Förderungen in Österreich,
                               Geschäftsbereich II, sowie Technischer Prüfdienst, Geschäftsbereich I)

ELER       -              Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

SWOT     -              Stärken-Schwächen-Analyse (Strenghts, Weaknesses, Opportunities, Threats)

AUKM    -              Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

LEADER-                frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale
                               dt. Gemeinschaftliche Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raums



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