Programm laendliche Entwicklung 2014-2020
13.08.2014
Event jetzt bewerten:In 176 Fragen an den Landwirtschaftsminister Rupprechter kritisiert die EU-Kommission das neue Programm zur ländlichen Entwicklung 2014-2020
1,1 Mrd € für die ländliche
Entwicklung 2014-2020:
Massive Kritik der EU-Kommission am österreichischen Programm
EU-Kommission kritisiert
geplante Kürzungen für Umwelt- und Klimaschutz im österreichischen
Programmentwurf für die ländliche Entwicklung und fordert inhaltliche
Nachbesserungen in zentralen Bereichen.
Die Ausgaben für Umwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen sinken von bisher 2,9 Mrd oder 73 % auf nur mehr 2,5 Mrd
oder 65 % so die Hauptkritik der EU-Kommission. 400 Mio € weniger für Umwelt-
und Klimaschutzmaßnahmen - im Gegenzug dazu werden die Investitionsförderungen
kräftig aufgestockt. Dies befördert eher eine weitere Intensivierung der
Landwirtschaft und damit fehlen auch die Mittel, um die Umwelt- und Klimaschutz-Leistungen
der Landwirtschaft ausreichend abzugelten.
Die 10 Hauptkritik-Punkte aus
Grüner Sicht betreffen neben der generellen Kürzung der Umwelt- und
Klimaschutzmittel (1) vor allem die Schwäche der Strategie und der
Zielformulierungen (2), der fehlende Ausbau des biologischen Landbaus bei
gleichzeitiger massiver Erschwernis in den Förderkriterien (3), keine
ausreichenden Beschränkungen beim Pestizid-Einsatz und gegen eine weitere
Intensivierung der Landwirtschaft (4), eine extreme Bürokratisierung und damit
Fehleranfälligkeit im Bereich des Biodiversitätsschutzes (5), ein völlig
unausgegorener Versuch Verpflichtungen aus der ersten Säule (Greening) durch
förderfähige Äquivalenzmaßnahmen im Agrarumweltbereich zu kompensieren (6),
weiters bisher erfolgreiche Einzelmaßnahmen wie die Förderung von
Streuobstbeständen oder die Begrünung von Ackerflächen mit Kleegras (bisherige
Maßnahme H) einfach zu eliminieren (7); zusätzlich bleibt das geplante
Maßnahmenpaket extrem fehleranfällig (8), innerhalb der Agrarmarkt Austria
werden sowohl die Zahlungen als auch die Kontrollen (technische Hilfe)
abgewickelt, da fehlts massiv an Transparenz insbesondere auch was die
Sanktionen betrifft (9) und das innovative Programm für die wirtschaftliche
Vernetzung der Akteure im ländlichen Raum (LEADER) wird um 150 Mio € gekürzt
(10).
Grüne Forderungen:
1) Mindestens
200 Mio €mehr Mittel für Agrarumwelt und Klimaschutzmaßnahmen durch
Umschichtung der Mittel von den Investitionsförderungen
2) Klare
Prioritätensetzung innerhalb des Programmes - Einfache und klar kontrollierbare
Maßnahmen mit einem evaluierbaren Mehrwert und konkreten Zielbestimmungen
3) Deutliche
Stärkung des Biolandbaus bei gleichzeitiger Vereinfachung der Maßnahme und
Förderzuschläge (TOP-UPs) für freiwillige Maßnahmen im Natur-, Biodiversitäts-
und
Fruchtfolgebereich
Jetzt ist es ein Gebot der
Stunde alle Karten auf den Tisch zu legen! Ich fordere Landwirtschaftsminister
Rupprechter auf die gesetzlich zuständige § 7 Kommission einzuberufen, um dort
die geplanten Programmänderungen zur Diskussion zu stellen und auch das
Parlament in die Entscheidungsfindung einzubinden.
Die 10 Hauptkritik-Punkte der
EU-Kommission (Auszugsweise Zitate - gesamter Text - siehe Download)
1)
zum
Finanzierungsplan - Abschnitt 10
Anmerkung 160:
„Auf der Grundlage der Zahlen im Kapitel
10 sinken für den Zeitraum 2014-2020 jedoch die ELER-Mittel für Umwelt/Klima im Vergleich zu 2007-2013 in
absoluten und relativen Zahlen. Nach den vorliegenden Zahlen (...) verausgabte
Österreich im Zeitraum 2007-2013 rund 73 % (2,9 Mrd € von insgesamt 4,0 Mrd €)
auf den Maßnahmen des Schwerpunkts 2. Dies ist wesentlich höher als das, was
für die neue Förderperiode für Umwelt und Klima veranschlagt wird; rund 2,5 Mrd
€ (...) von insgesamt 3,9 Mrd € (= 65 %). Dies entspricht nicht dem 22.
Erwägungsgrund der Verordnung 1305/2013, welcher eine Beibehaltung der Höhe der
Mittel aus dem ELER für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vom Mitgliedsstaat
einfordert."
2)
zur
Beschreibung der Strategie - Abschnitt 5
Anmerkung 13:
„Es läßt sich nur schwer nachvollziehen, warum eine kontinuierlich hohe
finanzielle Förderung für den Umweltbereich (...) und eine hohe Inanspruchnahme
seitens der Landwirte zu keiner konkreten Verbesserung der Umweltqualität
führt. Es stellt sich die Frage, ob die Gestaltung der Maßnahmen dem
Anforderungsgrad angemessen ist und ob die Maßnahmen effizient genug sind. Das
Programm muss über die Strategie widerspiegeln, wie die bisherigen Erfahrungen,
aber besonders die Erfahrungen der letzten Förderperiode, in dieses Programm
eingeflossen sind.(...)"
3)
zum
Biologischen Landbau - Maßnahme
11
Anmerkung 11:
„Ökologischer Landbau: Gemäß Kontextindikator 19 (S. 103) waren im Jahr
2010 353100 ha Fläche ökologisch
bewirtschaftet und 48010 ha wurden umgestellt. Gemäß SWOT-Analyse wurden im
Jahr 2012 533230 ha Fläche ökologisch bewirtschaftet. Diese Zahl wird in der
Beschreibung der Maßnahme M11 auf Seite 550 wiederholt. Eine Erklärung ist
notwendig.
Anmerkung 15:
„Angesichts der Tatsache, dass Österreich innerhalb der EU einer der
Wegbereiter für ökologische/biologische Landwirtschaft ist, ist es
bemerkenswert, dass keinerlei Förderung für die Umstellung von konventioneller
auf ökologische/biologische Landwirtschaft vorgesehen ist. Diese Entscheidung
wird nicht begründet, obwohl die ökologische/biologische Landwirtschaft
zahlreiche Vorteile für die Umwelt mit sich bringt und die besondere Bedeutung
der biologischen Landwirtschaft sowohl im Partnerschaftsvertrag als auch in der
SWOT beschrieben wird."
Anmerkung 109:
„Diese Maßnahme ist mit zusätzlichen Verpflichtungen überlastet, die für
Ökobetriebe laut EU-Verordnung 834/2007 nicht notwendig sind. Dieser Ansatz
wird zu einer deutlichen Erhöhung der Fehlerrate in der Maßnahme 11 führen. Die
zusätzlichen Verpflichtungen sollten außerhalb der BIO-Maßnahme über andere
Vorhaben abgegolten - wenn mit BIO kombinierbar - werden.
Anmerkung 110:
„Österreich sollte auch erklären, warum die Prämien im Vergleich zum letzten
Programmplanungszeitraum reduziert wurden, obwohl die Verpflichtungen
anspruchsvoller geworden sind. Handelt es sich bei den angegebenen Prämien um
eine Teil- oder Vollabgeltung. Teilabgeltungen aus Budgetgründen sollten nicht
vorgenommen werden.
Anmerkung 112:
„M 11 enthält keine Untermaßnahme für die Umstellung auf ökologischen Landbau.
Dies steht nicht im Einklang mit den in der SWOT-Analyse (S.69) beschriebenen
zahlreichen Nutzen der biologischen Landwirtschaft und dem Ziel die biologische
Landwirtschaft weiter auszubauen. Was sind die genauen Gründe für diese
Entscheidung? Österreich hat durch den Einstiegs-Stop der letzten Jahre hier
sicherlich Nachholbedarf."
4) betreffend Pestizide und
Intensivierung der Landwirtschaft
Anmerkung 7:
„Pestizide: Es gibt nur sehr wenige Daten über Pestizide. Obwohl Pestizide
in den Abschnitten 4.1.1 und 4.1.3 behandelt werden, bleibt diese Problematik
unklar. Darüber hinaus gibt es keine Angaben über den aktuellen Stand des
integrierten Pflanzenschutzes. (...)
Anmerkung 50:
„Die Intensivierung der Landwirtschaft als Entwicklung kann die biologische
Vielfalt gefährden. Österreich sollte erklären, welche Vorkehrungen ergriffen
werden, um mögliche Spannungen zwischen der Förderung von Investitionen und
Artenvielfalt bzw. ökologischen Interessen zu minimieren."
Anmerkung 91:
„e. Mindestanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden
sowie Mindestkriterien und -tätigkeiten müssen definiert werden. Die derzeitige
Definition ist zu vage (...)".
„k. Für einige der Vorhaben wäre
es zulässig, die Kulturen am Ende der Verpflichtung im Laufe eines Jahres durch
den Einsatz von Totalherbiziden zu beseitigen [gemeint hier Begrünung von Ackerflächen]. Aus Umweltgesichtspunkten
und im Hinblick auf die biologische Vielfalt ist dies in einem Umweltprogramm nicht
akzeptabel und muss daher durch mechanische Vernichtung ersetzt werden.
5)
Maßnahme
Umweltgerechte u. biodiversitätsfördernde Bewirtschaft (UBB)
Anmerkung 92:
„Vorhaben 01: (UBB - Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung). (...) Das Vorhaben ist generell sehr kompliziert und daher auch
fehleranfällig. Die UBB sollte besser in wenige individuelle, verständliche und
handhabbare Vorhaben getrennt werden. Auch ist die geplante Berechnung der
Prämie für die UBB an Produktionsintensitäten gekoppelt. Dies steht nicht im
Einklang mit den Anforderungen der WTO und ist daher nicht mit der „Green Box"
vereinbar. Biodiversitätsflächen und Bienenweiden dürfen nicht mit
Totalherbiziden vernichtet werden.
6)
Äquivalenzmaßnahmen
zum Greening der 1. Säule (allg. Öko-Auflagen)
Anmerkung 91:
„c. Die Komplementarität mit der ersten Säule sollte besser dargestellt
werden. Vor allem die Verbindung zu den Verfahren, die nach Artikel 43 der
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gemeldet werden müssen, fehlt. Komplementarität
der Maßnahmen gemäß Artikel 28 der ELER-Verordnung über landwirtschaftliche Praktiken,
die dem Klima und der Umwelt zugutekommen, sowie die entsprechenden Verfahren
(„Greening") im Rahmen der ersten Säule müssen klar beschrieben werden.
7)
Begrünung
von Ackerflächen
Anmerkung 97:
„(...) Die Mindestackerfläche für die Teilnahme wurde auf 3 ha erhöht, dies
scheint für Österreich hoch und würde kleinere Betriebe benachteiligen. Warum
wurde die Variante „H" des vorangegangenen Programmplanungszeitraums aufgegeben,
obwohl diese Variante am deutlichsten zur Erhöhung der organischen Substanz und
biologischen Vielfalt beigetragen hat? (...)
8)
Überprüfbarkeit
und Kontrollierbarkeit der Maßnahmen (M 10)
Anmerkung 29:
„Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit müssen auf der Ebene der Maßnahmen
beschrieben werden. Für die Maßnahme M 10 sollte die Beschreibung auf Ebene der
jeweiligen Vorhaben erfolgen. Dies gilt insbesondere für Österreich, wo die
Fehlerquote für AUKMs relativ hoch ist. Gegebenenfalls muss auch auf erfolgte
Kontrollberichte und den Aktionsplan „Fehlerquoten" Bezug genommen werden (...)."
Anmerkung 91:
„a. Die baselines für alle Verpflichtungen und die Überprüfbarkeit und
Kontrollierbarkeit der Verpflichtungen sind nicht hinreichend festgelegt. Diese
sollten für jedes einzelne Vorhaben klar beschrieben werden.
b. Es gibt keinen Verweis
Kontrollergebnisse aus der abgelaufenen Programmperiode, auf den Aktionsplan
für Fehlerraten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Österreich hohe
Fehlerraten in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hat, sind dieser Verweis und
die Beschreibung von geplanten Abhilfemaßnahmen zwingend erforderlich."
9)
Technische
Hilfe (Förder- und Kontrollabwicklung)
Anmerkung 155:
„Es ist nicht klar ersichtlich, wie Personal der nationalen Behörden im Rahmen
der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden soll:
Welche Behörden, Vergütungen oder Zuschläge, Kriterien usw. sind vorgesehen?
Außerdem ist die Zahlstelle [AMA] für die Durchführung der Direktzahlungen zuständig,
während sie gleichzeitig Förderungen aus dem ELER für technische Hilfe erhält.
Wie soll die finanzielle Trennung dieser Aufgaben der Zahlstelle geregelt
werden? Die Überprüfbarkeit und Messbarkeit der Verwaltungskosten bei der
technischen Hilfe muss jedenfalls gewährleistet sein."
Anmerkung 158:
„(...)Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe Verwaltungskontrollen und
Kontrollen vor Ort unterliegen. Diese Kontrollen sollten von einer Einrichtung
durchgeführt werden, die funktional von der die Zahlung genehmigenden Stelle
unabhängig ist (...). Ein internes Verwaltungs- und Kontrollsystem muss
sichergestellt sein; Österreich wird gebeten dies auszuführen.
10)
Maßnahme
19 - LEADER
Anmerkung 149:
„Österreich wird im Vergleich zum vorherigen Programmplanungszeitraum den
nationalen Beitrag für LEADER um 150 Mio € verringern. Dies erscheint
unangebracht, da LEADER in der SWOT-Analyse und der Partnerschaftsvereinbarung
als Stärke / Chance beschrieben wurde. Ähnliche Anmerkungen wurden auch seitens
der Ex-ante-Evaluatoren gemacht. Österreich wird gebeten auszuführen, weshalb
ein erhöhter Kofinanzierungssatz von 80 % ausdrücklilch und ausschließlich für
die LEADER-Maßnahme gilt.
Abkürzungen
AMA - Agrarmarkt
Austria (Zahlstelle für die Abwicklung der Förderungen in Österreich,
Geschäftsbereich
II, sowie Technischer Prüfdienst, Geschäftsbereich I)
ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums
SWOT - Stärken-Schwächen-Analyse
(Strenghts, Weaknesses, Opportunities, Threats)
AUKM - Agrarumwelt-
und Klimamaßnahmen
LEADER- frz. Liaison entre actions de développement de
l'économie rurale
dt. Gemeinschaftliche Initiativen zur
Entwicklung des ländlichen Raums