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Gentech-Moratorium muss aufrecht bleiben bis Haftung und Koexistenz geregelt ist
02.07.2003

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Gentech-Moratorium muss aufrecht bleiben bis Haftung und Koexistenz geregelt ist

Grüne begrüßen heutige EP-Entscheidung, fordern weitere
Schritte



"Als nächster Schritt müssen jetzt Fragen der Koexistenz
zum Schutz gentechnikfrei produzierender Landwirte umfassend geregelt
und Haftungsfragen im Sinne des Verursacherprinzips eindeutig
geregelt werden", fordert der Landwirtschaftssprecher der Grünen,
Wolfgang Pirklhuber, anläßlich der heute im europäischen Parlament
beschlossenen EU-Verordnungen zu Gentechnisch-veränderten Lebens- und
Futtermitteln und zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von
genetisch-modifizierten Organismen.

"Solange diese Folgeschritte nicht umgesetzt sind, muss aus
österreichischer Sicht das Moratorium aufrecht bleiben, wie dies in
einem 4-Parteienantrag im ständigen EU-Unterausschuss des
österreichischen Parlamentes auf Initiative der Grünen am 5. Juni
2003 beschlossen wurde", so Pirklhuber. Diese Beschlüsse haben
bindenden Charakter für die Bundesregierung.

Mit der Entscheidung des europäischen Parlamentes sei jedoch ein
wichtiger weiterer Schritt zum Schutz der KonsumentInneninteressen
und zur Aufrechterhaltung einer gentechnik-freien Landbewirtschaftung
gesetzt worden. In Hinkunft seien auch GVO-hältige Futtermittel und
Folgeprodukte aus GVO-Rohstoffen, z.B. Ketchup aus Gentech-Tomaten
oder Soja-Öl aus GVO-Sojabohnen, in denen die modifizierten Gene
selbst nicht mehr nachgewiesen werden können, ebenfalls zu
kennzeichnen, so Pirklhuber.

Mit dem heutigen Beschluss werde die Einrichtung von Schutzzonen
erstmals offen von der EU anerkannt. "Das Konzept Gentechnikfreier
Zonen, das die Grünen seit Jahren offensiv vorantreiben, wird damit
eine Schlüsselrolle für die Erzeugung gentechnikfreier Produkte,
insbesondere im Bereich Saatgut und Biolandwirtschaft spielen", meint
Pirklhuber.

Da die Verschleppung und Verunreinigung von GVOs nicht allein durch
Pollen und Samen, sondern in der ganzen Lebensmittel-Produktionskette
erfolgen kann, sind umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wie
sie z.B. die Bio-Verarbeiter einhalten müssen, eine conditio sine qua
non.

"Ein Wermutstropfen bleibt der beschlossene Grenzwert von 0,9 % für
Verunreinigungen, die nicht kennzeichnungspflichtig sind", kritisiert
Pirklhuber. Hier hat sich das europäische Parlament, das einen
Grenzwert von 0,5 % gefordert hatte, leider nicht durchsetzen können.