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Arbeit


Sozialversicherungs-Aenderungsgesetz 2016
15.12.2016

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 158. Sitzung am 15.12.2016


Tagesordnungspunkt: Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016
Redezeit: 10.31 - 10.36


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wunderbar, dass ich nach dem Kollegen Auer meine Rede halten kann. „Die Sonne des Wissens" steht bei manchen „so niedrig", hat Kollege Auer gemeint. (Abg. Prinz: Ja, Herr Kollege ...!) Und Herr Präsident Schultes, der Landwirtschaftskammeroberste, hat gemeint, es wäre ein Beitrag der Solidarität, der hier geschieht.


Meine Damen und Herren! Lassen wir uns noch weiter Sand in die Augen streuen? - Ich hoffe nicht, ich hoffe nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei Grünen und NEOS.)


Ich hoffe nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Der Beamtenhunderter ist schon mehr als bedenklich (Abg. Königsberger-Ludwig: Der heißt nicht Beamtenhunderter, der heißt Pensionistenhunderter!) - der Pensionistenbeamtenhunderter und diese Luxus­pensionisten, die auch diese Leistungen bekommen. Umso entschiedener muss man aber zurückweisen, was hier bei dem Nachlass der bäuerlichen Sozialversicherung passiert.


Meine Damen und Herren! Es ist so dermaßen ungewöhnlich und unglaublich, dass jene Betriebe, die vom gesamten Agrarsystem, Kollege Auer, mehr als begünstigt sind, jene 2,5 Prozent der Betriebe, die 25 Prozent aller Agrarförderungen bekommen, da nicht gleichbehandelt werden, meine Damen und Herren. Nein, Kollege Auer, die bekommen satte 2 000 €, mehr als 2 000 € ins Börsel. Und die Bäuerinnen und Bauern, die negative Betriebsergebnisse haben - mehr als die Hälfte jener Betriebe hat nach Auswertungen des Landwirtschaftsministeriums negative Betriebsergeb­nisse - bekommen ein, zwei, drei Hunderter. Der Großbetrieb bekommt nicht den­selben Hunderter, sondern bekommt mehr als 1 300 € mehr als jene, die es sozial brauchen würden. (Abg. Neubauer: Ja! Das ist ja bei den Luxuspensionen auch so!)


Meine Damen und Herren, so eine Ungeheuerlichkeit ist mir sonst selten unterge­kommen - und das unter dem Aspekt der Solidarität? - Ja, lassen wir uns denn für blöd verkaufen, Kollege Schultes? - Von dir sicherlich nicht! Von dir sicherlich nicht! Für blöd verkaufen lässt sich dieses Haus nicht. (Beifall bei Grünen und NEOS.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! (Abg. Pirklhuber: Ich habe nichts gesagt!) Ich glaube, ich brauche es nicht zu wiederholen. Ich würde wirklich bitten, dass Sie in der Fortsetzung Ihrer Rede darauf achten, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen. - Bitte.


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Danke schön, Frau Präsidentin! Ich werde mich sehr bemühen und möchte daher sagen, dass der Herr Vorsitzende, der Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, anscheinend, so wie es aussieht, sich eher als Anwalt der Gutsbetriebe und Gutsbesitzer und der Raiffeisen-Funktionäre versteht, aber nicht der Bäuerinnen und Bauern. Das ist eben meine politische Bewertung und Analyse. Ich kann es gar nicht anders sehen. Wie die Sachlage liegt, ist es so. (Beifall bei den Grünen.)


Daher möchte ich auch einen Lösungsvorschlag machen und etwas in Richtung Sozial­demokraten sagen. Ich muss Sie ersuchen: Wenn Sie noch etwas Rückgrat in der sozial­politischen Frage haben, dann stimmen Sie diesem Antrag zu, der allen Bauern zusichert, auch Entlastung zu bekommen, der aber klar bei 1 500 € gedeckelt ist. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


Abänderungsantrag


der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)


Der Nationalrat wolle beschließen:


Die Regierungsvorlage (1354 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1439 d.B.) wird wie folgt geändert:


1. In Artikel 1 lautet § 357b Abs. 2 wie folgt:


„(2) Der Anspruch auf Beitragsgutschrift umfasst bis zu 1.500 € der im Abs. 1 ge­nannten Beiträge und gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a und besteht auch im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 24c."


*****


Meine Damen und Herren! Damit würden bis zu einem Betrag von 1 500 € alle Bäuerinnen und Bauern entlastet. Das wäre sozial gerecht und das wäre auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der kleinen Betriebe in Österreich. Das wäre mein Antrag.


Darüber hinaus möchte ich sagen, dass natürlich auch die Landwirtschaftskammer und alle Vertreter hier im Haus endlich einmal eine wissenschaftliche Evaluierung des Einheitswertsystems und seiner Auswirkungen, Herr Bundesminister, auf die soziale Lage der Landwirtschaft brauchen. Daher bringe ich noch folgenden Antrag ein:


Entschließungsantrag


der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einheitswertsystem


Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­for­dert eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswert­systems im Hinblick auf Verbesserung der Aussagekraft sowie der sozialen Aus­gewogenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchzuführen und dem Natio­nalrat darüber zu berichten.


Auf Basis der wissenschaftlichen Evaluierung soll zeitnah ein angepasstes Berech­nungsmodell der Beitrags-Grundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung erstellt und dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Implementierung bis spätestens 2018 zuge­leitet werden."


*****


Diese Reformmaßnahmen sind dringend erforderlich. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 


 




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