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Arbeit


Anbau- und Einfuhrverbot von Gentechnikmais in Oesterreich
18.05.2016

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Gentechnikfrei



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 128. Sitzung am 18.5.2016


Tagesordnungspunkt: Anbau- und Einfuhrverbot von Gentechnikmais in Österreich
Redezeit: 22.46 - 22.52.35


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht vorneweg: Es ist der einzige Antrag aus dem Umwelt­ausschuss, der es ins Plenum geschafft hat, und ich möchte das große Bedauern da­rüber aussprechen.


Wir haben ganz ausgezeichnete, interessante Anträge, zum Beispiel zu Klimaschutz­paketen von der Kollegin Brunner, aber auch andere Anträge, die aus meiner Sicht so weit abstimmungsbereit waren. Dann hätten wir über diese Anträge auch debattieren können. Man kann dafür oder dagegen sein. Es hat nur dieser Antrag vom Kollegen Hofer sozusagen den Weg gefunden, heute noch zum Schluss behandelt zu werden.


Ich möchte dazusagen, Kollege Höfinger, dass gerade diese gemeinsame Entschlie­ßung, die wir zusammengebracht haben, ja auf meine Initiative zurückgeht. Ich habe mich ja darum bemüht, dass wir etwas halbwegs Aktuelles zustande bringen. Warum? Weil das Ziel dieses Antrags, das ja absolut in Ordnung ist, nämlich das Verbot der Maissorte MON 1507, schon erfüllt war, und das habe ich im Ausschuss auch zeigen können.


Das heißt, Österreich hat an die Kommission beziehungsweise an den Konzern, in dem Fall an Pioneer, gemeldet und hat auch von der Kommission – da gibt es diese Liste, die habe ich vorgelegt – bereits die Zustimmung. Das heißt, wir dürfen es – unter Anführungszeichen – „verbieten“.


Ich bin trotzdem dankbar für diesen Antrag, denn wir haben es wieder einmal ge­schafft – und das ist durchaus ein positives Signal –, uns aus dem Parlament einstim­mig dafür auszusprechen, und das ist die Ausschussentschließung:


„Die Bundesregierung wird ersucht, im Fall einer Zulassung von GVO-Pflanzen durch die Europäische Kommission alle gemäß Gentechnikgesetz und Gentechnikanbauver­bots-Rahmengesetz notwendigen Maßnahmen zu setzen, um den Anbau in Österreich hintanzuhalten.“ – Also, das ist gut so, wir haben das bekräftigt, es ist wichtig.


Aber, Kollege Höfinger, wenn du hier sagst, das hat alles nichts mit TTIP und CETA zu tun, dann kann ich dir nicht zustimmen. Warum? Wir haben zwar keinen Gentechnikan­bau, aber wir haben Gentechnikfuttermittel. Die müssen gekennzeichnet werden, selbst­verständlich, in Österreich, in der Europäischen Union. (Abg. Höfinger: … Antrag!) – Ja, ja.


Aber ich sage, der Antrag vom Kollegen Hofer bezieht sich nicht nur auf den Anbau, sondern auch auf den Import von Genmais. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag weiterhin auch für sinnvoll halten, auch wenn er nicht umsetzbar ist angesichts der legistischen Möglichkeiten oder Nichtmöglichkeiten, die wir haben.


Ein Importverbot lässt sich so nicht umsetzen. Aber wir können eines machen – und diesen Antrag möchte ich jetzt einbringen –: Wir können bezüglich gentechnisch verän­derter Futtermittel sehr wohl Maßnahmen ergreifen.


Daher bringe ich folgenden Antrag ein:


Entschließungsantrag


Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung wird aufgefordert,


1. sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeich­nung tierischer Lebensmittel dahin gehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tie­ren (wie zum Beispiel Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futter­mitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden“ –


eine wichtige Voraussetzung, damit auch da die BürgerInnen, die KonsumentInnen das klar sehen; und zweitens, das ist wichtig für uns in Österreich, das hat der Herr Minister schon angesprochen –


„2. in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentech­nikfreie Lebensmittel umzusetzen,


3. sich dafür einzusetzen, das gentechnikfreie Futtermittel als verpflichtendes Kriterium des österreichischen Gütesiegels, dem AMA-Gütesiegel, eingeführt wird.“


*****


Also, meine Damen und Herren, eine Entschließung ganz konkret im Anschluss an den Antrag des Kollegen Hofer, das wäre zeitgemäß.


Der Herr Minister hat auch davon gesprochen, wie wichtig gentechnikfreie Produktion in Österreich ist; ebenso haben das andere Kolleginnen und Kollegen gesagt. Leider gibt es immer noch ein Missing Link, dass nämlich für das AMA-Gütesiegel nicht in al­len Programmen verpflichtend gentechnikfrei gefüttert werden muss.


Herr Bundesminister, das ist nicht nur eine Unsicherheit, sondern schlicht und einfach ein Lapsus, den wir rasch beseitigen müssen, weil damit Konsumententäuschung ver­bunden ist. Ich hoffe hier auf die Unterstützung auch der Sozialdemokraten, da ich weiß, nicht nur der VKI, sondern auch die Arbeiterkammer kritisiert das. (Abg. Wenin­ger: Auf uns ist Verlass!) Dazu gab es wirklich gute Stellungnahmen. Vielleicht können wir diesbezüglich, Kollege Weninger, einen Schulterschluss machen.


Abschließend: TTIP müssen wir stoppen, weil die Interessen der amerikanischen Gen­technikindustrie – ich betone: amerikanische Gentechnikindustrie – ganz eindeutig sind. Die obersten Vertreter – und diese haben das öffentlich gemacht und nicht geheim – sa­gen in ihren offiziellen Stellungnahmen: Die Kennzeichnungsvorschriften der Europäi­schen Union im Bereich der Gentechnik halten sie für nicht akzeptabel, die müssen vom Tisch. Sie wollen diese Kennzeichnung nicht; sie akzeptieren, wenn überhaupt, dann nur eine „Gentechnikfrei“-Kennzeichnung.


Meine Damen und Herren, Sie sehen, gerade in diesem Bereich haben wir noch einige Aufgaben vor uns. Aber heute ist es schon spät. Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag trotz­dem Ihre Zustimmung geben werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 




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