Rechnungshof-Unterausschuss diskutiert ungerechte Agrarförderungen
"Regional einheitliche Flächenprämien" und gerechte "Milchquoten-Aufteilung" aus nationalen Reserve nötig
Im heutigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
wird die Förderungsvergabe im Agrarwesen hinsichtlich
ihrer sozialen ökonomischen und ökologischen Wirkung
debattiert. Wenn die bisherige Förderungspraxis beibehalten wird,
bedeutete dies, dass weiterhin knapp 19% der Betriebe 51% des
Förderkuchens erhalten, während im unteren Bereich 34,2% der Betriebe
mit lediglich 6% der Förderungen abgespeist werden. "Auch bei der
Vergabe von 36.000 t Milchquote aus der nationalen Reserve wurden
offensichtlich nur die Ansprüche der großen Milcherzeuger und
Verarbeiter, aber nicht die Bergbauern und Bergbäuerinnen ausreichen
berücksichtigt. Das ist völlig ungerecht", kritisiert Wolfgang
Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, und verweist auf die
diesbezügliche Berufung vieler betroffenen Milchviehbetriebe, die
Negativbescheide von der AMA erhalten haben.
Die ÖVP habe sich einseitig auf das Betriebsprämien-Modell zur
Umsetzung der EU-Agrarreform festgelegt, obwohl es ein besseres
alternatives Modell gebe. "Das bedeutet, das die bisherigen
Ungerechtigkeiten im agrarischen Förderungssystem zumindest bis 2013
einzementiert werden und viele Betriebe die Bewirtschaftung aufgeben
müssen", so Pirklhuber. Dabei hätte die Agrarpolitik wie nie zuvor
seit dem EU-Beitritt einen enormen Spielraum für Zukunftsprojekte in
Richtung sozialer Ausgleich, Ökologisierung und Qualitäts-Märkte,
argumentiert Pirklhuber. Der heutige Ausschuss bietet die
Möglichkeit, diese Black-Box der ÖVP-Agrarpolitik ans Licht der
Öffentlichkeit zu bringen.
Statt dem von der ÖVP favorisierten "Betriebsmodell", bei dem die
Prämienrechte auf den Betrieb als solchen übergehen, fordern die
Grünen eine "österreichischen Einheitsprämie", differenziert für
Acker und Grünland. Damit biete sich die Chance eines
inneragrarischen Ausgleichs, der dringend notwendig ist, da die
Grünlandwirtschaft bisher keinen ausreichenden Prämienanspruch
lukrieren konnte.
Weiters sehe die EU die Möglichkeit einer teilweisen Umschichtung der
Mittel hin zu ÖPUL- und begleitenden qualitätssichernden Maßnahmen
(Tierschutz, Biolandbau, Vermarktungs-Projekte) vor, die für eine
Weiterentwicklung des Feinkostladens Österreich genutzt werden muss.
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