Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 119. Sitzung am 17.3.2016
Tagesordnungspunkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen Redezeit: 18.33 - 18.36.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lipitsch! Natürlich: Die Herausforderung ist, die Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, und zwar nicht immer fallweise, wie es uns als Abgeordneten gefällt, sondern in der gesamten Breite der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, das geht eben nur dann, wenn wir auch dort weiterarbeiten, wo wir stehen geblieben sind, nämlich bei der Verbesserung der Geschäftsordnung. Die BürgerInnenanliegen werden nur dann ernst genommen, wenn es auch ein Verfahren, einen entsprechenden Prozess gibt, der sicherstellt, dass Experten gehört werden, dass Erstunterzeichner eingeladen werden, dass Hearings verpflichtend durchgeführt werden und dass auch eine Zuweisung an Ausschüsse erfolgt.
Meine Damen und Herren! Ich habe diesbezüglich bereits am 29. Jänner 2014 einen umfassenden Initiativantrag eingebracht, also eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Weiters habe ich mit Kollegin Musiol einen weiter gehenden Vorschlag im September 2014 eingebracht. Bis heute sind diese Vorschläge nicht behandelt worden.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist dringend erforderlich, diese Vorgangsweise zu harmonisieren und zu verbessern. Meine Kollegin Brunner und mein Kollege Steinhauser werden das nachher anhand ganz konkreter Beispiele detailliert erläutern, zum Beispiel anhand der „Unfallopfer“-Bürgerinitiative, die eine Novelle des Schadenersatzrechtes gefordert hat, wobei hochkarätige Proponenten – Juristen aus dem Universitätsbereich bis hin zum Obersten Gerichtshof – diese Bürgerinitiative unterstützt haben. Was haben Sie von der Regierungsseite gemacht? – Sie haben sie hier durchgewinkt und nicht dem Justizausschuss zugewiesen. Kollege Steinhauser wird ausführen, was für ein Fehlgriff das ist. Das zeigt nur an einem Beispiel, dass man so nicht weiter vorgehen kann.
Sie haben die Bürgerinitiative „Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare“ mit derzeit 32 997 Online-Unterstützungen auf der Homepage des Parlaments schon erwähnt. Wir haben uns für diese Bürgerinitiative eingesetzt, damit es auch ein Hearing geben wird, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es wäre fatal, wenn man da ähnlich vorgehen würde wie bei anderen wichtigen Anliegen. Daher brauchen wir eine Novelle der Geschäftsordnung.
Da danke ich auch dem Vorsitzenden, Kollegen Pock, dass er diesbezüglich die Initiative ergreift und, so hoffe ich, gemeinsam mit uns einen Vorschlag entwickelt – auf Basis von Vorschlägen von Abgeordneten, die schon lange in diesem Ausschuss sind und die wissen, wie notwendig eine Reform ist. Und ich hoffe, dass wir diese dann auch in diesem Haus durchsetzen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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