Grüne unterstützen Milch-Rebellen gegen falsche Agrarpolitik des Bauernbundes
Pirklhuber: Anpassung der Milch-Produktion an den EU-Binnenmarkt würde Preisstabilität herstellen
„Die seit etwa einem Jahr akute Überschuss-Krise mit massivem Preisverfall im Milch- und Schweinefleischsektor erfordert eine Kurskorrektur der EU-Agrarpolitik. Die landwirtschaftliche Urproduktion unserer Bäuerinnen und Bauern sollte primär der Versorgung der 500 Mio. EU-KonsumentInnen dienen und nicht mit zusätzlichem Steuergeld am Weltmarkt verramscht werden", fordert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, anlässlich des heutigen Aktionstages der IG-Milch in Wien.
„Noch im Herbst 2014 hatte der Bauernbund die Devise 20-20-60 als Ziel für den Milchmarkt ausgegeben - nämlich 20 Prozent mehr Produktion würden 20 Prozent höhere Preise bei 60 Prozent mehr Export ergeben. Diese Strategie ist kolossal gescheitert und hat die Milch-Bäuerinnen und -Bauern an den Rand des Ruins geführt", kritisiert Pirklhuber.
Die Oppositionsparteien hatten hingegen auf Initiative der Grünen bereits im März 2015 ein 10-Punkte Milchpaket als Antrag im Parlament eingebracht. Dieser Antrag wurde bisher jedoch bereits vier Mal vertagt, zuletzt am 13. Jänner 2016.
„In der Zwischenzeit fanden auf mein Drängen jedoch zumindest parlamentarische Hearings mit BranchenvertreterInnen statt. In diesen Diskussionen, die im November und Dezember 2015 durchgeführt wurden, erhielten wir viele positive Reaktionen auf unsere Vorschläge und zahlreiche zusätzliche Anregungen. Trotz unserer Bereitschaft endlich ‚Nägel mit Köpfen‘ zu machen, kamen bis heute keine neuen Vorschläge des Bauernbundes für einen gemeinsamen Initiativ-Antrag auf den Tisch", wundert sich der Grüne.
„Nur eine flexible Anpassung der Milch-Produktion an den Bedarf des EU-Binnenmarktes würde Preisstabilität herstellen und damit das Überleben unserer bäuerlichen Betriebe ermöglichen", sagt Pirklhuber.
Das 10-Punkte-Milchpaket im Detail:
1. Bei der konkreten Detail-Ausarbeitung der österreichischen Milchstrategie sind alle Stakeholder inkl. der IG-Milch, der österreichischen BergbäuerInnen-Vereinigung und die VertreterInnen aller in den Landwirtschaftskammern und im Nationalrat vertretenen politischen Gruppierungen einzubinden.
2. Förderungen im Bereich der Milchwirtschaft, insbesondere im Molkereibereich sind zwingend an nicht-diskriminierende Kriterien zu binden. Kleine Milcherzeugerbetriebe dürfen nicht weiter sowohl beim Preis als auch bei den Ablieferbedingungen (Staffelpreis, Fixkostenblock, Mindestgrenze Hofabholung) massiv benachteiligt werden. 3. Es ist festzulegen, dass zugelassene Branchenverbände gemäß EU-Verordnung 1308/2013, Artikel 157 c sicherstellen, dass volle Markttransparenz im Milchsektor insbesondere durch „Veröffentlichung von aggregierten Statistiken über Produktionskosten, Preise, gegebenenfalls ergänzt durch Preisindikatoren", gewährleistet wird.
4. Der Landwirtschaftsminister möge sich für eine Branchenvereinbarung einsetzen, die jedem Milcherzeuger für die ersten 65.000 Liter (entspricht in etwa dem Inlandsverbrauch von in Summe zwei Mrd. kg Milch mit hoher Wertschöpfung) einen garantierten Mindest-Milchpreis für konventionelle und für Bio-Milch gewährleistet, der sich an einer Vollkostenrechnung und an nachvollziehbaren und bewertbaren Qualitätsparametern orientiert. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die genehmigten Branchenverbände alles unternehmen, um gemäß Artikel 157 EU-VO 1308/2013 Ziffer x) „sämtliche möglichen Maßnahmen für die Verteidigung, den Schutz und die Förderung des ökologischen Landbaus und der Ursprungsbezeichnungen, Gütesiegel und geografischen Angaben" ergreifen.
5. Für die Milchmenge, die über die 65.000 Liter je Betrieb hinausgeht, ist eine freie Preis-Vereinbarung auf Basis der Milchmarktlage und auf Basis der Qualitätsparameter (Zuschläge für Gentechnikfrei, Heumilch etc.) zulässig.
6. Im Rahmen einer österreichischen Milchstrategie ist der Wachstumsmarkt für Bio-Milchprodukte spezifisch gerade für die mittleren und kleineren Milcherzeugerbetriebe mit einer ohnehin schon ausgeprägten Kreislaufwirtschaft besonders attraktiv zu gestalten und regionale Molkereien im privaten und genossenschaftlichen Sektor für konkrete Projekte für diese Zielgruppe entsprechend zu bevorzugen.
7. Im Rahmen der Investitionsförderungen im Milchviehbereich soll auch ein Schwerpunkt für Umbau-Maßnahmen mit einfachen Betriebsmitteln (z.B. Holz, einfache Umbau- und Ersatz-Investitionen) für mittlere und kleinere Betriebe ohne Zwang zur weiteren Produktionsaufstockung vorgesehen werden. Für diese Zwecke sind 2/3 der verfügbaren Mittel aus der ländlichen Entwicklung für Stallbauinvestitionen im Milchvieh- und Grünlandbereich zu reservieren.
8. Die Umschichtung der historischen Betriebsprämien soll rascher als vorgesehen, nämlich bis 1.1.2016, durchgeführt werden, um die Prämien je Hektar Grünland aus der ersten Säule der GAP und damit die höheren Kosten der Milchproduktion im benachteiligten Gebiet besser abzugelten. Damit ist auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft (Beweidung und Nutzung durch Rinder) insbesondere im Tourismusland Österreich verbunden.
9. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Milchproduktion in Europa und die agrarischen Förderungen in diesem Bereich an eine flächengebundene Milch-Produktion und insbesondere an eine Mindestausstattung mit Grünland (inkl. Feldfutter) gebunden wird.
10. Die Milchproduktion im Alpenraum (70 Prozent der Milchanlieferung kommt aus dem Berggebiet) ist durch eine geographische Ursprungs- und Herkunftsbezeichnung als österreichische Alpenmilch langfristig am österreichischen und europäischen Markt zu positionieren. Damit sollen bäuerliche Arbeitsplätze in der Milchproduktion im Berggebiet auch in Zukunft abgesichert werden.
|