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Pirklhuber zu Glyphosat: Rupprechter muss mit Schweden, Frankreich und den Niederlanden dagegen stimmen
06.03.2016

Typ
Presseaussendung

Kategorie
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Pirklhuber zu Glyphosat: Rupprechter muss mit Schweden, Frankreich und den Niederlanden dagegen stimmen


Grüner bringt Glyphosat-Causa vor Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF


„Minister Rupprechter muss seine ,Kopf in den Sand-Politik beenden und als Umweltminister gemeinsam mit Frankreich, Schweden und den Niederlanden gegen die Anfang nächste Woche geplante Verlängerung der Zulassung des Pestizids Glyphosat unmissverständlich auftreten", fordert Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit der Grünen.


„Wie die britische Zeitung The Guardian berichtete haben sich mehrere Mitgliedsstaaten bisher gegen die Zulassungs-Verlängerung ausgesprochen: Die schwedische Umweltministerin ist ebenso klar dagegen wie ihre französische Kollegin. Nach klarem Votum im Parlament wird berichtet, dass die Niederlande ebenfalls dagegen stimmen werden, sofern keine Vertagung der Glyphosat-Entscheidung zustande käme", informiert der Grüne.


„Die EU-Pestizidverordnung sieht ausdrücklich vor, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit auf hohem Niveau zu schützen. Und zwar in bestimmten Fällen, in denen nach einer Auswertung der verfügbaren Informationen, die Möglichkeit festgestellt wird, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit besteht. Dies ist aktuell der Fall, denn die WHO-ExpertInnen stufen Glyphosat als ,wahrscheinlich krebserregend beim Menschen ein", betont Pirklhuber.


Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung aber sagt, Glyphosat sei nicht krebserregend. Pirklhuber: "Auf dieser Grundlage kann sich die Europäische Behörde nicht einfach für ein Durchwinken der Zulassung aussprechen. Damit verletzt die EFSA ihre Sorgfaltspflichten, was sie zu einem Fall für die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF macht", erläutert der Grüne Abgeordnete, der eine entsprechende Eingabe bei OLAF gestartet hat.


Die Kritik der schwedischen Umweltministerin, vieler unabhängiger Wissenschafter und NGOs in Europa an der unzureichenden Analyse der EFSA sind eine Bekräftigung unserer Initiative", argumentiert Pirklhuber.


Im Erwägungsgrund 8 der EU-Pestizidverordnung 1107/2009 wird festgehalten: ,Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. - Pirklhuber: „Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden. Ich setze jetzt darauf, dass die Betrugsbekämpfungsbehörde den Ungereimtheiten in der Bewertung der EFSA nachgeht und dazu beiträgt, dass die Grundlage für die Zulassung von Pestiziden weiterhin im Vorsorgeprinzip begründet ist. Im Zweifel muss der Schutz der Gesundheit wichtiger sein, als die Profitinteressen der Industrie. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen im österreichischen Parlament, aber auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU auf, sich dieser Beschwerde beim OLAF anzuschließen", appelliert
Pirklhuber abschließend.


 




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