Pirklhuber: Minister Rupprechter muss Glyphosat-Neuzulassung stoppen
Grüne bringen Glyphosat-Causa vor Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF
„Landwirtschaftsminister Rupprechter muss auf EU-Ebene ein klares NEIN zur geplanten Neuzulassung von Glyphosat aussprechen", fordert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen anlässlich der drohenden Zulassungsverlängerung des Pflanzengiftes Glyphosat am kommenden Montag. „Die EU-Pestizidverordnung sieht ausdrücklich vor, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit auf hohem Niveau zu schützen, und zwar ‚in bestimmten Fällen, in denen nach einer Auswertung der verfügbaren Informationen die Möglichkeit festgestellt wird, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit besteht´".
Dies ist aktuell der Fall, denn die ExpertInnen der WHO stufen Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" ein. „Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung aber sagt, Glyphosat sei nicht krebserregend. Auf dieser Grundlage kann sich die Europäische Behörde nicht einfach für ein Durchwinken der Zulassung aussprechen. Damit verletzt die EFSA ihre Verpflichtungen, was sie zu einem Fall für die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF macht", erläutert Pirklhuber.
Involviert in die Bewertung von Glyphosat waren bislang drei Organisationen: Die IARC, die als internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die öffentlich zugänglichen Glyphosat-Studien ausgewertet hat. Das deutsche Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) als offizielle Prüfbehörde seitens der EU sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), deren Bewertung Grundlage für die politische Entscheidung über die Zulassungsverlängerung ist.
Die IARC kommt in ihrer ausführlichen Analyse der öffentlichen Studien zu Glyphosat durch 17 internationale ExpertInnen zu dem Ergebnis, dass das Totalherbizid für den Menschen „wahrscheinlich krebserregend" ist. Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung (BfR), das den Antrag von Monsanto, die Zulassung zu verlängern geprüft hat, sieht hingegen keine Krebsgefahr. Die EFSA, anstatt den strittigen Punkten nachzugehen und sie auszuräumen, übernimmt die Argumentation des BfR.
„Das entspricht nicht dem Auftrag der EFSA, das ist keine wissenschaftliche und unabhängige Arbeitsweise und das negiert das in der EU geltende Vorsorgeprinzip", zeigt sich Pirklhuber empört. Unterstützt sehen sich die Grünen in ihrer Sichtweise durch 96 WissenschaftlerInnen, darunter Epidemiologen, Toxikologen, Statistiker und Molekularbiologen aus 25 Ländern. Diese kritisieren in einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis die Bewertung der deutschen Behörde und der EFSA als „wissenschaftlich inakzeptabel", mit „schwerwiegenden Mängeln behaftet" und „in die Irre führend".
Im Erwägungsgrund 8 der EU-Pestizidverordnung 1107/2009 wird festgehalten: „Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben."
„Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden. Ich setze jetzt darauf, dass die Betrugsbekämpfungsbehörde den Ungereimtheiten in der Bewertung der EFSA nachgeht und dazu beiträgt, dass die Grundlage für die Zulassung von Pestiziden weiterhin im Vorsorgeprinzip begründet ist. Im Zweifel muss der Schutz der Gesundheit wichtiger sein, als die Profitinteressen der Industrie. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen im österreichischen Parlament, aber auch in den anderen Mitgliedsstaaten der EU auf, sich dieser Beschwerde beim OLAF anzuschließen ", erklärt Pirklhuber abschließend.
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