EU erhöht Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln aus Japan!
30.03.2011
Event jetzt bewerten:Die Vorgangsweise der EU-Kommission die Grenzwerte für Radioaktivität von japanischen Lebensmitteln aus der Umgebung der Reaktorkatastrophe in Fukushima zu erhöhen ist skandalös!
EU-Verordnung erlaubt bis zu 20-ig fache Radioaktivitätswerte bei Japan-Importen
„Die Erhöhung der Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln, die aus Japan importiert werden gelten seit dieser Woche und offenbaren ein völlig unnötiges und skandalöses Vorgehen der EU-Kommission anlässlich des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima.
Derzeit gelten Grenzwerte für Milch- und Milchprodukte von 370 Bq/kg und 600 Bq/kg (Bq=Bequerel) für sonstige Lebensmittel in der Europäischen Union. Diese Grenzwerte werden derzeit massiv unterschritten, warum unabhängige ExpertInnen, wie das Umweltinstitut München, fordern diese Grenzwerte für Lebensmitteln deutlich abzusenken.
Nun hat die EU mit einer Katastrophenverordnung vom 25. März 2011, die sich auf eine Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln stützt (EU-Verordnung 3954/1987), die für den Fall eines Super-Gaus in Europa, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen soll, diese Grenzwerte für japanische Lebensmittel massiv erhöht:
Für Cäsium-134 und Cäsium 137 werden diese Grenzwerte in Milchprodukten nun auf 1000 Bq/kg für sonstige Nahrungsmittel, wie z.B. Gewürze oder Fischöl auf bis zu 12 500 Bq/kg und für radioaktive Jodisotope sogar auf 20000 Bq/kg das ist mehr als der 20-ig fache Grenzwert erhöht.
Dieses Vorgehen ist völlig absurd und widerspricht diametral dem Vorsorgeprinzip. Von einem Ernährungsnotstand in Europa kann in keiner Weise gesprochen werden. Der Importanteil japanischer Lebensmittel beträgt etwa 0,05 %. Statt die Bevölkerung zu schützen, wird diese bewusst gefährdet und verunsichert!
Ich fordere Gesundheitsminister Stöger auf unmittelbar die Rücknahme dieser EU-Regelung von EU-Gesundheitskommissar John Dalli einzufordern. Sollte dies von der EU nicht zugesichert werden ist ein Alleingang Österreichs im Sinne des Verbraucherschutzes erforderlich und ein Importverbot von japanischen Lebensmitteln umzusetzen!