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Pirklhuber: Regelungen für nationale Gentechnik-Anbauverbote durchgesetzt
08.07.2015

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Gentechnikfrei



Pirklhuber: Regelungen für nationale Gentechnik-Anbauverbote durchgesetzt


Grüne: Österreich beschließt als erster EU-Mitgliedsstaat ein GVO-Anbauverbots-Rahmengesetz


"Die Grünen konnten umfangreiche Verbesserungen im GVO-Anbauverbots-Rahmengesetz durchsetzen: Umweltverbände wurden in den Beirat aufgenommen und Gruppenverbote von GVOs sind nun ebenfalls möglich", freut sich Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.


"Wenn Gründe für ein Verbot von GVO-Pflanzen gefunden werden können, die für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, dann führt dies zwingend zu nationalen Gentechnik-Anbauverboten", erläutert Pirklhuber die Verbesserungen, die die Grünen in Verhandlungen zum Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz gestern Abend durchsetzen konnten. Das Gesetz, für dessen Beschlussfassung eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist, steht Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Parlaments.


Die wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf:


1. Aufgabe des Beirates zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge wird die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit im Anbau unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der EU-RL 2015/412 für das Selbstbestimmungsrecht sein.
2. Die Gründe für nationale Verbote wurden zum einen durch die Notwendigkeit ergänzt, die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion zu schützen, oder die Notwendigkeit, die Reinheit des Saatguts zu gewährleisten. Zum anderen dadurch, dass Koexistenzmaßnahmen aufgrund der landwirtschaftlichen Strukturen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind.
3. Wenn Gründe für Verbote für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, hat der Landwirtschaftsminister nach Zustimmung des Beirates ein nationales Anbauverbot auszusprechen.
4. Auch das Verbot von Gruppen von GVOs ist nun möglich: Also das Verbot aller zugelassenen Gentech-Maissorten oder aller Pflanzen, die eine bestimmte GVO-Eigenschaft z.B. das Bt-Toxin enthalten.
5. NGOs, wie VertreterInnen des Ökobüros, der ARGE Gentechnik-frei und des Umweltdachverbandes werden zusätzlich in den Beirat zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge aufgenommen. Die Bundesländer sind vollinhaltlich an der Erarbeitung von konkreten Empfehlungen und bei der Auswahl der Maßnahmen mit in der Verantwortung.


"Mit den Verbesserungen ist nun ein bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt. Damit ist die Gefahr eines Fleckerlteppichs an unterschiedlichen Regelungen in letzter Sekunde abgewendet worden. Es liegt jetzt noch am Bundesrat, dieses Gesetz ebenfalls mit 2/3-Mehrheit zu beschließen", erklärt Pirklhuber den nächsten Schritt.


 




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