Verbot des Klonens von Nutztieren!
21.03.2011
Event jetzt bewerten:Grüne für Verbot des Klonens von Nutztieren zur Lebensmittelerzeugung! Streit zwischen EU-Parlament und Rat muss im Sinne der KonsumentInnen gegen Klonfleisch ausgehen!
Das Europäische Parlament stimmte 2008 in einer Resolution für ein sofortiges Verbot der Vermarktung sowie des Imports von Klontieren und daraus hergestellten Lebensmitteln.
Die Europäische Kommission hat nun am 19.10.2010 Vorschläge für eine
Regulierung von Klonfleisch vorgelegt, die auch ein vorläufiges Verbot für
Fleisch von geklonten Tieren für fünf Jahre beinhalten. Der Vorschlag der
Kommission, für einen Zeitraum von fünf Jahren Lebensmittel aus geklonten
Tieren vorläufig zu verbieten, ist richtig. Die Kommission hat es aber versäumt,
Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen. Gerade die
Nachkommen sind es aber, die Milch und Fleisch für den Verzehr liefern, da die
nach bestimmten Zuchtzielen hergestellten Klone dafür zu kostenaufwändig sind.
Das heißt, dass auch nach Annahme des Vorschlags der Kommission das Klonen
weiter stattfinden wird. Das bedeutet weiterhin Leid und Schäden für die
betroffenen Tiere. Obwohl die langfristigen Gesundheitsrisiken für den Menschen
noch nicht korrekt bewertet wurden, werden Lebensmittel aus den Nachkommen von
Klonen ihren Weg auf unsere Teller finden. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte
Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nach den Absichten der Kommission
das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden. Aus
diesen Gründen besteht die dringende
Notwendigkeit, den Import und Handel mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von
Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren zu verbieten.
Studien haben ergeben, dass bei geklonten
Tieren und deren Leihmüttern etliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zu
beobachten sind. Hinzu kommt, dass Hochleistungen in der Tierproduktion mit
abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer
Krankheitsanfälligkeit verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass Klonen diese
Entwicklung vorantreibt. Es ist davon auszugehen, dass bereits genetisches
Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung
und Tierhaltung gelangt ist. Ferner besteht ein hohes Risiko, dass dieses
Material sich in den jeweiligen Tierbeständen weiter verbreitet - ohne dass
Behörden oder Züchter wissen, wo und in welchem Umfang.
Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen
werden die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den
Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Dies kann
einen weiteren Rückgang der Biologischen Vielfalt innerhalb der jeweiligen
Tierbestände nach sich ziehen.
Angesichts der vielfältigen Faktoren, die
die Ergebnisse des Klonens beeinflussen sowie der Bandbreite an beobachteten
Veränderungen, können Gesundheitsrisiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
ausgeschlossen werden. Meinungsumfragen zeigen die eindeutige Ablehnung der KonsumentInnen
gegenüber Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren hergestellt werden.
Das Klonen von Nutztieren für die
Lebensmittelerzeugung muss auch als Türöffner für die Einführung weiterer
biotechnologischer Methoden in der Tierzüchtung gesehen werden. In Zukunft
werden die Methoden des Klonens, der Zellkulturen und der Gentechnik kombiniert
werden.
Die EU-Kommission und EU-Staaten, darunter auch Österreich, akzeptieren das strikte Verbot auch für Nachkommen der Klontiere, wie dies die EU-Parlamentarier verlangen nicht. Bisher konnten Rat und Europaparlament keine Einigung über die EU-Gesetzgebung zu Neuartigen Lebensmitteln erzielen, siehe die Aussendung (Link unten) meines Kollegen im EU-Parlament Martin Häusling . Am 28. März findet eine weitere Verhandlungsrunde statt.