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Gentechnikfreie Landwirtschaft zu 100 % im Gentechnik-Gesetz absichern
19.03.2015

Typ
Presseaussendung

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Gentechnikfreie Landwirtschaft zu 100 % im Gentechnik-Gesetz absichern


Grüne kritisieren Ministerialentwurf als unvollständig und mangelhaft für Schutz vor Gen-Pflanzen


"Wir fordern ein Gentechnikgesetz aus einem Guss, das alle Möglichkeiten ausschöpft, um die Gentech-Saat in unserer Landwirtschaft zu verhindern. Doch was von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser vorgelegt wurde, ist unvollständig und mangelhaft. Um unsere Felder wirksam von Gentech-Saatgut freizuhalten, sollten bundesweite Verbote der Inverkehrbringung von Gentech-Saatgut auch künftig genutzt werden", hält Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, fest.


Der vorgelegte Entwurf des Gesundheitsministeriums bezieht sich nämlich lediglich auf Phase I des zweistufigen Verfahrens, welche durch die neue EU-Richtlinie 2015/412 möglich ist. In einer ersten Phase können die Konzerne, die die Zulassung für ein bestimmtes Gentech-Saatgut beantragen, gefragt werden, ob sie einem freiwilligen Verzicht auf eine Anbaugenehmigung in einem bestimmten Land zustimmen. Tun sie das, gilt die Genehmigung dort nicht, die Gentechnik-Pflanze kann in diesem Land nicht angebaut werden. Geht der Gentech-Konzern darauf nicht ein oder hat ein Mitgliedsstaat nicht darum angesucht, gibt es noch die Phase II. In der Phase II können die Mitgliedstaaten nach erteilter EU-Zulassung Maßnahmen erlassen, um den Anbau eines GVO ganz oder teilweise in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Gründe hierfür können umweltpolitische Ziele sein, in der Raumordnung, der Bodennutzung oder in sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie der Vermeidung von GVO in anderen Produkten, aber auch in agrarpolitischen Zielen oder der öffentlichen Ordnung liegen.


"Diese Möglichkeit der Phase II muss auch von Bundesministerin Oberhauser im Gentechnikgesetz geregelt werden", fordert Pirklhuber. Auch an der kurzen Begutachtungsphase üben die Grünen Kritik. "Hier soll in dieser für Österreich so wichtigen Causa im Schnellverfahren die Gentechnikfreiheit im Anbau abgesichert werden. Doch wir brauchen Qualität und keinen Schnellschuss", argumentiert Pirklhuber. Der vorgelegte Entwurf des Gesundheitsministeriums sah lediglich eine Begutachtungsfrist von drei Wochen vor, was vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beanstandet wurde. Der Verfassungsdienst weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat.´ "Wir teilen diese Rechtsauffassung und fordern daher Bundesministerin Oberhauser auf, die Frist zu verlängern, damit weitere Stellungnahmen abgegeben werden können", sagt Pirklhuber.


 




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