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Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
09.07.2014

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 36. Sitzung am 9.7.2014


Tagesordnungspunkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41 Redezeit: 20.29 - 20.35


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Vielleicht zu Beginn noch einmal die Frage, warum wir diesem Sam­melbericht ... (Zwischenruf des Abg. Rädler.) - Ich gehe ein auf den Kollegen, möchte aber vorher klarstellen, dass wir diesmal dem Sammelbericht zustimmen, auch aus Wertschätzung gegenüber Kollegen Pock als Ausschussvorsitzendem, der sich sehr um eine einvernehmliche und gute Arbeitsweise bemüht hat. Ich möchte aber schon auch sagen, dass wir in Zukunft unsere Zustimmung von einer Weiterentwicklung abhängig machen werden. Es ist das jetzt einmal ein Status quo, den wir erreicht haben, aber ich erwarte mir schon, dass wir da zügig Verbesserungen, eben auch im Rahmen der Geschäftsordnung, gemeinsam erzielen können.


Ich möchte das an einem Indikator festmachen, nämlich am Indikator der Effizienz dieses Ausschusses, und den kann man festmachen an der Art und Weise, wie wir mit Initiativen umgehen. Kollege Lipitsch hat ja zu Recht gesagt: 14 Bürgerinitiativen, die wir vorwiegend Fachausschüssen zugewiesen haben. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Das ist eine Quote von einem Drittel, genau 33 Prozent der vorgelegten und bearbeiteten Initiativen der Bürgerinnen und Bürger, vorwiegend Bürgerinitiativen; vier, fünf oder sechs Petitionen hatten wir.


Das ist meiner Meinung nach ein Kriterium: Je besser es uns gelingt, Anliegen im Ausschuss zu behandeln, können sie dann dort hingegeben werden, wo die zustän­digen Fachabgeordneten weiterberaten.


Dem Kollegen von der FPÖ möchte ich sagen: Unsere Aufgabe im Ausschuss ist es, die Stellungnahmen von den Ministerien einzufordern - und dann zu bewerten, ob es sinnvoll und richtig ist, damit den jeweiligen Fachausschuss zu betrauen. Das ist die Frage. (Abg. Peter Wurm: Und realpolitisch umsetzen dann auch noch!) - Natürlich haben Sie Recht, dass dem dann Konsequenzen folgen sollten.


Ich nehme zum Beispiel eine Petition her, die zum Themenbereich Verkehr einge­bracht wurde, wo wir eine Enderledigung gemacht haben, und zwar zum Thema Ver­kehrssituation rund um die Lobau und Hochleistungsstraßenprojekte, die da geplant sind. Da sagen die Petenten, sie wollen einen Masterplan, wobei in diesem folgende Punkte beachtet werden sollten:


„Die positive Entwicklung des öffentlichen Verkehrs und dessen weiterer Ausbau", „Entwicklung von Alternativszenarien" - und ähnliche Vorstellungen.


Das sind ja konkrete Forderungen der Petenten.


Aus meiner persönlichen Sicht ist klar: Das müssen nicht wir im Ausschuss für Petitio­nen und Bürgerinitiativen entscheiden, und da sind wir möglicherweise von der Zusammensetzung her gar nicht kompetent, sondern das gehört in den Verkehrsaus­schuss. Das haben wir zum Beispiel noch enderledigt, Herr Kollege Pock.


Genau das ist die Vorgangsweise, die ich mir für Bürgerinitiativen nicht wünsche, nicht wünsche für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise von ein paar Tausend Bürgerinnen und Bürgern auch online unterstützt werden, denn wir in diesem Ausschuss sind ja logischerweise nur ein Teil des Plenums, nur ein Teil der Abgeordneten, und wir können nicht alle Fachmaterien endgültig beurteilen.


Die zukünftige Herangehensweise sollte also verstärkt in die von mir angesprochene Richtung gehen.


Ich möchte ein paar Bereiche und Themen ansprechen, die von den BürgerInnen vorgebracht wurden, so zum Beispiel Anrainerfragen wie etwa bei der Bürgerinitiative „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet". Bei so konkreten Dingen müssen wir auch verstärkt mit der Volksanwaltschaft zusammenarbeiten. Das haben wir schon angedacht, und da gibt es ja bereits einen Austausch - und den sollten wir vertiefen.


Natürlich gibt es auch allgemeinpolitische Anliegen; auch das ist ein Forum. Ich denke zum Beispiel an eine Bürgerinitiative aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode, und zwar zur Änderung des passiven Wahlrechts in der ÖH - eine wichtige allgemein­politische Forderung, die man aufgreifen kann.


Weiters führe ich in diesem Zusammenhang so spezielle Dinge aus dem Konsu­menten- oder Lebensmittelbereich wie etwa die Saatgutrichtlinie an. Da sehen wir, dass die BürgerInnen Anliegen eingebracht haben, die realpolitisch schon erfüllt sind.


Die Saatgutrichtlinie der EU ist gestoppt worden, mit dem Engagement der BürgerIn­nen - ja, das war auch eine Bürgerinitiative. So etwas endzuerledigen, ist richtig, denn wir können sagen: Da ging es um einen Teil eines zivilgesellschaftlichen und politi­schen Widerstandes. Wir haben das hier im Haus mit eigenen Resolutionen und Anträgen unterstützt, und wir können so etwas im Sammelbericht enderledigen - nur um dazu einige Beispiele zu nennen. (Abg. Rädler: Redezeit!) - Ja, Herr Kollege, das ist durchaus noch möglich.


Abschließend möchte ich die Zuweisungen positiv erwähnen, nämlich die Zuweisungen an den Unterrichtsausschuss, wo es gerade um die Frage der Demokratie in der Schule geht, wo es um Fragen der Mitbestimmung geht, ebenso wie um die Gleich­stellung von Alternativschulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen.


Das alles sind Dinge, die dann, wenn sie zugewiesen sind, in den Fachausschüssen inhaltlich genauer debattiert werden sollen. Das sollte die Vorgangsweise sein. Inso­fern werden wir diesem Sammelbericht diesmal unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)


 


 




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