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Neues Programm für ländliche Entwicklung ohne Parlament
30.10.2014

Typ
Presseaussendung

Kategorie
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Neues Programm für ländliche Entwicklung ohne Parlament


Kritikpunkte der Opposition wurden ignoriert


"Die von Bundesminister Andrä Rupprechter heute angekündigte, unmittelbar bevorstehende Fertigstellung des Programms für die ländliche Entwicklung entbehrt jeder Transparenz. Da das Programm für die ländliche Entwicklung, bei dem es um jährlich 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln geht, ausschließlich auf Basis der EU-Verordnung im Rahmen einer Sonderrichtlinie umgesetzt wird, bleibt das Parlament formal ausgeschlossen", kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.


"Die Chance auf eine Totalreform des Fördersystems inklusive Agrarmarkt Austria wurde nicht genutzt. Der letzte uns vorliegende Programmentwurf benachteiligt nicht nur Bio-Bäuerinnen und -Bauern, sondern kürzt auch die Budgetmittel für die konventionellen Betriebe und führt zu noch mehr Unsicherheit und Fehlerhäufigkeit", bemängelt der Grün-Abgeordnete.


"Die Ausgaben für Flächenzahlungen für Umwelt- und Klimaschutz sinken um 400 Millionen Euro von bisher 2,9 auf nur mehr 2,5 Milliarden im Förderzeitraum. Im Gegenzug dazu werden die Investitionsförderungen kräftig aufgestockt, obwohl nur 16 Prozent der österreichischen Landwirte ihre Betriebe intensivieren wollen. Auch die EU-Kommission kritisierte die geplanten Kürzungen für Umwelt- und Klimaschutz im österreichischen Programmentwurf und forderte inhaltliche Nachbesserungen in zentralen Bereichen", informiert Pirklhuber.


"Die daher von den Grünen im Parlament eingebrachten Anträge wurden jedoch allesamt im Landwirtschaftsausschuss vertagt. Unsere Forderung nach gesetzlicher Verankerung der nationalen Umsetzung des Programmes für die ländliche Entwicklung - insbesondere im Hinblick auf die Ziele und Schwerpunktsetzungen sowie die Offenlegung von Sanktionskatalogen und der Einrichtung einer Schiedsstelle bei Streitfällen wurden bisher in Bausch und Bogen abgeschmettert", so der Grün-Abgeordnete.


Selbst die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der § 7-Kommission, in welcher die Sozialpartner und ExpertInnen aller Parlamentsparteien vertreten sind, wurde gröbstens missachtet und behindert. Ein von den Grünen in diesem Gremium eingebrachter Antrag wurde geschäftsordnungswidrig weder abgestimmt noch sonst irgendwie konkret berücksichtigt.


"Die im Parlament vertretenen Parteien werden auch von der laufenden Kontrolle im "Begleitausschuss für die ländliche Entwicklung", der in der Zeit von 2014-2020 die Umsetzung und allfällige Änderungen und Anpassungen überwachen soll, ausgeschlossen. In einer umfassenden Kritik am bisherigen Programm hat auch der Rechnungshof gerade hinsichtlich der Zusammensetzung dieses Gremiums massive Kritik geäußert", erläutert Pirklhuber.


 




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