200 Mio. Euro mehr für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 2014-2020
Grüne für klare Prioritätensetzung im neuen Programm für die ländliche Entwicklung, für Bio, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
"Nach der massiven Kritik der EU-Kommission am österreichischen Programmentwurf zur ländlichen Entwicklung ist eine Aufstockung um mindestens 200 Millionen Euro für Natur-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Der Biolandbau ist kräftig auszubauen, dabei sollten bewährte Naturschutzprojekte beibehalten und neue Ansätze für den Schutz der Biodiversität und der Artenvielfalt forciert werden", fordert erneut Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. Auch WWF, Naturfreunde, BirdLife und der Naturschutzbund äußerten heute erneut massive Kritik am österreichischen Programmentwurf.
"Jetzt ist es ein Gebot der Stunde alle Karten auf den Tisch zu legen und mit den Bio-, Natur- und Umweltschutzgruppen in den Dialog zu treten. Landwirtschaftsminister Rupprechter ist aufgefordert die gesetzlich zuständige §7-Kommission einzuberufen, um dort die geplanten Programmänderungen zur Diskussion zu stellen und auch das Parlament und die Umwelt- und Naturschutzgruppen in die Entscheidungsfindung einzubinden", fordert Pirklhuber.
Pirklhuber erinnert daran, dass der Landwirtschaftsminister bis Mitte September eine Antwort auf die von der EU-Kommission gestellten 176 kritischen Fragen zum Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020 abliefern muss.
"Es drängt daher die Zeit, bis heute habe ich allerdings keine Einladung zu einem entsprechenden Dialog oder einer Informationsveranstaltung seitens des Ministeriums erhalten. Daher habe ich den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses Jakob Auer ersucht Anfang September einen Landwirtschaftsausschuss im Parlament einzuberufen, der sich mit dieser Causa dringlich beschäftigt", informiert Pirklhuber.
"Die Grünen fordern eine Verbesserung des Entwurfes, insbesondere eine klare Prioritätensetzung innerhalb des Programmes - einfache und klar kontrollierbare Maßnahmen mit einem evaluierbaren Mehrwert und konkreten Zielbestimmungen, sowie eine deutliche Stärkung des Biolandbaus bei gleichzeitiger Vereinfachung der Maßnahme und Förderzuschläge (TOP-UPs) für freiwillige Maßnahmen im Natur-, Biodiversitäts- und Fruchtfolgebereich", sagt Pirklhuber.
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