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Arbeit


Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW
05.07.2013

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 216. Sitzung am 5.7.2013


Tagesordnungspunkt: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW Redezeit: 20.43 - 20.46


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Wir werden den Anpas­sungen im Bereich des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtes zustimmen. Es geht um Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und das ist an sich eine sinnvolle Geschichte.


Auch in Bezug auf das Verbot der Einfuhr von illegal geschlägertem Holz sind wir der Auffassung, dass diese Vorgangsweise richtig ist. Die Sanktionierung könnte straffer sein, könnte effizienter sein. Es ist vor allem die Frage, was mit dem Holz geschieht, das eventuell beschlagnahmt wird, und wie das verfällt. Es wäre sinnvoll, dass es eventuell einer Verwertung statt einer Vernichtung zugeführt wird und dass die Mittel zum Beispiel für Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit verwendet werden. Es wären sicher Verbesserungen möglich, aber wir werden dem zustimmen.


Auch dem Antrag des Kollegen Jannach, der mitverhandelt wird und der einfordert, dass es zu keiner überzogenen Dokumentationspflicht beim Holzeinschlag in Öster­reich kommen soll, werden wir zustimmen. Das ist auch sinnvoll, weil es immer wieder angepasste und sinnvolle Maßnahmen gibt.


Eines, Herr Präsident, möchte ich noch anmerken. Da Sie mir einen Ordnungsruf erteilt haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich hier ausdrücklich erwähnt habe, dass die Bauern die AMA als Terroreinrichtung wahrnehmen. Das wurde mir bei vielen Gesprächen von den Bäuerinnen und Bauern vielfach so mitgeteilt, und das habe ich zitiert. - Dass ich die AMA als Terroreinrichtung bezeichnet habe, ist nicht der Fall. Das wollte ich Ihnen nur sagen, aber Sie haben wahrscheinlich nicht so genau zugehört. Aber sei es drum.


Ich möchte abschließend noch etwas zur Nachhaltigkeitsfrage sagen. Die Forstwirt­schaft ist genau jener Wirtschaftsbereich in der Landwirtschaft, aus dem auch die Ökologiebewegung viel gelernt hat. Gerade die Forstwirtschaft hat den Begriff der Nachhaltigkeit überhaupt erst entwickelt. In diesem Sektor ist es auch schon sehr früh, im 18. Jahrhundert, zu Diskussionen gekommen, weil es durch die Überholzung im Hochalpinbereich ganz einfach zu massiven Vermurungen, zu massiven Problemen gekommen ist, und damals hat man die ersten nachhaltigen Gesetze in der Forstwirt­schaft entwickelt.


Deshalb ist es schade, dass der Bauernbund daraus nicht gelernt hat und heute von nachhaltiger Intensivierung statt von einer Ökologisierung der Landwirtschaft spricht, denn wenn Sie es ernst nehmen, dann können Sie diese zwei Worte nicht gleichzeitig verwenden, so wie Sie es derzeit tun. (Beifall bei den Grünen.)


 


 




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