Kein Kuhhandel über Gentechnik-Anbauverbot
Grüne fordern bedingungsloses Recht der Regionen Gentechnik auf dem Acker zu verbieten
"Es kann nichts ein, dass Regierungen mit Konzernen darüber verhandeln müssen, ob Gentechnikanbau auf ihrem Territorium verboten werden darf oder nicht. Das Recht, Regionen Gentechnikfrei zu halten, muss bedingungslos im EU-Recht verbrieft werden und darf nicht von guten Willen der Konzerne abhängen", fordert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.
Bereits 2010 präsentierte die EU-Kommission Vorschläge für ein erweitertes Recht auf Gentech-Anbauverbote der Mitgliedsstaaten. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden hat die griechische Präsidentschaft am 2. Mai einen Gesetzesentwurf vorgelegt, über den voraussichtlich am 12. Juni im Umweltministerrat abgestimmt werden wird. Am 23. Mai soll eine Probeabstimmung in Brüssel durchgeführt werden.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten während des Zulassungsverfahrens von Gentech-Pflanzen bei den Gentech-Konzernen ansuchen können, ihr Land von der Zulassung auszunehmen. "Demokratisch gewählte Regierungen werden so zu Bittstellern von Konzernen. Ich fürchte, dass die Konzerne nationalen Verboten nur dann zustimmen, wenn die Staaten dafür ihre kritische Haltung beim Zulassungsverfahren aufgeben. Solch ein Kuhhandel, wäre eine Einbahnstraße in Richtung Gentechnik, das Zulassungsverfahren würde beschleunigt, für kritische Fragen bliebe kaum noch Raum", so Pirklhuber.
Aktuell sind 13 gentechnisch veränderte Pflanzen in der Zulassungspipeline. "Eine Beschleunigung der Zulassung wäre ein Signal, dass die EU ihre kritische Haltung gegen die Agro-Gentechnik aufgibt. Dies wäre sicherlich auch das falsche Zeichen in Richtung der Länder, die wegen der europäischen Nachfrage gentechnikfreies Soja anbauen", befürchtet Pirklhuber.
Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Konzernen und den Mitgliedsstaaten kommen, soll es die Möglichkeit geben, auch gegen den Willen der Konzerne ein Verbot zu verhängen. Dieses, so der griechische Vorschlag, müssen "begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend" sein. Die Verbotsgründe dürften nicht im Zulassungsverfahren von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit berücksichtigt worden sein. "Das wäre nur eine Fortschreibung des Satus Quo und brächte keine Rechtssicherheit. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bisher alle nationalen Verbote als nicht ausreichend wissenschaftlich legitimiert eingestuft und die kritischen Studien einfach unter den Tisch fallen lassen. Die EFSA ist in Gentechnik-Fragen leider immer Pro-Gentechnik aufgetreten", erklärt Pirklhuber. Die Grünen verweisen darauf, dass die Begriffe "begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend" keine klaren Rechtsbegriffe sind, damit böten nationale Verbote Tor und Tür für Konzernklagen.
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