Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 213. Sitzung am 3.7.2013
Tagesordnungspunkt: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Redezeit: 21:44 - 21:49
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die KollegInnen haben schon ausgeführt, worum es geht. Wir werden der Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zustimmen, ebenso der entsprechenden sozusagen Beendigung des eigenen Gesetzes für diese eine Seuche. Das wird in Zukunft im Rahmen der Tierseuchenverordnung geregelt werden.
Ich möchte auch noch einmal erwähnen, dass die Ausschussfeststellung zur Bagatellgrenze, die Kollegin Höllerer angestrengt hat, eine vernünftige Vorgangsweise ist, damit man nicht Ungleiches gleich behandelt. Kleinstmengen sind anders zu sehen, in der Regel nicht mit Täuschungsabsicht, sondern eben auf Basis von Unkenntnis zu bewerten.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es einer etwas genaueren Klärung der Verwaltungspraxis bedarf. Herr Bundesminister! Es ist oft so, dass Lebensmittelinspektoren in den Bezirken sehr unterschiedlich vorgehen, weshalb es sehr, sehr sinnvoll wäre, diese Ausschussfeststellung auch über einen Erlass abzusichern, damit die Verwaltungspraxis in allen Regionen Österreichs einheitlich ist und nicht in einer Region der Lebensmittelinspektor dann sagt, das ist anders zu sehen, oder er das halt strenger sieht oder befindet, das sei ein größerer Verstoß, und in einem anderen Bezirk das anders gesehen wird. Es wäre gut möglich, wenn man das einerseits taxativ regelt und andererseits auch den Freiraum definiert, den die Beamten haben sollen; also positiv und gleichzeitig taxativ. Das wäre ein Hinweis, den ich Ihnen geben möchte.
Darüber hinaus, Herr Bundesminister, möchte ich die Gelegenheit nutzen, jene Dinge anzusprechen, die leider nicht geregelt wurden.
Die Basis dieser ganzen Problematik war ja der Pferdefleischskandal. Wir haben auf Basis dieses Skandals gesehen, dass es zu Fehletikettierungen, zu Fehlern in der ganzen Lebensmittelkette kommt. Man jubelt den KonsumentInnen Pferdefleisch als Rindfleisch unter, und Ähnliches mehr. Das war zwar nicht gesundheitsbedenklich, aber es war eindeutig Täuschung, Irreführung.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Ein großes Projekt in diesem Bereich, das Sie sich in der Regierung vorgenommen haben, war, ein österreichisches Gütesiegelgesetz auf den Weg zu bringen. Dieses Projekt ist gescheitert, Herr Bundesminister! Ich möchte nicht Ihnen allein die Schuld geben, Sie waren bereit, es zu machen, die Regierung war nicht bereit, es als Gesamtes umzusetzen.
Nur eines muss ich schon bei dieser Gelegenheit richtigstellen: Sie haben nämlich - laut Parlamentskorrespondenz - gesagt: „An dieser Stelle bedauerte Stöger einmal mehr, dass er für sein ,Gütezeichengesetz‘ keine parlamentarische Mehrheit bekommen habe."
Da möchte ich Sie korrigieren. Wir haben keine Gesetzesvorlage hier herinnen ernsthaft diskutieren können. Sie ist gar nicht so weit gekommen, sie ist nicht durch den Ministerrat gekommen. Also nicht wir haben es im Parlament verhindert, sondern Sie, die Regierung, das sollte man auch noch einmal klar und deutlich an dieser Stelle festhalten.
Ich möchte auch bedauern, dass zwei Anträge von uns im Ausschuss zum x-ten Mal wieder vertagt wurden, die sich genau auf dieses Gesetz beziehen, nämlich auf das Gütesiegelgesetz. Wir fordern darin eine Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität, die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit, Kollege Gaßner! Das wäre sinnvoll in einem Gütesiegelgesetz, weil nach dem Vieraugenprinzip. Ich weiß, die AMA und so weiter - es wird immer damit argumentiert -, aber die AMA-Regeln sind nicht einheitlich genug, sie sind nicht extern bewertet, sie sind Richtlinien der AMA. In diesem Zusammenhang sei auch gesagt, das Controlling der AMA ist mangelhaft, da müssen wir in Zukunft auch etwas tun. Darüber werden wir aber noch bei einem anderen Tagesordnungspunkt diskutieren.
Herr Bundesminister, ich weiß, auch die Frage der Herkunftskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte und wertbestimmende landwirtschaftliche Zutaten in verarbeiteten Produkten wird auf europäischer Ebene bereits diskutiert. Es geht um die Pizzazutaten und ähnliche Mischungen, die eben verarbeitete Produkte im Gesamtkontext enthalten. Wir wollen eine EU-weite Regelung, keine Frage, aber begleitend sind österreichische Regelungen notwendig; auch was die Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern betrifft, also in Nudeln, in Mehlspeisen, in anderen Produkten oder in der Gastronomie.
Da ist eine Regelung dringend erforderlich, die wir auch national umsetzen sollten. Leider - wir haben sogar schon eine Entschließung in diesem Zusammenhang gefasst - wurde auch das bisher nicht umgesetzt. - Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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