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Arbeit


Antrag 2326/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
14.06.2013

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 209. Sitzung am 14.6.2013


Tagesordnungspunkt: Antrag 2326/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975 Redezeit: 16.42 - 16:46


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Viel­leicht nur kurz zu dem, was mein Vorredner zum Thema Sommerpause gesagt hat: Ich denke, es ist immer eine Frage der Qualität der Arbeit, und es steht auch uns als Abgeordneten zu, nicht nur Zeiten zu haben, in denen die Termine extrem dicht sind, sondern auch Zeiten mit größerer Planbarkeit. Wir haben auch Familien, und ich bin außerdem regionaler Abgeordneter. Ich sage das in aller Offenheit, denn mir ist das wichtig. Es wird immer so getan, wie wenn wir im Sommer nichts zu tun hätten und nichts arbeiteten. Wir arbeiten fest, wir arbeiten auch in den Wahlkreisen, und wir sollten nicht vergessen, das auch der Öffentlichkeit immer wieder klarzumachen. (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und FPÖ.)


Zu diesem Initiativantrag: Ich freue mich besonders, dass wir den gemeinsam zusam­mengebracht haben. Frau Kollegin Haubner und ich haben intensiv diskutiert - auch mit Frau Kollegin Höllerer von der ÖVP, Frau Kollegin Lohfeyer von der SPÖ und Frau Kollegin Winter von der FPÖ. Es waren sehr konstruktive Gespräche, die leider noch nicht zu einem vollständigen Abschluss gekommen sind. Im Kern liegt jetzt einmal in dieser ersten Lesung ein Entwurf vor, der ja dann dem Geschäfts­ordnungsausschuss zugewiesen wird und dort nächste Woche diskutiert werden kann.


Ich möchte in aller Kürze zusammenfassen: Wir wünschen uns, dass Bürgerinitiativen auch online - modern, wie es heute üblich ist - eingebracht werden können. Dazu liegt jetzt dieser Vorschlag von uns vor.


Das zweite Wesentliche habe ich heute schon angesprochen: Resolutionen von Gemeinderäten, in denen oft parteiübergreifend gewisse Sichtweisen dargelegt, Über­le­gungen angestellt und Vorhaben beschlossen werden, werden an den Nationalrat herangebracht, aber derzeit werden sie im Haus nicht verpflichtend und verbindlich behandelt. Wenn wir die Stärkung der Demokratie ernst nehmen, dann ist es, wie uns scheint, sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger selbst, aber auch die kommunale, die regionale Politik ins Hohe Haus hereinzuholen, sofern es eine bundespolitische Zuständigkeit gibt.


Der dritte Punkt bezieht sich dann auf die Behandlung hier im Haus. Da wollen wir, dass eine verbindliche Anhörung des Erstunterzeichners der Bürgerinitiative stattfindet, wenn 5 000 Unterstützungen online sind. Da geht es um Wertschätzung. Man kann darüber diskutieren. Ich wäre auch bereit, das Quorum noch zu senken, zum Beispiel auf die Hälfte oder was auch immer. Das bleibt eine politische Debatte. Wir haben jetzt einmal 5 000 Unterschriften als Quorum festgehalten.


Wir haben gesehen, es hat Bürgerinitiativen mit 10 000 Unterschriften gegeben und Petitio­nen mit über 100 000 Unterschriften. Die Bürgerinitiative zur Vorratsdaten­speicherung hat am meisten zustande gebracht, über 100 000 Unterschriften.


Ich glaube, dass ein Quorum von 5 000 es jedenfalls als berechtigt erscheinen lässt, dass ein Erstunterzeichner gehört wird und dass es dann auch ein öffentliches Hearing geben kann, für das weitere Expertinnen und Experten nominiert werden können. Ich denke, das sind Instrumente, die unabhängig von den ganz großen Themen über das Jahr für die Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten der Mitbestimmung eröffnen würden und unsere bisherige Arbeitsweise verbessern würden. In diesem Sinne hoffe ich auf eine positive Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss. - Danke. (Beifall bei den Grünen.)


 


 




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