Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 203. Sitzung am 22.5.2013
Tagesordnungspunkt: Biozidproduktegesetz - BiozidprodukteG Redezeit 22:17 - 22:20
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die KollegInnen haben ja schon erläutert, was Biozide sind, vielleicht brauche ich das nicht mehr zu wiederholen.
Die Änderung in der Situation ist die, dass früher eine EU-Richtlinie gegolten hat, auf deren Basis das Gesetz sozusagen aufgesetzt wurde. Jetzt gibt es aber die neue Biozidprodukteverordnung der Kommission, die unmittelbar rechtswirksam wird und ab 1. September 2013 EU-weit einheitlich anzuwenden ist. Und diese Anpassung ist jetzt quasi mit dieser Gesetzesnovelle vorzunehmen.
Einige Vorteile wurden ja schon erwähnt. Und wir halten - und das ist vielleicht der Unterschied zum Kollegen Jannach - eine europaweite Regelung schon für sinnvoll, aus mehreren Gründen. Einer ist einfach der freie Warenverkehr und die heutigen offenen Grenzen. Die Konsumenten holen sich wo immer Produkte oder können sie kaufen. Sie sind im Urlaub und haben immer den Umgang mit ähnlichen Stoffen und Produkten, und die sollten doch nach denselben Kriterien geprüft sein, und das sollte streng geregelt sein.
Es gibt auch Regelungen, was Nanowirkstoffe, nanotechnologisch produzierte Inhaltsstoffe betrifft, die ich auch für wesentlich halte. Gerade Elemente der Nanotechnologie werden uns in Zukunft noch stärker beschäftigen, im Lebensmittelumfeld und im weiteren Sinne von den Kosmetika bis hin zu Biozidprodukten.
Es gibt aber doch auch einige Kritikpunkte unsererseits, und zwar an der EU-Strategie. Es gibt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für den Anhang 1, und wir meinen, dass das durchaus zu überdenken ist, nämlich in dieser Art und Weise sehr, sehr einfache Zulassungsverfahren, die dann natürlich von der Risikobewertung abhängig sind. Und Risiko zu bewerten ist, wie wir wissen, immer wieder ein Bereich, wo wir verschiedene Diskussionen führen.
Im besonderen Unterschied zur Pflanzenschutzmittel-Richtlinie der EU, die inzwischen auch schon das Paket 2009 vorsieht, nämlich Pläne für eine nachhaltige Verwendung vorzusehen oder die Erhebung von Markt- und Verwendungsstatistiken umzusetzen - die ja jetzt kommen in den nächsten ein, zwei Jahren -, ist das in der Biozid-Richtlinie nicht vorgesehen.
Aufgrund dieser Mängel werden wir, trotz der grundsätzlich positiven Einstellung dazu, dass wir das europaweit einheitlich regeln, diesem Gesetz nicht die Zustimmung geben, weil wir meinen, dass wir vertiefend, risikobasiert die Strategie noch verbessern müssen, die aufseiten der EU natürlich rechtsverbindlich umzusetzen ist, was trotzdem aus unserer Sicht nicht ausreicht.
In diesem Sinn: Ein Glas, das aus unserer Sicht halb leer und nicht halb voll ist. (Beifall bei den Grünen.)
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