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Arbeit


Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
22.05.2013

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 203. Sitzung am 22.5.2013


Tagesordnungspunkt: "Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut" Redezeit 21:10 - 21:16


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wieder ein Tagesordnungspunkt mit um­fangreichen Sammelgesetznovellen. Kollege Gahr hat hier versucht, konstruktiv ein bisschen einen Einblick in das Agrarrechtsänderungsgesetz zu geben. Allerdings, Kol­lege Gahr, gerade dann, wenn man in die Tiefe geht und Detailfragen klären würde, gibt es offene Fragen, und zwar konkret beim Forstgesetz die Verwaltungsvereinfa­chungen, die hier vorgesehen sind. Diese ermöglichen Fällungen in Biotopen, also Ein­zelflächenfällungen. Zum Beispiel allein durch die Streichung des Satzes „Fällungen in Windschutzanlagen bedürfen der behördlichen Anzeige" ist es möglich, dass diese Fäl­lungen einfach durchgeführt werden, und zwar ohne Beteiligung der Behörden, die das prüfen könnten. Und das ist ein grundsätzliches Problem, auch was die Folgeentwick­lung von solchen Maßnahmen betrifft. Wir können aus diesen Gründen diesem Agrar­rechtsänderungsgesetz nicht unsere Zustimmung geben.


Herr Bundesminister, ich muss Ihnen sagen, dass es im Rahmen dieses Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes, wo es eine Vollziehung und Nachvollziehung gibt, möglich gewesen wäre, wesentliche Schritte einer Problemlösung, die gerade jetzt akut ansteht, zu setzen, und zwar bei all den Gesetzen, die hier novelliert werden, vom Forstgesetz über das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz, das Pflanzenschutzgesetz bis zum Sortenschutzgesetz, dem Weingesetz und dem Marktordnungsgesetz, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, genau jene Themen aufzugreifen, die derzeit gesellschaftspolitisch in der Rangliste der Interessen der Bevölkerung ganz oben stehen.


Welche sind das? - Nehmen wir einmal das her, was der Minister unterstützt hat! Er hat persönlich, soweit mir bekannt ist, eine Petition der ARCHE NOAH zum Sorten­schutz, zum Schutz des Saatgutes und vor allem zum Schutz alter Sorten unterschrie­ben. Das ist etwas Positives. Aber wenn dann im Ausschuss ein Antrag von uns Grü­nen kommt, der genau in diese Richtung geht, nämlich Sortenschutz, Saatgut, Aus­tausch zwischen Landwirten, Erhaltung alter Sorten gemeinsam zu beschließen, kom­men keine Vorschläge vonseiten der Partei des Ministers, kommen keine Vorschläge vonseiten der ÖVP und gibt es auch keine Bereitschaft zu einer Zustimmung zum An­trag der Grünen. Ich weiß, wir haben noch Zeit bis zum nächsten Mal. Der Antrag ist vertagt worden. Aber das wäre eine gute Möglichkeit gewesen.


Stichwort zwei - kein Geheimnis -: Unser Antrag zum Verbot der Neonicotinoide wäre heute hier möglich gewesen, wenn wir uns im Ausschuss geeinigt hätten, wenn wir mu­tig genug gewesen wären, einen österreichischen Schulterschluss zu machen. Ich weiß, wir haben in der Sondersitzung beschlossen, dass wir mit dem Minister noch weiter diskutieren werden. Morgen werden die Vorschläge vorliegen. Aus diesen Grün­den akzeptieren wir auch diesen nächsten Schritt. Allerdings mit Zähneknirschen, sage ich ganz klipp und klar. Wir waren immer der festen Überzeugung, Nägel mit Köpfen sofort zu machen.


Ich bin sehr neugierig. Das ist die letzte echte Nagelprobe, ob wir fähig und bereit sind, hier als Parlamentarier aktiv die Dinge in die Hand zu nehmen, wenn es der Minister nicht macht. Das sage ich in Richtung SPÖ, wo ich weiß, dass die Bekenntnisse da sind und der Wille grundsätzlich bekundet wurde. Aber es geht wirklich darum, diese Nagelprobe auch einmal zu bestehen. Und die letzte Möglichkeit wird dann im Juni sein.


Abschließend, Herr Bundesminister, möchte ich Ihnen schon auch Folgendes sagen: Da auch das Marktordnungsgesetz hier heute auf der Tagesordnung ist und wir einen Problemfall in der Landwirtschaft haben, der enorme Auswirkungen auf das Tourismus­land Österreich hat, nämlich die Almenproblematik und die Auswirkungen des Förder­chaos und des Chaos mit der Kontrolle bei den Almflächen, hätten wir heute die Chan­ce gehabt, durch eine Änderung des Marktordnungsgesetzes - das wäre mein Vor­schlag gewesen - rückwirkend die Neufeststellung der Almflächen zu sichern und die Rückzahlungen der Bäuerinnen und Bauern, die anstehen würden, zu verhindern.


Und dazu habe ich eine ganz konkrete Auskunft aus der Europäischen Kommission. Ich zitiere aus einem Schreiben des Kabinetts von Kommissar CioloÅŸ, also aus der EU-Kommission. Und in diesem Schreiben heißt es klipp und klar:


„Sowohl die Europäische Kommission in ihrem Rechnungsabschlussverfahren als auch der Europäische Rechnungshof haben Schwachstellen im österreichischen InVeKoS festgestellt."


InVeKoS ist das Kontrollsystem. Und da geht es auch um die Rückzahlungsforderun­gen, die anstehen.


Herr Bundesminister, die Kommission hat klar gesagt, dass der Almleitfaden nicht funk­tioniert, weil er nicht umgesetzt wurde. Ich sage, er funktioniert nicht, weil er nicht funk­tionieren kann. Und es hat der Ex-Kommissar Fischler auch einmal anklingen lassen, dass das geprüft werden müsste.


Das wären die Chancen gewesen, bei diesem Tagesordnungspunkt einige brennende Fragen zu klären. Es wäre möglich gewesen, das auch von Regierungsseite vorzule­gen und heute hier gemeinsam zu beschließen. Sie haben diese Möglichkeit jedoch nicht genützt. Das ist schade für die Bäuerinnen und Bauern. Das ist schade auch für die Bienen. Das ist schade für die Saatguterhaltung und für die alten Sorten.


Wir werden aber trotzdem weiter daran arbeiten, dass wir diese Themen zu einer Lö­sung führen, denn es kann nicht sein, dass man Almbauern an die Wand fährt und da­mit den Tourismusstandort Österreich gefährdet. - Danke. (Beifall bei den Grünen.)


 


 


 


 




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