Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 203. Sitzung am 22.5.2013
Tagesordnungspunkt: "Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" Redezeit: 20:22 - 20:25
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Anhand dieses Abänderungsantrages vom Kollegen Keck sehen Sie, wie Regierungspolitik funktioniert - extrem schlecht. Es ist unglaublich: Der Minister wirft uns als Opposition vor, dass wir kritisieren, dass er 15 Gesetze in Sammelgesetznovellen relativ kurzfristig vor Ende der Legislaturperiode noch schnell, schnell, schnell durchpushen will durch dieses Haus - und monatelang nichts tut!
Wir wollten zusätzliche Ausschusstermine haben. Wir haben auch Umweltausschüsse ohne eine einzige Regierungsvorlage erlebt, und das ist der Skandal! Und dann sind Sie so schlecht vorbereitet, dass hier ein Abänderungsantrag nach dem anderen kommt. Das ist Ihre Handschrift, Herr Bundesminister, wir kennen sie schon! Aber zeigen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte, wenn Sie hier heraußen stehen!
Zeigen Sie nicht in Richtung Bürgerrechte! Ich bin nicht angerührt, sondern ich finde es skandalös, dass ein Umweltminister großartig verkündet, die Bürgerrechte würden gestärkt, wir aber gleichzeitig von der Aarhus-Konvention, vom Compliance Committee eine Aufforderung haben - dringlich, und bereits seit März 2012 bekannt -, dass wir das Umweltinformationsgesetz nach der Aarhus-Konvention entsprechend ändern müssen.
Was haben Sie gemacht? - Nichts dazu bei der Änderung des Umweltinformationsgesetzes. Dann haben Sie öffentlich bekanntgegeben, dass es im Bereich der Information ein Problem gibt - die Kollegen haben es schon erwähnt -, was die Transparenz bei den Wirkstoffen der Pflanzenschutzmittel betrifft.
Da sind Sie schon verantwortlich. Wenn eine Ihnen zugeordnete Dienststelle oder öffentliche Einrichtung, nämlich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, beziehungsweise das Bundesamt für Ernährungssicherheit, wenn diese Einrichtung öffentlich bekanntgibt oder den Unterausschuss darüber informiert, dass sie der Amtsverschwiegenheit unterliegen, und dass diese Amtsverschwiegenheit mehr wert ist als das Umweltinformationsrecht, dann sind Sie mitverantwortlich, Herr Bundesminister!
Da haben Sie eine Möglichkeit. Sie hätten es inzwischen klären können. Wir haben Ihnen einen Brief geschickt, in dem wir Sie auffordern, diese Zahlen bekannt zu geben - bis heute ist nichts passiert. Sie haben öffentlich gesagt, da braucht es eine Novelle des Umweltinformationsgesetzes. Wo ist der Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen? Wo ist er jetzt, damit diese Transparenz hergestellt wird? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Zeigen Sie nicht auf die Bürger! Machen Sie Ihre Arbeit im Interesse Österreichs, im Interesse einer wirklich effizienten Umweltpolitik! Das ist die Herausforderung, meine Damen und Herren.
Natürlich kommt dann der Teil zu kurz, der auch zu einer parlamentarischen Debatte gehört, nämlich die guten Teile in diesem Gesetz auch zu bewerten, zu behandeln, zu diskutieren, nämlich die Aufstockung in der Siedlungswasserwirtschaft. Ja, natürlich ist das wichtig, weil Abwasserentsorgung im ländlichen Raum wichtig ist. Auch was die Umweltförderung betrifft, würden wir gerne ausführlich diskutieren.
So geht das nicht! Sie vermanschen mit Ihren Sammelgesetznovellen das eine mit dem anderen. So können wir das nicht machen. Daher, meine Damen und Herren, brauchen wir ein eigenständiges Umweltministerium und eine effiziente politische Debatte - und keine Sammelgesetznovellen, die alles ineinander vermanschen und dann noch dazu schlecht gemacht sind. So geht das nicht, Herr Umweltminister! (Beifall bei den Grünen.)
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