Grüne warnen vor europäischer Gentech-Mais-Zulassung
Pirklhuber: Kommissar Hahn muss gegen Anbau-Zulassung stimmen
Heute will die Europäische Kommission entscheiden, ob nach MON 810 ein weiterer gentechnisch veränderter Mais für den Anbau in der EU zugelassen werden soll. Wenn nur ein Kommissar, eine Kommissarin schwerwiegende Bedenken anmeldet, ist die Zulassung vorerst vom Tisch.
"Ich fordere von Kommissar Hahn, dass er die Interessen der Europäerinnen und Europäer vertritt und klar gegen eine Zulassung auftritt. Die KonsumentInnen in Europa wollen keine Gentechpflanzen, nicht auf dem Teller und auch nicht auf den Feldern. Dieser Gentech-Mais birgt Risiken für die Umwelt, hat Auswirkungen auf sogenannte Nicht-Ziel-Organismen und nicht zuletzt gibt es zahlreiche Indizien für gesundheitliche Risiken durch dieses Produkt. Eine Zulassung muss mit aller Schärfe zurückgewiesen werden", erklärt Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.
Die Zulassung für den Pioneer-Mais 1507 wurde von Pioneer Hi-Bred (Dupont) bereits 2001, zusammen mit Dow, einem weiteren Agrochemie-Konzern aus den USA, beantragt. Am 19. Januar 2005 bescheinigte die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unbedenklichkeit des Gentech-Mais. Trotz zahlreicher wissenschaftlicher Bedenken über die Umwelt- und Gesundheitsrisiken gab die EFSA mal wieder einen Persilschein für die Gentech-Pflanze. Vor vier Jahren wurde dann über die Zulassung des Pioneer-Maises im EU-Agrarministerrat abgestimmt. Hier kam es zu keiner Entscheidung. Daraufhin zog Pioneer vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH). Dieser Entschied im September, dass die Kommission das Zulassungsverfahren des Pioneer-Gentech-Mais 1507 zu Unrecht verzögert, dadurch steigt der Druck auf die Kommission, das Verfahren fortzusetzen.
"Das Urteil des EUGH zwingt die Kommission keineswegs, die Anbauzulassung dieses Risikoproduktes zuzulassen, es mahnt lediglich eine Entscheidung ein. Da bei Fütterungsversuchen an Ratten mit diesem Gentech-Mais beispielsweise abweichende Werte bei den Leberenzymen, verkleinerte Nieren und eine Abnahme der roten Blutkörperchen, sowie ein geringerer Anteil an bestimmten weißen Blutkörperchen festgestellt wurden muss im Sinne des Gesundheitsschutzes und des Vorsorgeprinzips die Zulassung abgelehnt werden. Heute wird sich zeigen, auf welcher Seite die Kommissare stehen. Wir werden genau beobachten, wie sich unser österreichischer Kommissar verhält und wir raten ihm der österreichischen Bevölkerung nicht in den Rücken zu fallen", erklärt Pirklhuber.
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