Die Heimat von Familie Komani ist Oberösterreich
17.10.2010
Event jetzt bewerten:Die völlig zu Unrecht auseinandergerissene Familie Komani muss endlich wieder zusammengeführt werden! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Fall
Komani zeigt: Humanitäres Bleiberecht muss dringend reformiert werden!
Arbeitsrecht muss im Sinne einer gelingenden Integration verbessert
werden!
„Politische
Rückgratlosigkeit
gepaart mit immer wiederkehrender rechter AusländerInnen-Hetze hat ihre
faktischen Auswirkungen bis in den Vollzug hinein. Beamte, die vor
einigen
Jahren noch mutig humanitären Aspekten gegenüber einer unzureichenden
Rechtslage den Vorzug gegeben hatten, werfen zusehends das Handtuch -
schließlich droht ihnen ein Amtshaftungs-Verfahren", kritisiert
Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber.
„Innenministerin
Fekter
suggeriert, dass die Beamten im Vollzug Vor-Ort die Schuldigen im Fall
Komani
seien. Diese Argumentation ist mehr als billig - schließlich hat gerade
Sie als Ministerin es zu verantworten, dass sich die Rechtslage in
Sachen Asyl-
und Fremdenrecht in den letzten Jahren nochmals massiv verschlechtert
hat", argumentiert der Grün-Abgeordnete.
„Im
Februar 2010 habe ich persönlich
mit zwei weiteren Personen die Familie Komani bei der Fremdenpolizei in
Steyr
begleitet, um Ihnen bei einer Beweisaufnahme Unterstützung zu geben. Der
Beamte
hat sich nach anfänglichem Zögern in eine durchaus konstruktive
Diskussion
eingelassen und damals zugesichert weitere Schritte auszusetzen, sofern
die
Chance auf eine „politische Lösung" besteht. Allerdings war auch
klar, dass die negativen Stellungnahmen der Bundesstellen und der
Landessicherheitsdirektion Oberösterreich für ihn bindend seien",
informiert Pirklhuber.
Dort
hieß es unmissverständlich:
„Sie
stellten einen Antrag auf
Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels. Von der
Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Oberösterreich wurde in einer begründeten Stellungnahme
gemäß
§44b Abs. 2 NAG festgestellt, dass sich fremdenpolizeiliche Maßnahmen
unter dem
Aspekt des Art. 8 EMRK als zulässig erwiesen. Sie halten sich ohne
aufenthaltsrechtliche Bewilligung und somit illegal im Bundesgebiet auf.
Eine
freiwillige Ausreise ist nicht zu erwarten."
Der
Tenor in Sachen Asyl- und
Fremdenrecht ist symptomatisch: Da kann man nichts mehr machen! lautet
nur
allzu oft die Auskunft bei den zuständigen Stellen.
Die
Gartenbaufirma, bei der Augustini Komani
seit 2005 in Steyr beschäftigt war, hatte sich für eine weitere
Beschäftigungsbewilligung seines Mitarbeiters beim AMS ohne Erfolg
eingesetzt!
Im April 2010 musste der Unternehmer zwangsweise die Beschäftigung
beenden. Im
Bescheid des Arbeitsmarktservice Oberösterreichs wurde mit dem fehlenden
Aufenthaltstitel argumentiert. Beschämend ist, dass auch der
Regionalbeirat
Steyr die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht einhellig
befürwortet
hatte. Darüber hinaus wurde in dem Bescheid völlig unberechtigt
behauptet
„der beantragte Ausländer ist in Österreich nicht fortgeschritten
integriert". Die zahlreichen UnterstützerInnen in und um Steyr belegen
mit ihren Begleitschreiben und Unterstützungsunterschriften, dass dies
nicht
stimmt.
„Es
bleibt daher ein Gebot der
Stunde, dass das humanitäre Bleiberecht nicht von einem abstrakten
Stichdatum
abhängen darf. Die lokale Bevölkerung muss in Zukunft endlich mehr
Mitspracherechte bekommen. Denn wo Recht zu Unrecht wird, wird
Widerstand zur
Pflicht!
Wir
erwarten, dass die Komani-Kinder
mit ihrem Vater wieder einreisen dürfen und die Familie in Steyr wieder
leben
darf", fordert Pirklhuber an die Adresse von Ministerin Fekter.