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EU darf sich Neonicotinoide-Klage nicht beugen
27.08.2013

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



EU darf sich Neonicotinoide-Klage nicht beugen


Grüne: Schutz der Bienen und der Artenvielfalt muss absoluten Vorrang vor Profit-Interessen haben



"Angesichts der Klage von Syngenta gegen das EU-weite Verbot der Neonicotinoide für die nächsten zwei Jahre werden wir aufmerksam verfolgen wie die EU-Institutionen sich verhalten, denn der Schutz der Bienen - und damit auch der Artenvielfalt - muss absoluten Vorrang vor Profit-Interessen haben", erklärt Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.


Syngenta ficht nun den EU-Entscheid für das Verbot der bienengiftigen Neonicotinoide als Beizmittel an. Dies hat der Konzern diese Woche offiziell verlautbaren lassen. In der Klage argumentiert der Konzern, die EU-Entscheidung sei "auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" zurückzuführen. Weiters werde der Entscheid nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt.


"Die Grünen haben gemeinsam mit Umwelt- und Imkerverbänden erfolgsreich für ein Verbot der bienengefährlichen Pestizide als Beizmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide gekämpft. Dabei haben wir uns sowohl auf unabhängige Gutachten renommierter Einrichtungen, wie zum Beispiel das österreichische Umweltbundesamt als auch auf die Studienergebnisse der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA stützen können", argumentiert Pirklhuber.


"Die EU sollte daher der Klage gelassen entgegen sehen, denn die Zahl der wissenschaftlich relevanten Studien, die belegen, dass das Bienensterben direkt oder indirekt durch massiven Pestizideinsatz drastisch ansteigt nimmt ständig zu. Sollten der EU-Kommission tatsächlich Verfahrensmängel unterlaufen sein, so wären diese formal zu reparieren, würde aber am inhaltlichen Tatbestand des vorläufig 2-jährigen Verbotes nichts ändern. In Österreich ist es uns gelungen, ein über die EU-Einschränkungen hinausgehendes Verbot, nämlich nicht nur für Mais, Raps und Sonnenblumen, sondern auch für den Großteil des Wintergetreides durchzusetzen. Darüber hinaus gilt das Verbot bereits ab 1. Oktober 2013 und hat eine um ein Jahr längere Laufzeit", erklärt Pirklhuber.


 




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