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Arbeit


1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Gesundheit (2. Teil)
26.04.2013

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 200. Sitzung am 26.4.2013


Tagesordnungspunkt: "1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Gesundheit (2. Teil)" Redezeit: 14.02-14.07


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es geht in meiner Rede um diesen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2010 betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Ich möchte vorneweg sagen, ich bin wirklich überrascht, dass dieses Ansinnen von den Regierungsparteien, von SPÖ und ÖVP, abgelehnt wird.


Worum geht es beim Klonen? - Es geht darum, genetisch gleiche Tiere in der Zucht stärker zu forcieren, molekularbiologische Methoden, die im Rahmen gentechnolo­gischer Forschung entwickelt wurden, in kommerzielle Systeme einzuspeisen. Und das ist ein Phänomen, das ist ein Prozess, den wir Grünen massiv ablehnen, genauso ablehnen wie die Mehrheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten.


Wie ist es derzeit, und wo droht die Gefahr? - Im Juni beginnen die Freihandels­abkommen-Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, und da werden auch der Agraraspekt und die Lebensmittelthematik sicher auf der Tages­ordnung sein. In den USA wird heute schon das Klonen in kommerziellen Systemen angewandt, auch in Argentinien. Das ist der Unterschied zu Europa. Wir haben es bisher nicht geregelt, es gibt keine Regelung dafür, und wir verwenden es auch nicht kommerziell. Aber über den Import von Sperma zum Beispiel und dann möglicherweise auch lebendigen Produkten aus diesen geklonten Nachkommen können Steaks, Schnitzel, Käse von Klontieren auch jetzt schon auf den Teller kommen, weil es keine Kennzeichnungsvorschriften gibt, keine Regulative.


Ein einziges Land in Europa hat das bisher verboten, das ist Dänemark. Und solange es keine europäischen Regeln gibt, ist es auch möglich, das nationalstaatlich zu verbieten. Nichts anderes wäre möglich gewesen, Herr Bundesminister Stöger, auch jetzt schon. Und ich kenne an sich Ihr Bekenntnis zum Verbot von Klontieren, zum Verbot von Klonen und auch gegen den Import von Klonfleisch. Ich verstehe daher nicht, warum Ihnen hier die Regierungsfraktionen im Parlament in den Rücken fallen, anders kann ich das nicht sehen. Im Jahr 2013 stehen die Verhandlungen auf europäischer Ebene an, und wir haben das im Ausschuss diskutiert.


Frau Kollegin Höllerer! Wenn Sie sagen, dieser Antrag geht Ihnen nicht weit genug, dann muss ich dem schon entgegenhalten: Unglaublich! Wofür gibt es den Parlamen­tarismus und wofür gibt es einen Ausschuss? Im Ausschuss wären Sie gefordert gewesen, ganz einfach zu sagen: Ja, gut, verhandeln wir darüber! Wir haben noch weitere Vorschläge. - Das ist ja unglaubwürdig, was Sie hier machen.


Außerdem ist ein Vergleich der Position des Kollegen Keck und von Ihnen auch sehr interessant. Kollege Keck sagt: Antrag nicht mehr notwendig, ohnehin schon alles in der Pipeline. Sie sagen: Geht nicht weit genug, wir brauchen einen weiter gehenden Antrag! - Ja, wir sind für alles zu haben, wenn es wirklich um das Verbot von Klonfleisch und von Klontieren und des Importes dieser aus ethischen Gründen unverantwortlichen Produktion geht.


Ich möchte Ihnen schon sagen, dass unser Antrag eigentlich die Chance für einen Neustart wäre, nachdem ein Kompromiss 2011 gescheitert ist, nämlich auf der Ebene der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat, was wirklich schade ist, in der Novel-Food-Verordnung. Mit diesem Antrag im Gepäck könnte der Minister heuer sehr aktiv eine österreichische Position vertreten, die mehrheitsfähig und auf europäischer Ebene auch durchsetzbar ist.


Wir wollen sicherstellen, dass in der EU weder geklonte Tiere noch daraus hergestellte Produkte auf dem Teller der KonsumentInnen landen und dass in der EU das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung verboten wird. Das ist einfach not­wendig, Frau Kollegin Höllerer, und wenn Sie das hier verleugnen und hier glauben (Zwischenruf der Abg. Höllerer), Sie können mit dem Hinweis, man muss halt noch mehr machen, Ihre Verantwortung abschieben, dann muss ich Ihnen leider sagen: So geht es nicht! (Beifall bei den Grünen.)


So geht es nicht, Frau Kollegin Höllerer! Ihre Partei trägt Regierungsverantwortung, also handeln Sie! Dann bringen Sie die entsprechenden Vorschläge rechtzeitig in den Ausschuss! Unser Antrag liegt seit dem Jahre 2010 vor. Sie hätten jederzeit einen zusätzlichen Antrag stellen können. Sie hätten jederzeit einen eigenen Antrag einbringen können. Sie hätten auch im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag stellen können. Warum haben Sie es nicht getan? Geben Sie der österreichischen Bevölkerung eine Antwort! Warum haben Sie als Abgeordnete dieses Hauses diese Möglichkeit nicht genützt? Wir nützen sie, die Opposition ist bereit dazu, zu verhan­deln, zu diskutieren und gute Vorschläge zu machen.


Abschließend lese ich noch einmal den Antrag vor:


„Die zuständigen Vertreter der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für ein sofortiges Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellte Produkten sowie gegen das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung einzutreten."


Sie können nicht erklären, warum Sie diesem Antrag heute nicht zustimmen. Wir stehen aufseiten der Konsumentinnen und Konsumenten, und außerdem ist das auch ein Schutz der österreichischen bäuerlichen Landwirtschaft. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 


 


 




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