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Pirklhuber unterstuetzt VfGH-Klage gegen Agrarreform-Umsetzung
20.03.2005

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik

Pirklhuber unterstützt VfGH-Klage gegen Agrarreform-Umsetzung

Studie von Univ.Prof. Funk bestätigt: Pröll-Verordnung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz und Sachlichkeitsgebot

"Die Grünen unterstützen die Klage betroffener Bäuerinnen und
Bauern gegen die Betriebsprämien-Verordnung zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Österreich und bereiten rechtliche Schritte
vor", kündigt der Landwirtschaftssprecher der Grünen,
Wolfgang Pirklhuber, anlässlich der dieser Tage erfolgten Zusendung
der Förderunterlagen an 150.000 landwirtschaftliche Betriebe durch
die Agrarmarkt Austria (AMA) an.

"Statt ein Gesetz im Nationalrat vorzulegen, das die Umsetzung der
EU-Agrarreform rechtskonform absichert, regiert BM Pröll am Parlament
vorbei. Er erließ im Sommer 2004 nur eine Verordnung, die sich auf
das Marktordnungsgesetz 1995 beruft", kritisiert Pirklhuber. Bei der
Umsetzung der EU-Agrarreform in Österreich ab 1. 1. 2005 geht es um
520 Mio. Euro Fördermittel, die nach dem neuen Modell im Dezember
2005 ausbezahlt werden sollen. Die Betriebe erhalten bis Ende März
eine vorläufige Mitteilung über ihre Prämienansprüche bis 2013. Die
Antragstellung muss bis 17. Mai 2005 erfolgen.

Eine Studie des Instituts für Staats- u. Verwaltungsrecht der
Universität Wien bestätigt die Kritik der Grünen. Die Studie kommt
zum Ergebnis, dass es sich bei dieser Verordnung, um "eine
verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation handle. Weiters werde
gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie das Sachlichkeitsgebot
verstoßen. "Eine Regelung durch Verordnung wäre nur auf gesetzlicher
Grundlage zulässig. Das Marktordnungsgesetz bietet in dieser Hinsicht
keine ausreichende Legitimation. Ein vergleichbarer Fall betreffend
die Tierprämien-Verordnung 2000 ist beim VfGH seit Oktober 2004
anhängig. Der vom VfGH gefasste Unterbrechungsbeschluss bestätigt die
Überlegungen zur Betriebsprämie-Verordnung", erklärt
Univ. Prof. B.-C. Funk, und weiter: "Die Regelungen in der
österreichischen Betriebsprämie-Verordnung aus 2004 können zur Folge
haben, dass Rechte auf Betriebsprämien trotz Bewirtschaftung
entfallen. Die Prämien fallen ab 2005 auf der Grundlage eines
Bewirtschaftungs-Referenzzeitraums von 2000 bis 2002 an. Wenn
zwischenzeitlich ein Wechsel in der Bewirtschaftung stattgefunden
hat, z.B. durch Pächterwechsel, ist die Übertragung der
Prämienansprüche an den neuen Bewirtschafter rechtlich nicht
gesichert. Es kann zu Ungerechtigkeiten kommen, die außerdem
Wettbewerbsverzerrungen bewirken. Die gemeinschaftsrechtlichen
Grundlagen sind für eine Umsetzung durch staatliches Recht insoweit
offen, als es Sache der staatlichen Rechtssetzung ist, solche
Störungen abzuwenden. Die österreichische Betriebsprämie-Verordnung
trifft diesbezüglich keine Vorsorge."

Pirklhuber favorisiert ein Umsetzungsmodell, das zu regional
einheitlichen Flächenprämien bei Acker- und Grünland führt. Die
Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Luxemburg, Dänemark,
Schweden, Großbrittannien, Finnland und alle neuen Beitrittsländer)
hätten ein diesbezügliches Modell umgesetzt. "Pröll war nicht einmal
bereit die möglichen Alternativmodelle einer eingehenden Prüfung zu
unterziehen. Die eingebrachten Anträge waren von den
Regierungsfraktionen im Parlament einfach niedergestimmt worden",
schließt Pirklhuber.

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