Pferdefleisch: Grüne fordern Gütesiegel-Gesetz zum Schutz vor KonsumentInnentäuschung
Pirklhuber: Parlamentsbeschluss umsetzen und Mogel-Auslobungen unterbinden
"Der Kärntner Fall von Pferdefleisch in Kärntner Hauswürstel und Lavanttaler Bauernwürstel offenbart die Lücken im österreichischen Lebensmittelrecht. Derzeit gibt es kein österreichisches Gütezeichen-Gesetz welches klar regelt welche Bezeichnungen zulässig sind und wie mit Regionsbezeichnungen geworben werden darf. Der Ausdruck Bauernwürstel sollte eigentlich ausschließlich bäuerlichen Direktvermarktern vorbehalten sein. Bei Fleischprodukten sagt zum Beispiel die rot-weiß-rote Österreich-Fahne nichts über die Herkunft des Fleisches aus, sondern nur, dass dieses in Österreich verarbeitet wurde", kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Lebensmittelsicherheit der Grünen.
"Nur ein Gütesiegel-Gesetz, welches die Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität und die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst, kann zuverlässige Orientierung beim Einkauf verschaffen. Ohne dieses werden sich die KonsumentInnen weiter im Kennzeichnungs-Dschungel verirren", erklärt Pirklhuber. Der Grün-Abgeordnete kritisiert, dass ein 5-Parteien-Antrag vom Oktober 2009 betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln bis heute von der Regierung nicht umgesetzt wurde. In diesem Antrag der Abgeordneten Maier (SPÖ), Tamandl (ÖVP), Zanger (FPÖ), Dolinschek (BZÖ) und Pirklhuber (GRÜNE) wird unter anderem gefordert, dass die Mitglieder der Bundesregierung dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten haben, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen. "Bei jedem Lebensmittelskandal werden lautstark Maßnahmen angekündigt, um diese künftig zu unterbinden. Ankündigungen reichen nicht, jetzt muss die Regierung endlich liefern und den Parlamentsbeschluss, den wir Grünen herbeigeführt haben, auch umsetzen", fordert Pirklhuber.
"Derzeit importieren wir jährlich mehr als 500 000 Lebend-Schweine und 100 000 Lebend-Rinder zur Schlachtung und Verarbeitung in Österreich. Die verarbeiteten Produkte werden dann als österreichische Qualitäts-Fleischwaren auf den Markt gebracht. Das ist eine Irreführung und Konsumententäuschung der Sonderklasse und gehört umgehend abgestellt", meint Pirklhuber. Derzeit sind im österreichischen Lebensmittel-Codex Regelungen zu Fleisch- und Wurst-Rezepturen vorgegeben. Dies ist zwar eine wichtige Voraussetzung für eine österreichische Qualitätsproduktion, allerdings sind die Leitlinien über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben weder ausreichend noch haben sie einen rechtsverbindlichen Charakter, der einklagbar wäre. Das können wir mit einem Gütesiegel-Gesetz ändern", informiert Pirklhuber.
|