Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 159. Sitzung am 13.6.2012
Tagesordnungspunkt: Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Redezeit: 19.06-19.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Selbstverständlich werden auch die Grünen der Änderung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen ihre Zustimmung geben. Es geht ja darum, dass diesem historischen Abkommen, das es ja schon seit 1992 gibt, auch Drittstaaten beitreten können.
Ich nenne ein Beispiel aus unserer gestrigen Diskussion mit zwei Abgeordneten aus Mosambik im Rahmen einer AWEPA-Tagung hier im Haus. Gerade in solchen Ländern, wo Flüsse quer über einen Kontinent gehen und wo Trockenheit oder Wassermangel beziehungsweise auch Kontamination von Wasser ein Thema ist, ist es ganz essentiell, dass es grenzüberschreitende Schutzmaßnahmen gibt, damit nicht ein Staat dem anderen das Wasser abgräbt. Das ist an sich eine ganz wichtige Angelegenheit.
In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, wäre auch darauf hinzuweisen, was bei uns im Wasserschutz Positives geleistet wurde in den letzten Jahrzehnten, aber auch, wo die Gefahren drohen. Kollege Mayer hat ja schon die gute Abwasserentsorgung auch in den ländlichen Räumen erwähnt, wobei wir auf die Kosteneffizienz schauen müssen, auf dezentrale Lösungen, auch unter Nutzung zum Beispiel von Pflanzenkläranlagen, die sich inzwischen gerade im ländlichen Bereich bestens bewährt haben.
Aber die Anwendung von Pestiziden, meine Damen und Herren, ist nicht zu unterschätzen, was die Bedrohung der Wasserqualität betrifft. Und ich erwähne in diesem Zusammenhang eine Diskussion, die wir auch unter anderen Umständen und in anderen Zusammenhängen begonnen haben zu führen, nämlich die Frage von wasserlöslichen Pestiziden wie zum Beispiel Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. Diese Pestizide, die am Anfang in geringen Dosen, geringen Mengen verwendet werden, stehen plötzlich selbstverständlich im Haushaltsregal, weil sie über den Baumarkt gekauft werden können. Selbstverständlich werden sie in Bereichen angewendet, wo es nicht zulässig ist per Gesetz, nämlich bei der Unkrautvernichtung auf Wegen, vor Garagentoren und auf Asphaltflächen, et cetera. Dort ist es nämlich dezidiert genehmigungspflichtig. Kein Konsument wird das berücksichtigen - ein Punkt.
Ein zweiter Punkt ist, dass das auch in der Landwirtschaft selbst ein Problem darstellt, weil diese Mittel auch zur Abreifespritzung in einem späten Zustand, kurz vor der Ernte, zur gleichmäßigen Abreife verwendet werden und - unter Anführungszeichen - „totgespritztes" Getreide somit auf den Markt kommt. Also Pestizide haben, was den Grundwasserschutz betrifft, Bedeutung, nämlich unter Umständen gefährliche Auswirkungen, denen wir sehr sorgfältig nachgehen müssen.
In diesem Zusammenhang, werte Kolleginnen und Kollegen, muss man bedenken, dass die letzte Untersuchung auf Glyphosat-Rückstände im Trinkwasser, nämlich generelle Untersuchungen in Österreich, auf das Jahr 2004 zurückgeht. In einer Anfragebeantwortung wurde mir gesagt, 2013 sei die nächste Evaluierung auf der Tagesordnung.
Ich halte das, ehrlich gesagt, für einen viel zu großen Zeitraum. Wir sollten hier in Zukunft über solche Fragen intensiv beraten. Wir werden es ja im Unterausschuss des Landwirtschaftsausschusses diese Woche auch machen. Herr Bundesminister, es wäre auch interessant, von Ihnen zu erfahren, ob Sie schon Pestizidreduktionspläne von den einzelnen Bundesländern erhalten haben. Da gibt es ja per Gesetz eine Frist per 30. April. Sie selbst sind ja verpflichtet, bis 31. Dezember 2012 einen entsprechenden Bericht an die Kommission zu liefern. Da wären wir sehr interessiert, ob es bereits ein Konzept Ihrerseits gibt. - Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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