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Arbeit


EBIG-Einführungsgesetz
29.02.2012

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 144. Sitzung am 29.02.2012


Tagesordnungspunkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz - EBIG) erlassen und das Einführungs­ge­setz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministerien­ge­setz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bun­des­prä­sidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehren­gesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geän­dert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1666 d.B.) Redezeit: 12:01-12:08


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser launigen Rede des Kollegen Fichtenbauer möchte ich an dem Vergleich, den Sie, glaube ich, zu Recht hier dargestellt haben, anknüpfen. Zwischen der Rede des Kollegen Hörl und der Analyse meines Kollegen Van der Bellen klaffen definitiv Welten. (Abg. Strache: Aber er ist auch ein Ausnahmekopf bei den Grünen! Das muss man weise sagen!) Was diese Definition und diese Fragestellung betrifft, die im Raum steht und die die Bürgerinnen und Bürger wirklich interessiert, nämlich: Wie schaut es mit der Demokratie in Österreich aus?, da haben wir einiges zu klären. Es ist nicht so, wie das BZÖ sagt, dass wir da Vorreiter seien und es bei uns schon vor 25 Jahren so gewesen sei. (Abg. Scheibner: Das hat ja überhaupt niemand gesagt! Wo warst du denn die ganze Zeit? Das hat kein Mensch gesagt!) Ja wer hat denn vor 25 Jahren dafür gesorgt, dass die Bürgerinitiative in Österreich auch im Parlament eingebracht werden kann? - Die Grünen! 1986 sind wir in den Nationalrat eingezogen. Das war eine unserer zentralen Forderungen, dass es auch im Parlament direkte Instrumente gibt. (Abg. Scheibner: haben sie den Fux hinausgeschmissen! den Herbert Fux gehabt!) Aber - und da sind wir beim großen Aber - das fängt bei den ganz einfachen Dingen an, nämlich bei den Minderheitsrechten, und da auch wieder der Vergleich mit dem Deutschen Bundestag: Wie schaut es mit den Minderheitsrechten bei den Untersuchungsausschüssen aus? Wie schaut es bei den Kontrollrechten in diesem Haus aus? Also wenn wir hier - und das sei in Richtung BZÖ gesagt - kritisieren, dass diese Europäische Bürgerinitiative als Instrument noch zu schwach und nicht ausreichend ist: Ja, sehr wohl, Kollege Scheibner, auch wir haben die Kritik formuliert. (Abg. Scheibner: Aber ihr habt euch nicht durchgesetzt!) Aber die Kritik, dass die Personalausweis- oder Reisepassnummer anzugeben ist, diese Kritik ist an die Bundesregierung zu richten (Abg. Scheibner: Ja, eh! Ihr hättet es in der Hand gehabt!) - zu Recht an die Bundesregierung! Wir werden doch nicht hier im Parlament gegen ein europäisches Instrument kämpfen und eintreten, nur weil die Bundesregierung im Annex etwas Falsches verhandelt hat. (Abg. Scheibner: Aber wir reden ja heute über ein Bundesgesetz!) Unsere Position ist eine andere: Wir wollen diese Europäische Bürgerinitiative haben. Wir wollen sie aktiv unterstützen. Es ist notwendig, dass die Zivilgesellschaft gestärkt wird, hier in Österreich, in ganz Europa, damit wir diese notwendigen Verbesserungen, sowohl in der repräsentativen Demokratie als auch bei den direktdemokratischen Elementen, endlich angehen können! Schauen wir uns den Vergleich doch ganz einfach noch einmal an! Wie schaut es aus, wenn wir es vergleichen? Es sind ja einige Aspekte angesprochen worden. Eine Europäische Bürgerinitiative erfordert in Österreich weniger als 15 000 Unterstützungen. Wir sind bei europäischen Initiativen in Hinkunft mit 15 000 BürgerInnen hier in diesem Land dabei. Das ist doch wirklich ein niedriges Quorum. Wenn Kollege Strache meint, eine Million sei viel - und ich habe aus der Bank gemeint, das ist nicht so viel (Abg. Strache: Eine österreichische Million muss genauso viel zählen! Das ist wichtig!) -: Schauen Sie, Kollege Strache, da sehen wir jetzt den Unterschied. Unsere Perspektive ist eine europäische politische Debatte. Natürlich kann man die auch in einem Nationalstaat führen, aber dann sind diese Instrumente dazu da, um die Bundesregierung zu zwingen, jene Schritte zu setzen, die notwendig sind, um auf europäischer Ebene Position zu beziehen. Aber europäische Instrumente sind dazu da, das Europäische Parlament voranzubringen, die Kommission entsprechend in Stellung zu bringen. Da sind wir jetzt bei der Frage: Wie schaut es in der praktischen Umsetzung dann aus? - Da möchte ich Ihnen sagen: Das Europäische Parlament hat ja massiv daran gearbeitet, dass dieses Hearing verpflichtend wird. Die Kommission muss ja verpflich- tend eine Stellungnahme abgeben, und selbstverständlich ist auf europäischer Ebene das Parlament involviert. Was das Prozedere betrifft, so kann ich direkt berichten, ich war gestern im Europäischen Parlament im Petitionsausschuss - das wurde auch noch nicht erwähnt: das Petitionsrecht gibt es jetzt schon, jeder Bürger kann Petitionen an die Europäische Kommission, an das Europäische Parlament richten -, und ich habe mir gestern im Petitionsausschuss im Europäischen Parlament angesehen, wie dort die Ernsthaftigkeit aussieht. Es sieht auf europäischer Ebene nämlich so aus, dass jeder Petent dort ein Rederecht im Ausschuss für Petitionen hat und sämtliche Vertreter, Fachvertreter der Kommission anwesend sind und auch wirklich Rede und Antwort stehen zu ganz konkreten Petitionen, die dort gestern im Ausschuss verhandelt wurden. Das ist zum Beispiel schon einmal ein Punkt, etwas, das hier in Österreich nicht der Fall ist. Also wenn wir über die europäischen und die österreichischen Elemente reden, müssen wir auch in uns gehen, um das Prozedere hier voranzubringen. Ich finde, der gemeinsame Antrag, den der Kollege Hörl so „heruntergenudelt" hat - leider -, hat aber doch ganz wichtige positive Ausrichtungen, nämlich einfach einmal dieses Instrument in den ersten drei Jahren zu evaluieren, ein zentrales Online-System zu entwickeln. Wenn wir europäische Initiativen wollen, dann müssen wir Online-Systeme auch auf europäischer Ebene einrichten. Ein Anspruch auf Kostenersatz für die betroffenen Initiativen ist ebenfalls ein wichtiges Element. Und die einheitliche Regelung der Unterstützung in ganz Europa - Einheitlichkeit ist doch an sich eine Geschichte, die Mindeststandard sein sollte. Jetzt ist es national geregelt. Jeder Mitgliedstaat muss das selbst durch eine Verordnung umsetzen. Hinsichtlich der Instrumente, die wir in Österreich brauchen, haben wir am 13. Oktober 2011 bereits einen Antrag eingebracht. Und wir warten, dass dieser Antrag für mehr direkte Demokratie in Österreich auch endlich auf die Tagesordnung kommt. Ich erwarte mir, dass er im Verfassungsausschuss in der nächsten Sitzung, auf jeden Fall noch vor April, auf die Tagesordnung kommt, damit wir endlich auch hier die Elemente weiterentwickeln, damit die BürgerInnen aktiver beitragen, ihre Meinung direkt an das Parlament herantragen können. Seit 4. Oktober 2011 haben wir im Rahmen des Petitions- und Bürgerinitiativen-Ausschusses hier im Parlament eine Online-Unterstützung eingeführt, und wir haben hier und heute fast 60 000 Unterstützungen online gegen die Vorratsdatenspeicherung auf der Homepage des österreichischen Parlaments. Auch das ist eine Innovation, die man bei dieser Gelegenheit einmal erwähnen muss. (Beifall bei den Grünen.) Wir Grünen, wir werden auf der Seite der Zivilgesellschaft stehen, wenn es darum geht, europäische Initiativen gegen die Atompolitik in Europa, für gentechnikfreie Lebensmittel, für soziale Grundrechte zu setzen. Da werden wir die Zivilgesellschaft unterstützen. Daher ist diese Europäische Bürgerinitiative ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dem wir ab 1. April 2012 Leben einhauchen müssen. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 




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