Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 96. Sitzung am 01.03.2011
Tagesordnungspunkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht (1084 d.B.) Redezeit: 19:28-19:33
Meine Damen und Herren! Zu Beginn, Herr Bundesminister, sei noch einmal daran erinnert: Die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie wäre bis 2009 umzusetzen gewesen. - So viel zu Ihrer Arbeitsweise, zur Geschwindigkeit, zur Effizienz der Umsetzung. (Abg. Rädler: ... jetzt das Wasser!) Wir haben auch - das hat Kollegin Brunner schon klargelegt - einige durchaus positive Anmerkungen zu dieser Vorlage gemacht und sehen auch, dass in dem einen oder anderen Bereich, zum Beispiel Fischaufstiegshilfen beziehungsweise Sanierungsverpflichtungen, sehr wohl Schritte gesetzt wurden, die wir anerkennen. Aber - und dieses Aber ist nicht unwesentlich - es gibt einige offene Punkte, die es aus unserer Sicht einfach nicht ermöglichen, dass wir dem zustimmen. Um nur einen zu nennen: Auch die Entnahme von Wasser für Bewässerungszwecke wurde völlig unbegründet ausgeweitet, von zehn auf zwölf Jahre. Das nur als Beispiel, gerade das ist ein sehr sensibler Punkt. Sie haben heute hier in Ihrem Statement auch das Wort Klimaschutz in den Mund genommen. Sie haben berichtet, wie wichtig der Klimaschutz ist und dass auch Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen dieser Gesamtsicht einfließen sollen. Ja, genau das ist auch unsere Meinung - aber dann kann man nicht, gerade bei Bewässerung, die Fristen erstrecken und größere Zeiträume vorsehen! Warum, Kollege Schultes? - Weil wir unter Umständen gravierende Grundwasserprobleme bekommen. Sie haben mir zwar im Ausschuss weismachen wollen, dass die Grundwasservorräte in Österreich zunehmen; ja, das war sehr interessant. Als ich Sie gefragt habe, wo denn das steht, wie diese Studien ausschauen und wo man das nachlesen kann, habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Darauf bin ich sehr neugierig. Die Frage ist also, wie das zusammengeht angesichts von Klimaveränderungen, die wir ganz einfach feststellen müssen, und auch von erhöhten Entnahmen von Wasser. Das kommt ebenfalls dazu, Wasserverbrauch ist ein Thema. Wir sind in Österreich gesegnet mit Wasser, das ist keine Frage - allerdings auch nicht in allen Gebieten -, aber wenn wir uns in Europa umschauen, ob es in Spanien oder Rumänien ist, dann sehen wir, dass es definitiv massive Probleme mit der Wasserversorgung gibt. Da komme ich auf die entsprechende Vorlage des Kollegen Hofer betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht noch einmal zu sprechen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Er ist völlig begründet, weil die BürgerInnen natürlich ein Interesse daran haben, zu wissen, welche Qualität ihr Wasser hat. Ist es in Ordnung? Gibt es eine Zunahme von Nitraten, ja oder nein? - Auch da wieder, Herr Bundesminister: Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, in dieser Analyse wird klar, daraus geht klar hervor, dass die Nitratwerte zunehmen. Zunehmen, meine Damen und Herren - und Sie sagen immer, es ist alles effizient, es funktioniert! Ich nenne Ihnen jetzt ein praktisches Beispiel, und es wäre interessant, was Sie darauf antworten würden. Ein konkretes Problemgebiet ist seit Jahren das Leibnitzerfeld. Dort haben wir 38 Gemeinden, das betrifft 100 000 Kunden, das betrifft die Bezirke Graz-Umgebung, Leibnitz, Deutschlandsberg (der Redner betont die erste Silbe des Wortes) und Voitsberg. (Abg. Silhavy: Deutschlandsberg!) - Deutschlandsberg, danke! Dort haben wir die Situation, dass infolge einer neuen, notwendigen Verordnung des Landes Steiermark aus dem Jahr 2007, die eine Verschärfung der Anwendungsbedingungen für Düngemittel gebracht hat, weil die Nitratwerte gestiegen waren - also eine völlig berechtigte Vorgangsweise -, die Landwirte jetzt Entschädigungszahlungen verlangen. Das heißt, sie sagen: Wir dürfen weniger düngen. Das ist schon kurios! Wenn die gute landwirtschaftliche Praxis so aussieht (Abg. Mag. Gaßner: Vertragswasserschutz!), dass sozusagen Wasserverschmutzung ein Teil der Bewirtschaftung wird und, wenn man das einschränken will, Kollege Gaßner, dann die Bauern kommen und sagen: wir wollen dafür Geld - das kostet in dem Fall 400 000 € und soll den Konsumenten eine etwa 30-prozentige Steigerung bei Wasser bringen -, wenn das durchgeht, was da in der Steiermark passiert, dann wissen wir, was es für Gesamt-Österreich bedeutet, wenn das ein Präzedenzfall wird! Da sind Sie, Herr Bundesminister, als Umweltminister ganz entschieden gefordert (Zwischenruf des Abg. Eßl), die gute landwirtschaftliche Praxis, Kollege Eßl, so auszurichten, dass das Grundwasser gesichert ist durch eine gute landwirtschaftliche Produktionsweise, die hochwertige Qualitätslebensmittel erzeugt und auch das Wasser gut sichert. Das wird eine Nagelprobe werden, auf die wir schon sehr gespannt sind! - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
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