Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 99. Sitzung am 30.03.2011
Tagesordnungspunkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1314/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelkontakt-Materialen und -gegenstände)" (1110 d.B.) Redezeit: 18:06-18:09
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die KollegInnen Vock, Gaßner und Höfinger haben ja schon sehr ausführlich und korrekt erklärt und erläutert, worum es bei diesem gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag geht. Wir stimmen dem selbstverständlich zu und finden es gut, richtig und wichtig, dass wir hier gemeinsam im Sinne der VerbraucherInnen und KonsumentInnen an einem Strang ziehen. Meine Damen und Herren, jetzt vielleicht zu etwas Tagesaktuellem, da der Herr Bundesminister Stöger auch für diesen Bereich zuständig ist. Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass die EU-Kommission mit 25. März 2011 eine Sondervorschrift erlassen hat, um in Zukunft japanische Lebensmittel zu importieren. Meine Damen und Herren, eine kurze Information dazu: In dieser EU-Durchführungsverordnung 297/2011 schlägt die Kommission - und das schlägt dem Fass schon den Boden aus - explizit vor, aus jenen Regionen und Präfekturen in Japan, die durch den katastrophalen Atomunfall verunreinigt und zerstört worden sind, auch weiterhin Lebensmittel importieren zu können. Das ist schon einmal der erste Punkt. Die Kommission sieht weiters vor, diese Importe dann mit höheren Grenzwerten zu versehen. - Das ist wirklich unglaublich, meine Damen und Herren! Das heißt konkret, dass ein Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima und anderer importiert werden kann, wenn es im Bezug auf die Radionuklide Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 Höchstwerte, die in der Verordnung Euratom 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 festgelegt sind, nicht überschreitet. Das bedeutet, dass die Kommission Höchstwerte in Kraft gesetzt hat, die für den Fall eines Super-GAU in Europa relevant wären - eine Verordnung, die so in dieser Form noch nie schlagend geworden ist. Sie, Herr Bundesminister Stöger, sind jetzt wirklich mehr als gefordert, diese Durchführungsverordnung sofort zurückzupfeifen. Das kann ja nicht sein, dass das im Sinne der Verbrauchererwartung ist oder dass das gelebter Konsumentenschutz ist. Wenn der Kommissar Dalli das behauptet, na bitte, dann hört sich Verbraucherschutz in Europa wirklich auf. Ich wäre sehr neugierig, Herr Bundesminister, wie Sie das kommentieren. Ich habe heute gewartet, dass Sie dazu Stellung beziehen, bisher habe ich nichts gesehen, etwa in der APA. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, um klarzulegen, wie Sie das einschätzen und auch welche Schritte Sie zu setzen gedenken. Meine Damen und Herren, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Für besondere Lebensmittel werden Grenzwerte von 20 000 Becarel oder von mehr als 12 000 Becarel vorgeschrieben - ein Becarel ist ein Zerfall pro Sekunde -, und der jetzige Wert für alle europäischen Lebensmittel ist 600! Das ist dermaßen absurd, was da im Rahmen der europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik, die ich nicht verstehen kann, vorgeht. Wenn die Kommission nicht einsichtig ist, Herr Bundesminister, ersuche ich Sie, für Österreich eine eigene Lösung zu entwickeln, da rasch und schnell zu handeln, damit die Konsumentinnen und Konsumenten nicht verunsichert sind. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
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